Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen #38077 27.01.2025 13:58
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 28
V
viking Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
V
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 28
Hallo,

Ich möchte gerne wissen, wie ich den IATA-Text richtig verstehen kann.

UN2800 Bleisäurebatterien, non-spillable, die nicht die Anforderungen in der SP67 erfüllen – müssen diese mit einem Gefahrzettel der Klasse 8 markiert werden? Und muss eine DGD erstellt werden?

P.S. Ein Beispiel: Es handelt sich um eine non-spillable Batterie, die den Vibrationstest nicht bestehen kann.

Vielen Dank!
Viking

Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen [Re: viking] #38085 27.01.2025 16:11
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,913
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,913
Eine Blei-Säure-Batterie, die die Vibrationsprüfung (und oder die Druckprüfung) nicht besteht, ist nicht auslaufsicher und kann nicht als UN2800 klassifiziert werden. Es wäre dann eine UN2794.

Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen [Re: Claudi] #38094 29.01.2025 12:39
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 28
V
viking Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
V
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 28
Hallo Claudi,

Danke für Ihre antwort. Aber ich verstehe nicht. Ich verstehe die A67 reguleringen in ein andres weg.
Weil sie zeit hast, mögten sie noch ein mail, antworten meine frage?

Meine Verständnis der IATA-Vorschriften habe ich gescrben"

Ich versthe das IATA reglen A67, so dass wenn ein Blei-Säure-Batterie (AGM order GEL) die Vibrationsprüfung und die Druckprüfung besteht, es kann als UN2800 klassificiert werden. Dann muss est ein 8 settel haben auf die kisten und DGD muss man scrieben.

Aber, es ist noch ein test, und dass ist in A67 geschriben:
"Nicht auslaufsichere Batterien unterliegen diesen Vorschriften nicht, wenn sie als Fracht befördert werden, sofern bei einer Temperatur von 55°C der Elektrolyt nicht aus einem beschädigten oder rissigen Gehäuse austritt." (ChatGPT hat mir gehelfen:))

So, wenn die batterie dass 55°C test nicht besteht kann, dann is es doch in kategorie UN2800 und unter dem Unter vollständiger Regulierung. Aber wenn es die 55°C test besteht kann, das is es von den vollständigen Regulerung ausgenommen, und muss nur mit die regulering in A67 befolgen.

Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen [Re: viking] #38096 29.01.2025 14:08
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,913
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,913
Um eine Batterie als UN2800 klassifizieren zu dürfen, muss diese Vibrationsprüfung und Druckprüfung bestehen und darüber muss es eine Bestätigung/ einen Nachweis geben. Ohne diese Prüfungen: keine UN2800 möglich. Mit den beiden Prüfungen:

Hier ist die Batterie dann UN2800 mit Gefahrgut-Regularien.

Wenn diese UN2800 so beschaffen sind, dass bei einer Temperatur von 55 °C im Falle eines Gehäusebruchs oder eines Risses im Gehäuse der Elektrolyt nicht austritt, keine freie Flüssigkeit vorhanden ist, die austre­ten kann, und die Pole der Batterien in versandfertiger Verpackung gegen Kurz­schluss geschützt sind, keine Aktivierung, dann kann man sie von den Gefahrgut-Regularieren freistellen.

Hier ist die Batterien dann UN2800 ohne Gefahrgut-Regularien (IATA DGR: not restricted as per Special Provision A67).

Um UN2800 zu nutzen, braucht man immer erfolgreiche Vibrations- und Druckprüfung und muss die A67 befolgen.
Ein Teil der A67 enthält eine Freistellungsmöglichkeit, die man unter den dort genannten Bedingungen nutzen kann.

Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen [Re: Claudi] #38098 29.01.2025 15:38
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 187
A
Andreas_K Offline
Veteran
Offline
Veteran
A
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 187
Hallo Claudi,

weil ich aktuell eine Batterie habe, die der Supplier als UN 2800 klassifiziert, klinke ich mich hier kurz ein.

Reicht es, wenn der Hersteller mir eine schriftliche Erklärung abgibt, dass die Anforderungen der SP A238 (IMDG/ADR) respektive SP A67 (IATA) eingehalten und die Batterie somit "non spillable" ist, oder brauche ich die detaillierten Testberichte?

mit fragendendem Gruß aus der Nachbarstadt

Andreas

Zuletzt bearbeitet von Andreas_K; 29.01.2025 15:43.
Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen [Re: Andreas_K] #38099 29.01.2025 15:50
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 311
gefahrgutbaer Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 311
Hallo Andreas,

davon würde ich abraten. Ohne "offizielle" Bestätigung / Bescheinigung gilt für mich die Prüfung als nicht durchgeführt oder bestanden.
Das wäre meiner Meinung nach das gleiche, wie wenn der Versender sagt, dass er für sein Produkt grade kein SDB vorliegen hat, Dir aber per Mail eine UN Nummer bestätigt.

Gruß
Markus

Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen [Re: gefahrgutbaer] #38100 29.01.2025 16:10
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,913
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,913
Ursprünglich geschrieben von: gefahrgutbaer
Hallo Andreas,

davon würde ich abraten. Ohne "offizielle" Bestätigung / Bescheinigung gilt für mich die Prüfung als nicht durchgeführt oder bestanden.
Das wäre meiner Meinung nach das gleiche, wie wenn der Versender sagt, dass er für sein Produkt grade kein SDB vorliegen hat, Dir aber per Mail eine UN Nummer bestätigt.

