Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen
#38744
08.04.2025 08:59
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WBOA2
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Liebe Gefahrgutkollegen-innen, ich bin bei unserer Firma der Gefahrgutbeauftragte und gehe am 01.06.2025 in Altersrente. Infolge von Resturlaub und Überstunden verlasse ich die Firma am 06.05.2025. Das Geschäftsjahr geht vom 01.06.2024 bis 31.05.2025 (Samstag). Wer erstellt den Jahresbericht? Ich kann im Juni nicht mehr unterschreiben und im Mail gehen noch Gefahrguttransporte raus. Ich habe ja nach GBV 6 Monate Zeit. Ein Nachfolger von mir wird noch gesucht. Eine beauftragte Person Gefahrgut gibt es. Kann mir rechtlich was passieren (Ordnungswidrigkeit) wenn ich meinen Nachfolger den Bericht erstellen lasse oder ist hier der Geschäftsführer bzw. mein Vorgesetzter in der Pflicht ? Wenn ich den Bericht Anfang Mai mache ist er ja unvollständig und das wäre auch eine Ordnungswidrigkeit. Wie seht Ihr das. Viele Grüße WBOA
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Re: Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen
[Re: WBOA2]
#38745
08.04.2025 09:50
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M.A.T.
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Hallo, Vorschlag: in schriftlicher Abstimmung mit GF Ihren Bericht bis zum Ausscheide-Datum mit den Daten für das GJ soweit - die müßten vorliegen - fertigstellen. Danach ist es Sache der GF (wer sich darum kümmen muß). Gruß M.A.T.
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Re: Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen
[Re: WBOA2]
#38746
08.04.2025 11:16
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Claudi
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Liebe Gefahrgutkollegen-innen, ich bin bei unserer Firma der Gefahrgutbeauftragte und gehe am 01.06.2025 in Altersrente. Infolge von Resturlaub und Überstunden verlasse ich die Firma am 06.05.2025. Das Geschäftsjahr geht vom 01.06.2024 bis 31.05.2025 (Samstag). Wer erstellt den Jahresbericht? Ich kann im Juni nicht mehr unterschreiben und im Mail gehen noch Gefahrguttransporte raus. Ich habe ja nach GBV 6 Monate Zeit. Ein Nachfolger von mir wird noch gesucht. Eine beauftragte Person Gefahrgut gibt es. Kann mir rechtlich was passieren (Ordnungswidrigkeit) wenn ich meinen Nachfolger den Bericht erstellen lasse oder ist hier der Geschäftsführer bzw. mein Vorgesetzter in der Pflicht ? Wenn ich den Bericht Anfang Mai mache ist er ja unvollständig und das wäre auch eine Ordnungswidrigkeit. Wie seht Ihr das. Viele Grüße WBOA Zitat RSEB: Zu § 8 Absatz 5 (Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten) A-8/2 Ein Jahresbericht für das vergangene Geschäftsjahr darf auch durch einen Gefahrgutbeauftragten erstellt werden, der in dem berichtspflichtigen Geschäftsjahr noch nicht tätig war.Der JB kann also auch von deinem Nachfolger erstellt werden, wenn es ab dem 07.05.2025 einen gibt. Der GF erstellt den JB nicht außer er würde selbst GB werden, was nicht automatisch passiert sondern einen entsprechenden Schulungsnachweis erfordert. Ebenso sind keine Vorgesetzten in der Pflicht. Als GB hast du keinen Vorgesetzten sondern bist in der Funktion Stabsstelle und direkt der GF angehängt. Erstell im Zweifel einen JB bis 06.05.2025, schreib das so rein und lass dich offiziell abbestellen - sonst könnte man nämlich argumentieren, dass du ja noch bis 31.05.2025 in der Firma beschäftigt und bestellt bist. Ob du krank bist oder frei hast, ändert nichts daran, dass du der GB bist. Oder erstell den JB trotzdem noch nach dem 01.06.2025 - geht auch. Im JB müssen auch nicht alle Kilogramms und Liter eingetragen sein. Wenn ich nix genaueres habe, nehme ich die Staffeln 0-5, 5 - 50, 50-1000 und >1000 t. Wenn es ganz dünne Daten gibt, dann gebe ich die Staffeln nicht mal per Klasse an sondern zähle nur die Klassen auf und gebe 1x die Staffel über alle Gefahrgüter an - ist rechtlich ausreichend. So könntest du, wenn durch die Transporte im Mai jetzt nicht von einer Mengenstaffel in die nächste gesprungen wird, schon alles vorbereiten und prüfst das nur nochmal schnell gegen am 31.05.25 und fertig ist der Bericht.
