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Re: Transport von Stapler-Diesel für Unternehmen [Re: eMTy] #38314 19.02.2025 09:08
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Claudi Offline
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Hi,

auf den Bildern steht keinerlei gefahrgutrechtliche Zulassung und auch auf der Website hab ich nix gefunden. Da steht halt auch keine Tankcodierung/ Tank-Zulassung drauf.
Denios verkauft die Behälter und spricht von UN-Zulassung, aber ich finde weder nen Zulassungsschein noch ein Bild, wo wenigstens die Bauartcodierung drauf wäre...

Also wir wissen immer noch nicht so richtig, was das Ding nun ist und ob es überhaupt eine Transportzulassung hat oder ggf. nur unter Freistellungen (z. B. Handwerkerregelung, leer ungereinigt) befördert werden darf...
Von CEMO gibt es ähnl. Tankbehälter, sowohl welche mit Zulassung als IBC als auch welche zum "Transport zum unmittelbaren Verbrauch nach ADR 1.1.3.1 c)" aka Handwerkerregelung. Es werden in der Praxis häufig ungeeignete Behälter beschafft, weil die betreffenden Personen nicht wissen, auf welche Details es hier ankommt.

Ich würde außerhalb der 1.1.3.1 c) auch niemals einen Kunststoffbehälter empfehlen, denn die mit Gefahrgut-Zulassung kann man nach 5 Jahren entsorgen - verlängerte Nutzung wie bei Mewa-Tonnen ist mir hier nicht bekannt. Außerdem muss man dringend darauf achten, eben keinen Tankcontainer zu kaufen (die gibt es in IBC-Größe rund, haben aber ne andere Zulassung), weil das gefahrgutrechtlich einen großen Mehraufwand bedeutet.

Also bzgl. dieses Emiliana Serbatoi-Behälters bin ich sehr skeptisch.Ich tippe mal auf: hat gar keine Zulassung, darf also nur nach 1.1.3.1 c) verwendet werden.
Da es sich bei eMTys Fall aber um eine Belieferung handelt und meiner Ansicht nach die 1.1.3.1 c) nicht greift: Behälter geht nicht, darf nur leer ungereinigt auf die öffentliche Straße (1.1.3.1 f) )

Wie dem auch sei:

Wäre der Behälter ein IBC (oder eine andere bauartgeprüfte Verpackung), dann darf man natürlich die 1000-Punkte-Regelung nutzen.
Man darf sie nicht nutzen, wenn der Behälter eine Tankzulassung hat, da 1.1.3.6 nur für Versandstücke gilt.
Deswegen muss man zuerst klären, um was für einen Behälter es sich handelt und ob man hier im Stückgut- oder Tankbereich unterwegs ist.

Wenn es sich um einen zugelassenen Behälter mit Zulassung als IBC handeln würde und wenn 1000 Punkte nicht überschritten werden, benötigt man in Deutschland nach Ausnahme 18 GGAV kein Beförderungspapier, wenn das GG für die Beförderung nicht an Dritte übergeben wird. Man kann sich natürlich trotzdem eines schreiben.
2 kg Feuerlöscher, alle beteiligten Personen geschult nach 1.3 ADR.
IBC alle 2,5 Jahre zu prüfen, Kunststoff nach 5 Jahren abgelaufen, deswegen besser Stahl-Behälter kaufen.

Wir reden, wenn, dann über 1.1.3.6 ADR/ 1000-Punkte-Freistellung, nicht über Begrenzte Mengen (LQ Kapitel 3.4) oder Freigestellte Mengen (EQ Kapitel 3.5).

Funfact: wenn ihr die Beförderung mit einem Vehikel machen würdet, welches <25 km/h fährt und nicht schneller fahren kann und nach StVO auf die Straße darf (Versicherung, Beleuchtung), handelt es sich in Deutschland bei dem Vehikel nicht um ein Fahrzeug und damit nicht um einen Gefahrguttransport im Sinne der GGVSEB. Es darf natürlich trotzdem nix passieren (Umweltschaden, Personenschaden, etc.), daher muss man sich Maßnahmen überlegen, wie man sowas verhindert.

