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Ausnahme 22 GGAV #9862 09.11.2009 07:31
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gefahrgutexperten.

Kann mir bitte einer den Sinn und Zweck der Ausnahme 22 GGAV erklären.


Gruß


Udo

Re: Ausnahme 22 GGAV [Re: Udo Freitag] #9863 09.11.2009 18:32
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Mark Offline
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Hallo Udo Freitag,

es ist der notwendige Weiterbestand der alten Ausnahme 63. Nur mit Hilfe dieser Ausnahme dürfen Saug-Druck-Fahrzeuge für Abfälle, die nach der Ausnahme 63 gebaut wurden weiter verwendet werden. Die betroffenen alten Fahrzeuge haben in der "B3-Bescheinigung" dann den Eintrag "Ausnahme 63" (oder umgeschrieben auf Ausnahme 22, GGAV). Für neuere Fahrzeuge ist diese Ausnahme unrelevant. Gleiches gilt für die entsprechenden Saug-Druck-Tankcontainer für Abfälle!

Irgendwann, wenn das letzte dieser Gefährten im Museum steht, wird diese Ausnahme sicher gestrichen, derzeit ist sie noch erforderlich.


Grüße

Mark
Re: Ausnahme 22 GGAV [Re: Mark] #9864 11.11.2009 07:41
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Mark.

Habe soweit verstanden. Aber aus welchen Gründen muss ich die Ausnahme denn in Anspruch nehmen? Muss ja wohl bautechnische Gründe haben.


Gruß


Udo

Re: Ausnahme 22 GGAV [Re: Mark] #38221 10.02.2025 17:40
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Claudi Offline
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Registriert: Aug 2003
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Ursprünglich geschrieben von: Mark

Irgendwann, wenn das letzte dieser Gefährten im Museum steht, wird diese Ausnahme sicher gestrichen, derzeit ist sie noch erforderlich.


Auch wenn hier schon eine ganz dicke Staubschicht drauf liegt, ist das Forum ja auch eine Art Wissenssammlung:

Es gibt auch neue Saug-Druck-Tankfahrzeuge, die nach alter Bauweise gebaut werden und nach Ausnahme 22 fahren - daher haben wir die Ausnahme 22 GGAV weiterhin und bis auf weiteres.


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