Dann würde das also heißen, man kann entweder die Freistellung nach SV 666 nutzen ODER die nach 404 ?
Der Sinn erschließt sich mir nicht wirklich. Warum sollte jemand die 404 nutzen, wenn er dazu die Batterie kurzschließen muss - bei Anwendung der 666 aber gar nichts machen muss?
Das L in ADR steht für Logik.
Im Ernst, es ist nicht alles auf den ersten Blick logisch - z. B. warum es für UN3556 eine Verpackungsanweisung gibt, für UN3166 aber nicht. Wenn man da irgendwo her etwas über die Hintergründe erfährt, ist es nicht mehr komplett unlogisch.
Vielleicht ist die SV404 für Altfahrzeuge gedacht oder für den Fall, dass die Batterie bei einem Fahrzeug sowieso ausgewechselt und entsorgt wird.