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Höhe Bußgelder #29322 05.08.2020 12:46
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mike Offline OP
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Hallo zusammen,

wie hoch fällt ein Bußgeld/Verwahnungsgeld aus, wenn der Absender den Inhalt eines Containers verschleiert, z.B. der Container ist für einen Stoff mit einer Dichte bis 1,8 zugelassen aber es wird ein Stoff mit einer Dichte von 1,95 abgefüllt und transportiert?

Kann mir jemand sagen wo man das nachlesen kann!

Danker und Grüße in die Runde.

Re: Höhe Bußgelder [Re: mike] #29324 05.08.2020 13:08
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tree787 Offline
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Re: Höhe Bußgelder [Re: tree787] #29326 05.08.2020 14:21
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Skypainter Offline
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Nur mal grob durchgeschaut.

lfd. Nr. 10.1, 125, 126 können in Betracht kommen.

Gruß
Skypainter


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Höhe Bußgelder [Re: Skypainter] #29327 05.08.2020 14:28
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Achdorfer Offline
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wenn`es hart wird gibt es Gewinnabschöpfung und das hier hört sich nach Vorsatz an

Gewinnabschöpfung als Sanktion

Bei der Festsetzung einer Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit soll der durch diese erlangte Vorteil die Untergrenze der Bemessung sein (§ 17 Abs. 4 OWiG). Dem Betroffenen sollen nicht nur aus der Tat keine wirtschaftlichen Vorteile verbleiben, sondern darüber hinaus soll er noch eine Einbuße hinnehmen müssen.[6] Es handelt sich hierbei um eine gebundene Ermessensentscheidung.[7]

Gem. § 29a OWiG oder auch in einem strafgerichtlichen Urteil können der Verfall, außerdem die Einziehung durch die Tat unrechtmäßig erlangter Gegenstände und Vermögenswerte angeordnet werden (§ 73 StGB).

(Quelle WIKIPEDIA)


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: Höhe Bußgelder [Re: mike] #29328 05.08.2020 16:11
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Jacob Madsen Offline
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Das Bußgeld für vermutlich vorsätzliches Handeln ist eine mögliche Folge. Eine andere Folge ist, dass die Verpackung als ungeeignet anzusehen ist und damit ein Transportstopp mit weiteren Folgen (Umpumpen), Kosten, Imageschaden und zivilrechtlichen Problemen dazukommen kann.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: Höhe Bußgelder [Re: mike] #38190 06.02.2025 13:54
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basti_hfmn Offline
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Hallo zusammen,

wenn auf einem Fass die Nettohöchstmasse von 250 kg angegeben ist und dieses mit ca.300-350 kg eines Gefahrstoffes der Verpackunsgruppe 1 gefüllt ist, spricht man hier von einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit und wie hoch ist die Strafe auf solch ein vergehen?
Die Meinung spalten sich im Unternehmen sehr und ich möchte gerne auf Nummer Sicher gehen.

Danke und Gruß
Basti

Re: Höhe Bußgelder [Re: basti_hfmn] #38192 06.02.2025 14:29
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Claudi Offline
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Bin kein Anwalt aber solange nicht etwas passiert (z. B. Personenschaden, Umweltschaden) oder konkrete Gefahr droht, dass etwas passiert, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Gefahrgut (Gut!) der VG I (römische Ziffern)

Fass überfüllt heißt gegen Verpackungsanweisung verstoßen
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMDV-G16-20230829-SF-A007.htm
laufende Nr. 130 800 € für den Verpacker
laufende Nr. 11.1 800 € für den Absender

Das sind Regelbußgeldsätze, an denen sich die Bußgeldbehörden orientieren - sie können davon aber ggf. auch abweichen. Theoretisch können Bußgelder bis 50.000 € verhängt werden.
Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen ab einer Höhe von mehr als 200 Euro werden außerdem im Gewerbezentralregister eingetragen.


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