Sendung Gerät mit Funkstrahlung
#38837
23.04.2025 12:00
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Dom
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Hallo,
wir wollen ein Gerät versenden, dass wenn es zusammengebaut ist, direkt beginnt zu funken (Heizungzähler zur Fernabledung). Die Infos die ich habe sind 886 MHz und 3V Lithium Metall Akku. Kann ein Gerät was funkt per Luftfracht versendet werden?
VG
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Re: Sendung Gerät mit Funkstrahlung
[Re: Dom]
#38838
23.04.2025 12:09
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M.A.T.
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hallo wie wäre denn die Klassifizierung, wenn es nicht zusammengebaut (Energiequelle mit Ausrüstung) ist - beim Transport braucht es ja weder zu messen noch zu senden? Die 886 liegen, soweit ich es beurteilen kann, nicht innerhalb einer der Luftfahrt-Frequenzbereiche. Unsere ausgetauschen Zähler waren nicht als GG verpackt. M.A.T.
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Re: Sendung Gerät mit Funkstrahlung
[Re: Dom]
#38839
23.04.2025 12:12
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Andreas_K
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Ist es denn beim Transport zusammengebaut, oder soll es zerlegt befördert werden?
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Sendung Gerät mit Funkstrahlung
[Re: M.A.T.]
#38840
23.04.2025 12:13
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Hi...naja der Kunde soll das ja nicht selber zusammenbauen. Deshalb kriegt er das fertig. Hab nix über Frequenzbereiche oder auch Sendeleisung oder generell solche Geräte gefunden.
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Re: Sendung Gerät mit Funkstrahlung
[Re: Dom]
#38841
23.04.2025 12:17
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M.A.T.
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Hallo, Hersteller fragen. Der sollte und muß es ja wissen und einstufen. Ansonsten Njet für diesen VT, spätestens wenn der sog. Checker "Funkfrequenz" hört. M.A.T.
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Re: Sendung Gerät mit Funkstrahlung
[Re: M.A.T.]
#38842
23.04.2025 12:54
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Wir sind der Hersteller  ...ich wäre auch im Zweifel für nein....aber ich dachte jemand kennt entl. eine Vorgabe... Danke zusammen....
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Re: Sendung Gerät mit Funkstrahlung
[Re: Dom]
#38843
23.04.2025 13:00
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Hallo, ein Tip ins Blaue: vielleicht bei der Bundesnetzagentur mal anfragen, ob dort was bekannt ist. Die sind ja für die Frequenzzuweisungen zuständig und sollten zumindest für den Funkverkehr einschätzen können (aufgrund der Sendeleistung und -frequenz Ihrer Geräte), ob ein Konflikt besteht. Für allfällige interne Funkkommunikation (soweit vorhanden) an Bord wäre die jeweilige Airline vielleicht Ansprechpartner? Gruß und viel Erfolg M.A.T.
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Re: Sendung Gerät mit Funkstrahlung
[Re: M.A.T.]
#38844
23.04.2025 13:12
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Danke für den Tipp...das werde ich mal tun....
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Re: Sendung Gerät mit Funkstrahlung
[Re: Dom]
#38847
24.04.2025 13:26
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DJSMP
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Hallo Dom,
es ist interessant, dass du erst an die "Funkstrahlung" denkst. Ich sehe hier zunächst erstmal die verbaute Batterie. Vielleicht hast du es ja auf dem Schirm und nur vertippt, aber mir ist wichtig, dass die Lithiumbatterie in Ausrüstung in der Betrachtung nicht vergessen wird.
Da werde ich nicht schlau, welche Lithiumbatterie nun verbaut ist. Du schreibst von einem "Lithium Metall Akku". Sowas gibt es gefahrgutrechtlich nicht. Entweder hast du eine Lithium-Metall-Batterie oder du hast einen Akku. Letzerer ist eine Lithium-Ionen-Batterie.
Danach ergibt sich, ob du in VA 967 (Ionen) oder VA 970 (Metall) nachschauen musst. Zur Beurteilung brauchst du bei einer verbauten Lithium-Ionen-Batterie die Nennenergie in Wattstunden oder bei einer Lithium-Metallbatterie den Lithiumgehalt in Gramm. Du benötigst eine UN-Prüfzusammenfassung für den Typ der verbauten Batterie. Die sollte die Infos liefern. Wenn du darüber Auskunft hast und noch Hilfe benötigst, können wir weiter machen.
Bei beiden VA gibt es einen Teil II, indem durchaus auch Gerätschäften genannt werden, die während des Fluges "funken dürfen". Die Frage ist, ob man das als "bewusst aktiv" deklarieren kann. Das "Funken" wäre aber mein zweiter Schritt. Erstmal die Batterie betrachten. Eventuell könnt ihr ja auch ein Plastikschnipselchen einbauen, was der Kunde ziehen muss, bevor das Gerät beginnt zu arbeiten. Das sollte der Kunde ja wohl hinbekommen. Dann könnte man es weiterhin als eingebaut deklarieren und das Ding funkt aber nicht während des Flugs. Dann musst du nur die verbaute Batterie als Gefahrgut betrachten und bist den "Problem-Funk" los.
Nun zum Funken: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesnetzagentur sagen kann, wie stark man "funken darf", ohne die Flugzeugsysteme zu stören. Vielleicht kann man was zu allgemeinen Grenzwerten für die Verbraucher erfahren. Aber eine finale Aussage für deine Frage bekommst du da sicher nicht. Ihr werdet doch wohl eure Heizungszähler nach den "anerkannten Normen" herstellen, die so in der EU für solche Gerätschaften gelten.
Jetzt gehe ich mal pragmatisch ran: Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Heizungszähler "stärker funkt" als so n Datenlogger, der ja während des Fluges funken darf. Und der Heizungszähler funkt sicher auch nicht stärker als ein Handy eines Passgiers, der es vergessen hat auszuschalten. Nur mal so als Gedanke...
Aber: natürlich alles ohne Gewähr. Ich bin kein Experte darin. Du musst es nochmal durchgehen und nachprüfen.
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Re: Sendung Gerät mit Funkstrahlung
[Re: DJSMP]
#38848
24.04.2025 13:33
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M.A.T.
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Hallo, DJSMP, danke für diesen Hinweis: es ist interessant, dass du erst an die "Funkstrahlung" denkst. Ich sehe hier zunächst erstmal die verbaute Batterie. Vielleicht hast du es ja auf dem Schirm und nur vertippt, aber mir ist wichtig, dass die Lithiumbatterie in Ausrüstung in der Betrachtung nicht vergessen wird. Anfangs hatte ich daran gedacht (mit/in Ausrüstung) aber ob der Funkeigenschaft komplett hintangestellt. Die Dinger können zumindest ca 30 m weit senden - soweit ist hier die Abfragedistanz beim Auslesen. Da der Boden-Luft-Funk nicht in dem genannten Frequenzbereich liegt ist sehr wahrscheinlich die Energiequelle hier ausschlaggebend, da stimme ich Ihnen natürlich vollständig zu. Bin sehr gespannt, was dabei rauskommt. Gruß M.A.T. Ich habe mal im Datenblatt für diesen Meßzähler nachgeschaut, es werden als E-Quelle 3,0 V Li-Mangandioxid Langzeitbatterie, fest eingebaut und als Sendeleistung "unter 10 mW" angegeben.
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