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UN 1950 -Spraydose #38543 14.03.2025 12:43
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Claudi1966 Offline OP
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Hallo an alle,

haben intern gerade eine Diskussion. Bei UN 1950 ist doch das Gewicht der kompletten Spraydose für die Shipper´s relevant, und nicht das Gasgewicht?

Kann mir bitte jemand sagen ob ich da richtig oder doch falsch liege. Evtl noch ein Hinweis wo man das im IATA DGR nachlesen kann.

Vielen Dank für Eure Unterstützung und liebe Grüße vom Airport MUC

Re: UN 1950 -Spraydose [Re: Claudi1966] #38544 14.03.2025 13:00
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Claudi Online
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Hallo,

ja, das Gewicht der Spraydose, denn diese ist in Gesamtheit das Gefahrgut, nicht etwa nur eine Innenverpackung für das Gas (das dann eine Gas-UN-Nummer hätte).

Re: UN 1950 -Spraydose [Re: Claudi1966] #38546 14.03.2025 13:21
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Hallo, Claudi1966
soweit ich die DGR verstehe sollte sich das aus der Erläuterung zu Spalte "H" in 4.1 ableiten lassen, wo die Nettomenge eines Versandstücks als Gewicht oder Volumen des Gegenstandes bezeichnet wird. Die Spraydose - Druckgaspackung - wäre hier der Gegenstand als GG.
Lasse mich aber gerne von Luftspezialisten korrigieren, auch wenn es eine bessere Quelle gibt.
Gruß
M.A.T.

Re: UN 1950 -Spraydose [Re: Claudi] #38547 14.03.2025 13:25
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Claudi1966 Offline OP
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Lieben Dank Claudi,

gibt es hier auch einen Hinweis im IATA - mit deiner Erklärung komm ich da bei der Meute nicht weiter :-)

Liebe Grüße

Re: UN 1950 -Spraydose [Re: Claudi1966] #38548 14.03.2025 13:28
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi1966
Lieben Dank Claudi,

gibt es hier auch einen Hinweis im IATA - mit deiner Erklärung komm ich da bei der Meute nicht weiter :-)

Liebe Grüße


Hallo, Claudi1966,
ist mein Herleitungsvorschlag aus Ihrer Sicht unzureichend?
Gruß
M.A.T.

Re: UN 1950 -Spraydose [Re: Claudi1966] #38550 14.03.2025 13:41
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi1966
Lieben Dank Claudi,

gibt es hier auch einen Hinweis im IATA - mit deiner Erklärung komm ich da bei der Meute nicht weiter :-)

Liebe Grüße


Ich würde die Gegenfrage stellen. Das Gefahrgut heißt "Druckgaspackungen", d.h. die Spraydose in ihrer Gesamtheit ist das GG mit ihrem Gewicht. Mit welcher Begründung sollte es ausreichen, nur das enthaltene Treibmittel anzugeben.
Bei einer Lösung einer Chemikalie, also sagen wir mal 50% Ethanol, 50% Wasser, gebe ich ja auch nicht nur den Ethanol-Anteil als Volumen an sondern mein Gefahrgut ist die Ethanol-Lösung in Gesamtheit.

Re: UN 1950 -Spraydose [Re: M.A.T.] #38551 14.03.2025 13:43
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Claudi1966 Offline OP
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Hallo M.A.T.,

nein, überhaupt nicht, Deine Antwort hab ich gar nicht auf dem Schirm gehabt, sorry.

Ist ganz wunderbar, danke und lieben Gruß
Claudia

Re: UN 1950 -Spraydose [Re: Claudi1966] #38553 14.03.2025 13:48
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OK, dann sind wir schon einen Schritt weiter. Ich hoffe noch auf Luftspezialisten, und daß es irgendwo in den DGR (die ich, im Unterschied zu einigen hochgeschätzten Kollegen, nicht für optimal strukturiert halte), noch eine kleine Stelle gibt wo das explizit steht. Im Begriffswörterbuch jedenfalls nicht. Bei den IATA-FAQ auch nicht.
Gruß und viel Erfolg
M.A.T.

Nachtrag: Steht doch im Begriffswörterbuch, siehe aw_`s Hinweis.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 14.03.2025 16:23. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: UN 1950 -Spraydose [Re: M.A.T.] #38554 14.03.2025 13:55
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
OK, dann sind wir schon einen Schritt weiter. Ich hoffe noch auf Luftspezialisten, und daß es irgendwo in den DGR (die ich, im Unterschied zu einigen hochgeschätzten Kollegen, nicht für optimal strukturiert halte), noch eine kleine Stelle gibt wo das explizit steht. Im Begriffswörterbuch jedenfalls nicht. Bei den IATA-FAQ auch nicht.
Gruß und viel Erfolg
M.A.T.


Ich habe nichts gefunden. Vielleicht äußert sich @DJSMP dazu, ggf. hat er da praktische Erfahrungen.

Frage: Wer diskutiert/ wer stellt die Angabe des Spraydosengewichts in Frage?

Am Ende muss der entscheiden, der die DGD unterschreibt. Wenn die Person trotz Beratung/ Empfehlung nur das Gas angibt, ist diese Person für alles verantwortlich, was daraus an Konsequenzen folgt - Ablehnung (die Recheck-Gebühr würde ich dieser Person dann anlasten, wenn das zu einer Ablehnung führt) oder was auch immer passiert.

Re: UN 1950 -Spraydose [Re: Claudi] #38558 14.03.2025 16:01
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Mahlzeit,
Anhang A - Nettomenge. Da steht das drin
Es gilt der Stoff oder Gegenstand wie er in Tabelle 4.2 aufgeführt ist.

Re: UN 1950 -Spraydose [Re: aw_] #38559 14.03.2025 16:06
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Hallo, aw_
"Gewicht des unverpackten Gegenstandes".
Danke und Gruß
M.A.T.

Re: UN 1950 -Spraydose [Re: Claudi] #38572 17.03.2025 17:21
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Für mich ist der Fall eindeutig:

Gefahrgut heisst:
Druckgaspackungen, entzündbar
Aerosols, flammable

Das in der Druckgaspackung enthaltene Gas ist nicht das Gefahrgut sondern der Gegenstand "Druckgaspackung" ist das Gefahrgut.

Begriffsbestimmung Nettomenge in Anhang A:
"NETTOMENGE (NET QUANTITY) Entweder:
(a) das Gewicht oder das Volumen des in einem Versandstück enthaltenen Gefahrgutes ohne das Gewicht oder das Volumen jeglichen Verpackungsmaterials; oder
(b) das Gewicht des unverpackten Gegenstandes an Gefahrgut (z.B. UN 3166).
Im Sinne dieser Definition bedeutet „gefährliche Güter“ der Stoff oder Gegenstand, wie er mit der richtigen Versandbezeichnung in Tabelle 4.2 aufgeführt ist, z.B. ist für „Feuerlöscher“ die Nettomenge das Gewicht des Feuerlöschers.

Die Spraydose auf die Waage gestellt ist das Gwicht des Gegenstands und damit die Nettomenge gemäß Anhang A.

Re: UN 1950 -Spraydose [Re: aw_] #38573 17.03.2025 17:22
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Ursprünglich geschrieben von: aw_
Mahlzeit,
Anhang A - Nettomenge. Da steht das drin
Es gilt der Stoff oder Gegenstand wie er in Tabelle 4.2 aufgeführt ist.


Sorry, jetzt erst gesehen, aw_ war schneller :-)

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