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ADR SV 388 & ADR SV 666- batteriebetriebene Geräte #37876 09.12.2024 21:06
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Nico Offline OP
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Guten Abend liebe Expertinnen und Experten,

mir hat heute jemand eine Frage gestellt die mich etwas irritiert hat.

Es geht um ADR SV388 und ADR SV 666

An und für sich kenn ich die beiden und arbeite oft mit ihnen. die SV 388 gibt mir die Definition was als Fahrzeug gilt und auch was als batteriebetriebenes Gerät gilt
"Beispiele für Geräte sind Rasenmäher, Reinigungsmaschinen, Modellboote oder Modellflugzeuge. Geräte, die durch Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien angetrieben werden, müssen der Eintragung UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN, UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT, UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN bzw. UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT zugeordnet werden“

Soweit für mich eindeutig, Rasenmäher, Modellboote, Reinigungsmaschinene MÜSSEN UN 3481 zugeordnet werden.

Nun war aber die Frage:
"In der Befreiung 666 heißt es in der ersten Zeile:

Die als Ladung beförderte Fahrzeuge oder batteriebetriebene Geräte, auf die in der Sondervorschrift 388 Bezug genommen wird, sowie die in ihnen enthaltenen gefährlichen Güter, die für ihren Betrieb oder den Betrieb ihrer Einrichtungen dienen, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR, wenn folgende Vorschriften erfüllt sind:


Daher hat man wohl schon länger die in ADR SV 388 genannten Geräte ohne Deklaration verschickt, da ja auf Geräte die in der SV 388 erwähnt werden in der SV 666 Bezug genommen wird.
Im ersten Moment war ich irritiert, weil ja klar in der SV 388 steht "MUSS UN 3481" zugeorndet werden, daher wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen die SV 666 in Betracht zu ziehen.

Aber meine Frage wäre nun: WIESO "werden die batteriebetriebenen Geräte auf die in der Sondevorschrift 388 Bezug genommen werden" überhaupt im ersten Satz der SV 666 angeführt? Es werden in der SV 388 sonst keine Geräte erwähnt, also wieso bezieht sich die SV 666 darauf?
Lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: ADR SV 388 & ADR SV 666- batteriebetriebene Geräte [Re: Nico] #37877 09.12.2024 21:48
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Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
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Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,820
Hi,

es gibt ja auch batteriebetriebene Geräte, die mit anderen als Lithium-Batterien betrieben werden und diese sind UN3171. Das sind Geräte z. B. UN2800- oder UN2794-Batterie, aber eben diese Batterien in einem Gerät.

Geräte mit Lithiumbatterien führen über SV388 zu UN3481/ UN3091. Geräte mit anderen als diesen Batterien bleiben UN3171 und für diese kann man die SV666 anwenden.

Wer bei UN3481 die SV66 nutzt, liegt falsch und ist falsch abgebogen.

Der Weg ist (Stand ADR 2023!):
UN3171 - Lithiumbatterie-Fahrzeug - SV 666 - Freistellung
UN3171 - Gerät, welches kein Fahrzeug ist - welche Batterie?
1) Lithiumbatterie - UN3481/UN3091 und die dortigen SVen. Da kann man gar nicht bei SV666 landen, weil man vorher auf UN3481/UN3091 abbiegt und dort weiterlesen muss oder
2) andere als Lithiumbatterie - man bleibt in UN3171 - SV 666 - Freistellung

Re: ADR SV 388 & ADR SV 666- batteriebetriebene Geräte [Re: Claudi] #37878 10.12.2024 07:48
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 383
Nico Offline OP
Großmeister
OP Offline
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 383
Danke dir! An Geräte mit anderen Batterien habe ich gar nicht gedacht, da ich dann sowieso über die andere Batterieart (z.B. UN 2800) gegangen wäre.

Dass die Firma hier einen falschen Weg geht habe ich ihnen gesagt. Man muss die Absätze schon komplett durchlesen und darf nicht dort aufhören wo es für einen am "leichtesten" wird smile


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.

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