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Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen #38594 19.03.2025 16:35
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Phillip Offline OP
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Hallo liebe Gefahrgut- Profis,
da ich mich leider nur mit Gefahrstoff auskenne, komme ich nicht herum euch eine Frage zu stellen. Wir lagern bei uns im Unternehmen Rohstoffe für einige Kunden. Im Normalfall bleibt es auch bei der Lagerung aber für einen speziellen Kunden kommissionieren wir auch seine Ware. Jetzt ist folgender Fall eingetreten: Der Kunde hat Ware bestellt welche wir kommissionieren sollen, alles Gefahrgut. Ist es zulässig verschiedene Gefahrenklassen zusammen zu packen? In diesem Fall wären das 50 Liter UN1219, 35 Liter UN1888 und 75 Kilogramm UN1505. Dazu kommen noch 800 Liter Schwefelsäure und ein paar andere Sachen. Aber die drei von mir beschriebenen UN- Nummern würden auf einer Palette zusammengepackt werden.

Ist das so in Ordnung? Irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl das ist nicht richtig so.

Ich freue mich schon auf eure Kommentare.

Liebe Grüße
Phillip

Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen [Re: Phillip] #38595 19.03.2025 17:20
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Hallo, Philipp,
für das Zusammenladen im Straßenverkehr gilt im ADR 7.5.2.1 und was eventuell bei den einzelnen UN-Nummern in Spalte 18 noch steht. Zusammenladen bezieht sich dabei auf Fahrzeug oder Container; wenn es um eine Verpackung geht heißt das Zusammenpacken.
Hier haben wir
UN 1505 - Klasse 5.1
UN 1888 - Klasse 6.1
UN 1219 - Klasse 3.

Nach 7.5.2.1 ist 5.1 mit 3 zulässig. 6.1 mit 3 ebenso. 5.1 mit 6.1 ebenso. Daraus also kein Problem.
Außerdem gilt für
1505 - CV 24: keine Einschränkung zum Zusammenladen, aber AP 6, weshalb ich auf Holz hierfür verzichten würde, auch wenn es keine lose Schüttung ist.
1888 - CV 13 und 28: nur betr. Nahrungsmittel
1219 - keine CV.

Danach würde ich als erste Einschätzung nur für diese UNNR auf "Keine Einschränkung" tippen. Die anderen Bestimmungen dieser CV - insbesondere Reinigung wegen 5.1 - sind natürlich einzuhalten.

Aber: die Schwefelsäure haben Sie noch keiner UN zugeordnet, ebenso fehlen die "anderen Sachen". Ohne deren Klassifizierung ist keine abschließende Einschätzung möglich. Bei zB 1831 würde ich die Ladung nicht zusammenladen, denn 3 wird normalerweise mit Wasser gelöscht, was aber für rauchende Schwefelsäure (X886) nicht ratsam ist.

Gruß
M.A.T.



Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen [Re: M.A.T.] #38596 19.03.2025 17:40
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Phillip Offline OP
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Okay danke. Dann scheint das wohl doch in Ordnung zu sein.
Bei dem Zusammenpacken bin ich allerdings verwirrt. Da wird immer von einer Innen- und Außenverpackung gesprochen. Nehmen wir als Beispiel mal das Chloroform also UN1888. Das Chloroform befindet sich in einer Glasflasche, und diese befindet sich in einem Karton. Ich verstehe das so, dass die Glasflasche die Innenverpackung ist und der Karton die Außenverpackung. Wenn es aber ums Zusammenpacken geht, wird immer davon gesprochen mehrere Innenverpackungen in einer Außenverpackung zu vereinen. In meinem Fall würde ich aber mehrere Kartons ( Außenverpackungen) zusammenpacken.
Oder wird in diesem Fall die gestrechte Palette als Außenverpackung angesehen? Sonst ist die Palette ja immer nur ein Ladehilfsmittel.

Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen [Re: Phillip] #38597 19.03.2025 17:48
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Nein, bislang ist es noch nicht in Ordnung!
Auf die Zusammenpackung möchte ich hier nicht eingehen, das wäre zu detailliert und würde aus meiner Sicht zu weit führen; vielleicht hat ein Kollege dazu Zeit. Jedoch: eine Palette ist erst mal keine Verpackung. Außer sie würde als Umverpackung (das ist keine Außenverpackung!) benutzt, mit den entsprechenden Auflagen.
Aber bitte beachten, was ich am Schluß geschrieben habe: mit den bis jetzt genannten Informationen ist eine abschließende Bewertung nicht möglich und die Klassifizierung der Schwefelsäure und anderen Sachen unabdingbar für eine Bewertung!
Gruß
M.A.T.

Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen [Re: M.A.T.] #38598 19.03.2025 17:58
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Phillip Offline OP
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Zusätzlich zu den bereits genannten Nummern sind für diese Lieferung noch UN1824 mit 200 Litern, UN1789 mit 10 Litern und UN1823 mit 200 Kilogramm vorgesehen. Und natürlich die Schwefelsäure UN1830. In den Sicherheitsdatenblättern ist nirgends Wasser als ungeeignetes Löschmittel angegeben.

Lieben Dank für deine Hilfe M.A.T.

Phillip

Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen [Re: Phillip] #38599 19.03.2025 18:03
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Ganz kurz, bin gleich weg.
Die neuen UNNR folgen der gleichen Auswertelogik.
SDB mit Teil 14 ignorieren, falls es gegen die Lebenserfahrung verstößt; hier ist es keine rauchende Schwefelsäure, also keine Gefahr bei Wasser. SDB erfahrungsgemäß in Teil 14 selten vollständig korrekt. Und ADR ist Minimum; was aus sonstiger Kenntnis dem § 4 genügt ist immer besser als Versicherungsschaden.
Gruß
M.A.T.

Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen [Re: Phillip] #38601 20.03.2025 14:59
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Hallo Namensvetter (nur beim "L" und "P" müssen wir nochmal reden),

ich weiß die Hilfsbereitschaft der Kollegen sehr zu schätzen. Meiner Meinung nach gehst du die Sache aber falsch an.

Zunächst einmal habe ich den Satz nicht verstanden: "Wir lagern bei uns im Unternehmen Rohstoffe für einige Kunden. Im Normalfall bleibt es auch bei der Lagerung..."
Wie soll denn das gehen? Beamt ihr die Ware dann aus dem Lager oder wie bekommt ihr das wieder raus? Da seid ihr doch mindestens Verlader und als Empfangsseite habt ihr eh gefahrgutrelevante Pflichten als Empfänger und ggf. Entlader.

Wenn ihr kommissioniert, seid ihr gefahrgutrechtlich auf jeden Fall zumindest Verpacker und Verlader. Absender und Auftraggeber werden je nach Vertrag noch ausgewürfelt. Das heisst aber, dass ihr einen Gefahrgutbeauftragten benötigt und eure Leute nach 1.3 ADR geschult sein müssen. Dort kommt auch das Zusammenpacken und Laden dran. Darüber hinaus müsst ihr einen entsprechenden Prozess aufsetzen, zu dem Verpackungs- und Verladeanweisungen gehören. Das ist nicht mal eben nebenbei gemacht. Da braucht ihr Hilfe eines Gefahrgutexperten.

Darf man fragen, wie du als Gefahrstoff(-beauftragter?) des Unternehmens zum Gefahrgut kommst? Ist es an dir hängen geblieben, weil es niemand anderes auf dem Schirm hatte? :-)

Ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen und hier mit der Forenanfrage bewenden lassen. Da gehört mehr dazu. Wenn du dir Unterstützung wünschst, schreib mir gerne eine Privatnachricht.

Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen [Re: DJSMP] #38605 20.03.2025 17:16
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Phillip Offline OP
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Hallo, als ich sagte, dass es in den meisten Fällen bei der Lagerung bleibt, meinte ich dass die Kommissionierung eher eine Seltenheit ist. Dass wir gefahrgutrechtliche Pflichten haben ist klar. Ich wollte eigentlich nur die Frage auf das beschränken was ich wissen wollte.
Zu dem Rest: Ja wir haben zwar einen Gefahrgutbeauftragten, allerdings nur extern. Deswegen bin ich gerne Ansprechpartner für alles mit einem Warnsymbol oder Gefahrenschild.
Den Leuten zu erklären dass es einen Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff scheint unmöglich zu sein, aber ich versuche es trotzdem immer wieder smile

Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen [Re: Phillip] #38606 20.03.2025 17:20
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Ursprünglich geschrieben von: Phillip
...Ja wir haben zwar einen Gefahrgutbeauftragten, allerdings nur extern. Deswegen bin ich gerne Ansprechpartner für alles mit einem Warnsymbol oder Gefahrenschild.


Hallo,
diese Handhabung würde ich als Problem sehen. Egal ob extern oder intern, der Gb ist genau für solche Fragen da, das ist seine Hauptaufgabe als Ansprechpartner. Wenn statt seiner ein MA, der möglicherweise nicht die entsprechende Qualifikation hat, solche Fragen beantwortet ist der Weg in das Bußgeld - oder Schlimmeres - vorgezeichnet.

Gruß
M.A.T.

Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen [Re: M.A.T.] #38607 20.03.2025 17:57
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Phillip Offline OP
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Hallo M.A.T.,
das sehe ich genau so. Ich wollte trotzdem selbst bei euch nachfragen, weil ich das Thema recht spannend finde und hier immer gute Antworten kommen.

Viele Grüße

Phillip

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