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1000 Punkte Regelung - Anwendung #38742 08.04.2025 08:01
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Jonnyjumper Offline OP
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Guten Tag zusammen,

ich hätte folgende Frage zur 1000 Punkte Regelung.

Dazu ein par Daten vorab.

Wir handhaben es bisher so, das bei uns immer eine 100 Prozent Kontrolle mit Dokumentation durchgeführt wird.
Dabei ist es egal ob 20L (Kanister), 200L (Fass), 1000L (IBC) geladen werden, also Stückgut.
Hauptsächlich wird bei uns UN 3082 verladen.

Die Fahrzeuge werden von dem Kunden gestellt, weshalb wir sämtliche Nationalitäten sowie Fahrzeuge hier vor Ort haben.

In unseren Allgemeinen Laderichtlinien steht geschrieben das eine 1000 Punkteregelung nicht angewendet wird.


Die Frage ist:
Können wir bzw. die Fahrer bei nicht Anwendung der 1000 Punkte Regelung zum Beispiel Ausschilderung obwohl faktisch
nur 200 Punkte (1 Fass) geladen worden sind Probleme bekommen?

Auch muss der Fahrer ja eine Unterweisung nach 8.2.3 haben, welche er auch vorweisen müsste?


Vielen Dank schon einmal.

Re: 1000 Punkte Regelung - Anwendung [Re: Jonnyjumper] #38743 08.04.2025 08:29
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M.A.T. Online
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Hallo,
wenn ich Ihre Frage richtig verstehe ist die kurze Antwort "Ja".
Wenn die Anwendung von 1000 Punkten gewollt ist muß das gegenüber den Kontrollorganen dokumentiert sein (5.4.1.1.f)). Ist sie das nicht, wird von Nichtanwendung ausgegangen. Bei Nichtanwendung sind Verlader / Absender / Beförderer je nach binnenvertraglicher Gestaltung mit allen ihren Pflichten dabei. Einige davon:
- Sichtkontrolle Fahrer, Fahrzeug und Dokumente (Fahrersprache, Zulassung, ADR-Schein, Schr. Weisungen),
- Beförderungspapier für die Güter,
- Vollständige Kennzeichnung Versandstücke und Fahrzeug (durch Fahrer; aber ein Blick ob es beim beim Verlassen des Geländes paßt schadet nichts).
Die Unterweisung des Fahrers ist nicht notwendig, da voller ADR-Schein für Stückgut; wäre aber auch nur Sache des Beförderers. Der Fahrer müßte keinen Nachweis darüber mitführen; bei Kontrollen wäre es aber hilfreich er täte es.
Gruß
M.A.T.


Re: 1000 Punkte Regelung - Anwendung [Re: Jonnyjumper] #38747 08.04.2025 11:24
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Jonnyjumper

Die Frage ist:
Können wir bzw. die Fahrer bei nicht Anwendung der 1000 Punkte Regelung zum Beispiel Ausschilderung obwohl faktisch
nur 200 Punkte (1 Fass) geladen worden sind Probleme bekommen?



Die 1000-Punkte-Freistellung ist freiwillig, man darf auch ab dem ersten Liter kennzeichnungspflichtig fahren. Nein, sofern alle Anforderungen eines kennzeichnungspflichtigen Transportes eingehalten sind, bekommt man keine Probleme. Frage ist nur: wissen die Beförderer/ Fahrer auch, dass ihr immer kennzeichnungspflichtig fahren lassen wollt, d.h. haben die immer ADR-Schein und volle Ausrüstung, WT am Fahrzeug und Schriftliche Weisungen dabei?

Ursprünglich geschrieben von: Jonnyjumper
Auch muss der Fahrer ja eine Unterweisung nach 8.2.3 haben, welche er auch vorweisen müsste?


Nein, wenn ihr die 1000-Punkte-Freistellung nicht anwendet, dann reicht die Unterweisung nach 8.2.3 nicht aus, der Fahrer braucht einen ADR-Schein nach 8.2.2.

100% Kontrolle muss auch <1000 Punkten sein. Es unterscheidet sich, *was* ihr kontrollieren müsst.

Also kläre mal: wollt ihr jetzt die Freistellung nach 1.1.3.6 ADR/ 1000-Punkte-Freistellung nutzen oder nicht und wenn nicht, ist das allen Beteiligten klar und ist auch klar, was dann kontrolliert werden muss bzw. wie das Beförderungspapier auszusehen hat.


Zuletzt bearbeitet von Claudi; 08.04.2025 11:25.

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