Hallo Zusammen!
Das ADR 2025 sagt unter 1.6.1.8: Noch vorhandene orangefarbene Tafeln, die den bis zum 31.12.2004 geltenden Vorschriften des Unterabschnitts 5.3.2.2 entsprechen, dürfen nur noch bis zum 31.12.2026 weiterverwendet werden.
Mich würde interessieren, was hat sich denn zum 01.01.2005 an den Warntafeln geändert? Kann man "alte" und "neue" Warntafeln erkennen?
Danke!
Christian