Ursprünglich geschrieben von: JanRo

Auch in anderen Nachschlagewerken, wie dem Gefahrgut Schlüssel (Loseblattsammlung von Kühn, Birett, 1987) finde ich war die Nummern 0002 und 0003 aufgeführt, jedoch ohne weitere Angaben.


Hallo, JanRo,
da ich den Gefahrgut-Schlüssel von 1995 bis 2021 betreut habe kann ich zu diesem Punkt eine eindeutige Auskunft geben.
Die beiden Autoren (Kühn und Birett) hatten zunächst nur die tatsächlich belegten und im damaligen IMCO-Code aufgeführten UN-Nummern ab 1000 aufgenommen - also ohne Klasse 1, da diese eigene Kennzeichnungsregeln hatte. Es wurde dann von Kunden das Fehlen der Klasse 1 als Manko angesehen. Auch gab es Rückmeldungen, in denen aus den "Lücken" in der Aufzählung ab 1000 geschlossen wurde, es sei etwas vergessen worden. Nach längeren Diskussionen beschlossen die Autoren danach, die Klasse 1 ebenfalls zu berücksichtigen, und die jeweils nicht belegten UNNR mit aufzuführen. Damit waren diese beiden Probleme gelöst; der Umfang des damals noch kleinen Werkes erhöhte sich allerdings. Aufgrund der damaligen, nur für diese Klasse geltenden, Anforderungen aus dem dt. Sprengstoffrecht wurde für die Explosivstoffe eine separate Liste erarbeitet und vor der bestehenden eingeordnet. Besonders die Kodierungen zum Sprengrecht wurden von Kunden sehr begrüßt. Diese Struktur habe ich bis 2021 beibehalten, um die Praktiker bestmöglich zu unterstützen.
Ich hoffe, das erklärt diesen Punkt. Falls Sie noch weitere Fragen speziell zum Gefahrgut-Schlüssel haben, können Sie mich gerne über eine PM kontaktieren.

Den Hintergrund für die "Sprünge" in den Vorschriften selbst hat Kollege Gerald schon erläutert. Übrigens endete im damaligen Schlüssel die numerische Aufzählung mit 2551. Bis heute stimmen beispielsweise die US-Vorschriften nicht genau mit den UN-Empfehlungen überein, was die Nummern angeht. Darum haben reine US-Nummern auch die vorangestellte "NA"-Kennung, für North America.

Freundliche Grüße
M.A.T.