Hallo,
aus dieser SV läßt sich das m.E. nicht ableiten. Im Teil 5 greift 5.4.1.5.17 damit auch nicht. Falls natürlich seitens der Reederei ein Sonderwunsch besteht - ist ja ein bekanntes Problem - der nicht aus dem Code abgeleitet werden kann ist der hinzunehmen. Vielleicht wollen die nur ausdrücklich bestätigt haben daß die Vorgaben der SV eingehalten sind. Ist zwar formal unsinnig (wg. 5.4.5.1 falls über 12 kg) aber kann man nichts machen. Ihr Spediteur sollte Ihnen aber schon sagen können, was das "Zertifikat" denn aussagen soll. Wenn der das nicht kann, liegt es vielleicht an schlechter Software oder unzureichender Schulung des Bedienungspersonals. Z.B. kann in der Software die o.g. Bestimmung allgemein hinterlegt sein unabhängig davon, ob eine konkrete SV sowas überhaupt hergibt. Ist auch möglich, daß wegen der Freistellung ohne Shippers die eine Bestätigung wollen, daß die Freistellung (auch wegen der 12 kg) eingehalten ist.
Wäre interessant wenn Sie nach Klärung hier ein Update dazu geben könnten!
Gruß
M.A.T.