Hallo miteiander,
erstmalig kommen wir nun mit dem Beladen bzw. der Gefahrgutkennzeichnung eines Seecontainers gemäß IMDG-Code in Berührung. Der Container soll dabei mit Gefahrgütern der folgenden Klassen und Mengen beladen werden:
UN 1903, Klasse 8, II, MARINE POLLUTANT / 2250 Liter (2500 Kg) verteilt auf 5 Liter Kanister (keine begrenzte Menge)
UN 1987, Klasse 3, III / 1000 Liter (1000 Kg) verteilt auf 5 Liter Kanister (begrenzte Menge)
UN 3175, Klasse 4.1, II / 648 Kg (begrenzte Menge)
Nach meinem Verständnis des IMDG-Codes, müßte der Container von außen mit dem Placard der Klasse Nr. 8 auf vier Seiten versehen werden. Eine Kennzeichnung des Containers für Meeresschadstoffe ist nicht erforderlich, da die Kanister mit UN 1903, Klasse 8, VPG II; max. 5 Liter Füllmenge besitzen (vgl. IMDG-Code 2.10.2.7).
Die UN-Nr. 1903 muß am Container nicht angebracht werden, da weniger als 4000 Kg dieses Gefahrguts (UN 1903) verladen wurden.
Die Kennzeichnung schwarz-weiße Raute für begrenzte Mengen (hier repräsentativ für UN 1987 und UN 3175) darf am Container nicht angebracht werden.
Zusammengefaßt wäre der Container auf vier Seiten lediglich mit dem Placard Nr. 8 versehen.
Seht Ihr das genauso?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Duncan
Zuletzt bearbeitet von DuncanMacLeod77; 06.11.2024 15:57.