Gruß
Markus


Dass der Versender die UN-Nummer mitteilt (in der DGD, in der IMO-Erklärung oder per Datenübermittlung z. B. nach ADR) ist üblich. Dieses Fragen nach einem SDB bzgl. der Klassifizierung ist vielmehr eine Unart, die Versender dazu bringt, stur abzuschreiben, was in SDB steht bzw. auf der Gegenseite zu unnötigen Rückfragen führt, wenn die UN-Nummer vom SDB abweicht. Dabei kann das absolut sein, wenn z. B. das SDB nicht korrekt ist oder es sich um z. B. GG in einem Gerät handelt und man natürlich nur für den Inhalt ein SDB hat, nicht für das Gerät. Er kürzlich erlebt, dass ich etwas nachdrücklicher werden musste, weil eine Spedition für UN3548 ein SDB haben wollte, aber es nur eines für UN3077 gibt und wir hier auch nicht Anfangen, auf Wunsch irgendwelche UN-Nummern zusätzlich ins SDB zu schreiben.

Der Versender/ Auftraggeber des Absenders/ Absender klassifiziert. Klassifizieren heißt nicht: Schreib Abschnitt 14 des SDB ab. Was der Versender/ Auftraggeber schriftlich mitteilt oder sogar in der DGD/ IMO-Erklärung mit Unterschrift bestätigt, gilt. Er trägt dafür die Verantwortung.

Wenn ein Versender/ AdA entsprechend UN2800 versendet, hat er die Verantwortung, dass es auch wirklich UN2800 ist und muss das sicherstellen.
Diese Prüfungen müssen nicht durch externe Prüforganisationen durchgeführt werden sondern das kann der Hersteller auch selbst testen. Er bestätigt dann auch, dass die Tests gemacht und bestanden worden sind. Warum sollte dazu eine schriftliche Bestätigung nicht reicht? Mir reicht die - am liebsten mit Bezugnahme auf die SV238/ A67, dann ist klar, dass von den gleichen Tests geredet wird.
Ich gehe man davon aus, dass der Supplier ein Hersteller ist. Ist es ein Importeur/ Zwischenhändler, kann der es selbst schwer bestätigen/testen (oder testet halt wirklich selbst) sondern muss die Lieferkette zurück bis zum Hersteller.

Testberichte: interessieren mich nicht. Interessieren mich ja auch bei Lithiumbatterien nicht, sondern nur die Prüfzusammenfassung, in der bestätigt wird, dass die erforderlichen Tests erfolgreich absolviert wurden.

Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen [Re: Claudi] #38105 30.01.2025 07:38
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 187
A
Andreas_K Offline
Veteran
Offline
Veteran
A
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 187
Hallo Claudi,

die Batterie kommt als Ersatzteil von einem recht namhaften Hersteller von Haushaltsgeräten.

In der Konformitätserklärung wird direkt Bezug auf die SV238 und die A67 genommen.
Dann reicht mir diese Erklärung und damit der pragmatischere Ansatz.

Vielen Dank für deine – wie immer – sehr guten Ausführungen!

Grüße
Andreas

Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen [Re: Claudi] #38106 30.01.2025 08:36
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 28
V
viking Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
V
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 28
Haloo Claudi,


Viele danke füre Ihre antwort.

Besonders, die zitat'en herunter iglaube ich sind sehr gut und Nützlich für mich:

"Um UN2800 zu nutzen, braucht man immer erfolgreiche Vibrations- und Druckprüfung und muss die A67 befolgen.
Ein Teil der A67 enthält eine Freistellungsmöglichkeit, die man unter den dort genannten Bedingungen nutzen kann."

"Wenn ein Versender/ AdA entsprechend UN2800 versendet, hat er die Verantwortung, dass es auch wirklich UN2800 ist und muss das sicherstellen.
Diese Prüfungen müssen nicht durch externe Prüforganisationen durchgeführt werden sondern das kann der Hersteller auch selbst testen. Er bestätigt dann auch, dass die Tests gemacht und bestanden worden sind. Warum sollte dazu eine schriftliche Bestätigung nicht reicht? Mir reicht die - am liebsten mit Bezugnahme auf die SV238/ A67, dann ist klar, dass von den gleichen Tests geredet wird."

Re: UN2800 Batterien das nicht SP67 erfüllen [Re: Andreas_K] #38136 03.02.2025 14:27
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,633
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,633
Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Hallo Claudi,

die Batterie kommt als Ersatzteil von einem recht namhaften Hersteller von Haushaltsgeräten.

In der Konformitätserklärung wird direkt Bezug auf die SV238 und die A67 genommen.
Dann reicht mir diese Erklärung und damit der pragmatischere Ansatz.

Vielen Dank für deine – wie immer – sehr guten Ausführungen!

Grüße
Andreas


Noch eine Ergänzung von mir: Mir würde dieser Ansatz nicht gefallen. Und namhafte Hersteller machen auch nicht alles richtig.

Ich bestehe darauf, dass man mir für eine Einstufung als UN 2800 Prüfnachweise der Vibrations- und Druckdifferenzprüfung (das kann auch ein Dokument sein) vorlegt.

Und wenn man dann nach dem zweiten Teil der A67 die Batterien noch von den Gefahrgutvorschriften ferstellen möchte, bestehe ich natürlich auf irgendeinen Prüfnachweis, dass man bei 55°C mal das Batteriegehäuse zerdeppert hat und nichts ausgelaufen ist.

Als ich vor 15 Jahren ebenfalls mal den von Andreas_K benannten "pragmatischen Ansatz" mit einem "namhaften Hersteller" wählte, hatte der Kunde als Dank eine Einsatz der Hafenfeuerwehr in Kapstadt zu bezahlen. :-)

Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2027
von Gerald - 22.02.2025 16:50
UN 1978 + UN 1035
von M.A.T. - 21.02.2025 12:34
WGK bei Fertigprodukten
von M.A.T. - 21.02.2025 12:25
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3