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Re: Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen
[Re: Claudi]
#38748
08.04.2025 13:13
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Vielen Dank Claudi und MAT. Ich habe in der GBV nochmal nachgeschaut und es reichen tatsächlich die Mengenbänder "bis 5 Tonnen" usw. Wir liegen immer unter 5 t. So kann ich den Bericht erstellen mit Stand 31.05.25 und als Entwurf verschicken. Dann reicht ein Anruf um mich zu vergewissern ob wirklich alle Klassen bis 5 t. sind. Noch eine blöde Frage. Muss ich eigentlich generell abbestellt werden oder ist meine Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter definitiv beendet wenn ich am 01.06.2025 (Aufhebungsvertrag unterschrieben) die Firma verlasse. Viele Grüße WBOA2
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Re: Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen
[Re: WBOA2]
#38749
08.04.2025 13:30
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M.A.T.
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... Noch eine blöde Frage. Muss ich eigentlich generell abbestellt werden oder ist meine Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter definitiv beendet wenn ich am 01.06.2025 (Aufhebungsvertrag unterschrieben) die Firma verlasse. Viele Grüße WBOA2
Hallo, gar nicht "blöd", finde ich. Hab überlegt und denke, daß die Bestellung ja innerhalb des Arbeitsvertrages stattfindet; damit sollte sie mit Beendigung des Arbeitsveretrages unwirksam werden. Andernfalls müßten sämtliche Vereinbarungen, Abmachungen etc.die innerhalb des Arbeitsverhältnisses getroffen wurden, zum dessen Ende hin einzeln aufgehoben werden - und davon habe ich noch nie etwas mitbekommen. Ausgenommen eine Konkurrenzausschlußklausel, die ausdrücklich erst nach dem Ende des Arbeitsvertrages wirksam werden soll.
In Ihrem Fall allerdings fände ich die Anregung, abzubestellen, sinnvoll, da vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Viel Erfolg Ihnen und angenehmen Ruhestand. M.A.T.
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Re: Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen
[Re: WBOA2]
#38750
08.04.2025 13:31
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Claudi
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Lass dich zur Sicherheit abbestellen. In einer korrekte Bestellung steht ja drin "Herr XYZ" wird zum GB bestellt. Da geht nichts zum Anstellungsverhältnis draus hervor sondern du als Person bist bestellt. Es hilft sicher, falls es zu behördlichen "Streitigkeiten" kommt und macht der Firma klar: wir haben jetzt keinen GB mehr sondern müssen einen neuen bestellen. Wenn ihr keinen intern findet/ anstellen wollt könnt ihr ja auch (erstmal/ als ggf. Zwischenlösung) einen externen GB einkaufen.
Bei mir ist das anders, da ich externe GB bin und in unseren Bestellungsvorlagen drin steht: Frau/ Herr XYZ als Mitarbeiter*in der Firma... "mein Arbeitgeber" und dass die Bestellung nur in Verbindung mit einem Betreuungsvertrag mit meinem Arbeitgeber gilt. Da ergäbe sich: wenn der Vertrag zwischen Anbieter und Kunden endet, endet auch die Bestellung bzw. wenn Frau/Herr XYZ den Arbeitgeber verlässt, ist auch die Bestellung hinfällig.
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Re: Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen
[Re: Claudi]
#38751
09.04.2025 11:34
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DJSMP
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Man könnte das Thema "Jahresbericht für das Geschäftsjahr muss durch den neuen Gefahrgutbeauftragten erstellt werden" mit Verweis auf die RSEB ja auch in eines der letzten Überwachungsprotokolle aufnehmen. Dann steht das dort auch nochmal drin.
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Re: Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen
[Re: DJSMP]
#38754
09.04.2025 13:59
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Andreas_K
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Ich würde den Punkt bei uns im Protokoll der Führungskräftebesprechung einbauen, das wird regelmäßig bearbeitet.
Und, wenn ich Nachfolger würde, würde ich mir sowieso anschauen, ob alle geforderten Jahresbericht vorliegen.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragen
[Re: WBOA2]
#38758
10.04.2025 10:11
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Bergmannsheil
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Noch eine blöde Frage. Muss ich eigentlich generell abbestellt werden oder ist meine Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter definitiv beendet wenn ich am 01.06.2025 (Aufhebungsvertrag unterschrieben) die Firma verlasse. Da man heutzutage auch als Rentner ja ordentlich weiter verdienen kann, kann man die Bestellung als Selbständiger weiterführen, dann natürlich mit einem eigenen Vertrag, um das Honorar auch einfordern zu können. Die Bestellung als GB würde ich dann als weiterlaufend ansehen. Will man das nicht, dann sollte ein Abberufung oder Abbestellung schriftlich oder textlich vorliegen. Meine Meinung.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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