Re: Transport von Stapler-Diesel für Unternehmen [Re: M.A.T.] #38315 19.02.2025 09:15
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Guten Tag,
die Sache mit den 1000 Punkten nochmal andersrum erklärt.
Für Versandstücke ist diese Erleichterungsmöglichkeit anwendbar. Ein Tank per se ist aber kein Versandstück. Die Ausnahme davon ist, wenn der Tank als sog. IBC - Großpackmittel - mit. max 450 Litern Inhalt nach Gefahrgutrecht zugelassen wäre (nach Ihrem Tankschild ist das nicht der Fall). Dann, und nur dann, könnte er als Versandstück von dieser 1000-Punkte-Regelung profitieren. Ihr Behälter ist also nicht zugelassen und darf damit für den Transport überhaupt nicht benutzt werden, außer zu seiner finalen Entsorgung. Das Prüfschild des Behälters enthält keinen IBC-Code nach dem ADR.
Anlieferung wäre m.E. die sinnvolle Lösung hier.
Gutes Gelingen und Gruß
M.A.T.

Nachtrag: die Zulässigkeit hängt nicht daran, ob jemand ein Beförderungspapier ausstellt. Das BP ist nur eine Rechtsfolge, wenn ich befördere, keine Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Erleichterung.


Entweder ist ein Behälter ein Versandstück (wie ein IBC) oder er ist kein Versandstück sondern ein Tank/ Tankcontainer.
Ein Tank kann kein IBC sein, ein IBC kann kein Tank sein, wenn wir die ADR-Begriffe sauber verwenden.
Ich möchte keine Wortklauberei betreiben, aber hier ist eine genaue Bezeichnung grundlegend wichtig für das Verständnis und die darauf folgenden Maßnahmen. Zumal das hier auch andere Leute nachlesen. Wir Fachleute wissen, wie es gemeint ist, aber Dritte könnte es verwirren.

IBC können bis zu 3m³ groß sein, sehr verbreitet sind v.a. im Dieselbereich Behälter mit bis knapp <1000 Litern, damit man die 1000 Punkte nicht reißt und nach 1.1.3.6 ADR freigestellt befördern kann.

Re: Transport von Stapler-Diesel für Unternehmen [Re: M.A.T.] #38316 19.02.2025 09:18
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Guten Morgen,

danke.
Jetzt habe ich es verstanden. :-)

Re: Transport von Stapler-Diesel für Unternehmen [Re: eMTy] #38319 19.02.2025 09:56
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Moin.
In Bezug auf die ADR-Codierung und die Unterschiede: hier ein Dokument eines Anbieters, in dem diese Zusammenhänge verständlich erklärt sind.

Bedauerlicherweise sind andere Hersteller weniger "Begriffsscharf" und reden von einer "Zulassung nach ADR 1.1.3.1.c", die es aber faktisch nicht gibt.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Transport von Stapler-Diesel für Unternehmen [Re: eMTy] #38320 19.02.2025 09:57
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rtjum Offline
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"Ich möchte es verstehen und dem Unternehmen kein Quatsch erzählen."

Nicht falsch verstehen, aber eine Schulung bei der Dekra ist, m.M.n, nicht ausreichend um irgendwen einigermaßen rechtssicher zu beraten.
Du hast hier sehr viele richtige und wichtige Informationen erhalten aber diese alle in den korrekten Kontext zu stellen bedarf mehr als ein paar Stunden bei der Dekra zu sitzen.

Evtl. wäre es für Dein Unternehmen besser, und vor allem sicherer für alle Beteiligten, wenn es sich mal durch einen externen Gefahrgutbeauftragten beraten lassen würde.
Ich bin seit 2011 GB für Straße und Wasser, seit 5 Jahren aber nicht mehr mit diesen Aufgaben betraut und ich lese hier sehr gerne immer wieder mit, nehme mit dann das ADR und oder den IMDG-Code und vollziehe die Antworten nach.
Das hilft mir einigermaßen nach, denn nur die internen Weiterbildungen in unserem Konzern, die ich weiterhin besuchen darf, sowie die 5-jährigen Prüfungen ersetzen die Praxis einfach nicht.

Re: Transport von Stapler-Diesel für Unternehmen [Re: UBurkhard] #38321 19.02.2025 10:01
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: UBurkhard
Moin.
In Bezug auf die ADR-Codierung und die Unterschiede: hier ein Dokument eines Anbieters, in dem diese Zusammenhänge verständlich erklärt sind.

Bedauerlicherweise sind andere Hersteller weniger "Begriffsscharf" und reden von einer "Zulassung nach ADR 1.1.3.1.c", die es aber faktisch nicht gibt.


Top von Rietberg!

"Zulassung nach ADR 1.1.3.1.c" klingt ja auch besser als "der Behälter hat gar keine Zulassung und kann nur ganz eingeschränkt benutzt werden" ;-) .

Re: Transport von Stapler-Diesel für Unternehmen [Re: eMTy] #38322 19.02.2025 10:04
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Mal eine blöde Frage zur Ausdehnung des Themas:

Wie ist das, wenn der Mitarbeiter "eben" zum Baumarkt geschickt wird, ein paar Spraydosen zu holen.
Begrenzte Mengen sind hier ja vorhanden.
Aber der Baumarkt stellt keine Begleitpapiere aus.
Kann das auch abgedeckt werden mit einem blanko, welches er selbst ausfüllt?
Oder dürfen Spraydosen nur dort geholt werden, wo es Begleitpapiere gibt?

Re: Transport von Stapler-Diesel für Unternehmen [Re: eMTy] #38323 19.02.2025 10:25
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Claudi Offline
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Wenn die Spraydosen nach LQ verpackt wären, d.h. in einem stabilen Karton (oder anderer stabiler Außenverpackung) mit LQ-Raute, dann wäre die Beförderung LQ und man braucht kein Beförderungspapier/ Begleitpapier.
Den Karton gibt es ggf. im Baumarkt, wenn man einen Komplettkarton Spraydosen kauft und die sowas im Lager oder Regal stehen haben. Oder man bringt sich einen stabilen Karton oder anderweitige Box mit Deckel mit, packt die Spraydosen da rein und kennzeichnet die Box selbst, verschließt und polstert ggf. Leerräume aus.
Der Baumarkt ist da übrigens raus: nach der Kasse ist der Mitarbeiter Besitzer und (wenn bezahlt wurde) Eigentümer der Spraydosen und es interessiert den Baumarkt nicht, ob er die Spraydosen privat oder gewerblich kauft, als Handwerker zum Einsatz unterwegs ist, mit PKW, Transporter, Fahrrad oder zu Fuß die öffentliche Straße berührt.

Ohne Karton: keine zulässige Gefahrgutbeförderung, außer: es wäre wieder ne Handwerkerfreistellung nach 1.1.3.1 c) - also keine Belieferung/ Bevorratung.
Praxis: nicht legal, aber wo kein Kläger, da kein Richter. D.h. vermutlich werden ganz viele Leute gewerblich zum Einzelhandel geschickt, um Gefahrgut zu holen für die Firma und keinem ist klar, was man da eigentlich alles beachten müsste.
Oder: wegen sowas lassen sich Firmen beliefern aus dem Fachhandel. Es geht ja noch weiter: wenn jemand Gefahrstoffe (nicht Gefahrgut!) im Betrieb anschleppt, müssen die Sachen ins Gefahrstoffverzeichnis, GBU, Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung, Entsorgung. Daher bietet es sich an, immer 1 Produkt von 1 Lieferanten zu nutzen, wo die Anforderungen aus Gefahrstoff- und Arbeitsschutzrecht eingehalten sind anstatt das jeder jede Woche irgendwas mitbringt/ holt mit verschiedenen Eigenschaften, Namen, Darreichungsformen (z. B. flüssig versus Spray).

Re: Transport von Stapler-Diesel für Unternehmen [Re: eMTy] #38324 19.02.2025 10:27
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UBurkhard Offline
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Zuletzt bearbeitet von UBurkhard; 19.02.2025 10:29.

Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Transport von Stapler-Diesel für Unternehmen [Re: rtjum] #38325 19.02.2025 10:44
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Sorry, das sehe ich nicht so.
Ich bin seit 4 Jahren Gefahrgutbeauftragter und bin recht gut in dem Thema drin.
In meiner Firma regle ich zudem das Tagesgeschäft mit IMDG Angelegenheiten. (Das ist mein Schwerpunkt)

Manche Dinge kommen nunmal in einem Alltag nicht so oft vor. Und wie bei allem anderen gilt auch hier:
Learning by doing.
Und da ist es doch toll, wenn man hier auf dieses Forum mit all den hilfsbereiten Menschen zugreifen kann, die einem Rat geben, bevor man Mist baut.

Die Themen, durch die ich mich durchgewühlt habe, verstehe ich ja dann... ;-)
Somit habe ich mein Praxiswissen erweitert.
Das geht nicht, wenn ich von der Stelle zurücktrete.

An dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle Hilfe-Geber :-)

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