Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Batterietransport #37666 30.10.2024 16:35
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 22
G
ggvs01 Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
G
Registriert: Dec 2008
Beiträge: 22
Hallo Gefahrgutgemeinde,

ich hoffe, dass ihr mir mal wieder auf die Sprünge helfen könnt.
Ist es theoretisch erlaubt Bleibatterien mit Lithium Ionen Batterien
aus Fahrzeugen in einer Kiste aus Kunststoff (4H2) zusammen zu
laden/transportieren.
In der P909 finde ich folgende Aussage:
Diese Anweisung gilt für die UN-Nummern 3090,......die mit oder ohne
andere Batterien verpackt sind, die keine Lithiumbatterien sind.
Abfallrechtlich ist die Lage nach meinem Verständnis eindeutig,
da ein Vermischungsverbot für Abfälle besteht, aber...?
Auf eure fach- und sachkundige Hilfe hoffend, viele Grüße
aus Niedersachsen
Michael

Re: Batterietransport [Re: ggvs01] #37667 30.10.2024 17:21
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,535
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,535
Hallo, ggvs01
weder aus der P909 noch aus den allgemeinen Verpackungsvorschriften noch aus den Zusammenpackvorschriften (für diese 4 Positionen bestehen keine) kann ich ein Verbot herauslesen, solange die Batterien unbeschädigt sind. Abfallrechtlich dürfte es m.E. sich nicht um eine Vermischung handeln, da die Batterien während der Beförderung keine Beziehung miteinander eingehen und bei der Entsorgungsstelle getrennt aus der Verpackung entnommen werden können, so daß der Aspekt der Sortenreinheit im Abfall unberührt bleibt. Zusammenladung ist auch nicht verboten. Probleme sehe ich daher keine in Ihrem Vorgehen.
Alle Batterien sollten natürlich kurzschlußgeschützt verpackt seien, die Verpackung auch für die Bleibatterien zulässig sein und keine Säure etc austreten können.
Oder?
Gruß
M.A.T.

Re: Batterietransport [Re: M.A.T.] #37670 31.10.2024 09:12
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,780
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,780
Die P909 greift nur, wenn nach SV 377 befördert wird.
Das sind "grüne" Batterien, die zweifelsfrei nicht beschädigt/ defekt sind. Bei Beschädigungen würde SV376 mit P908 oder P911 greifen).

Das Zusammenpacken ergibt sich nur aus der SV377 für die darin definierten Bedingungen. Beide UN-Nummern "an sich" haben keine Sondervorschriften in Spalte 9b, daher wäre ohne SV377 ein Zusammenpacken nicht zulässig.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Typ A Versandstück
von M.A.T. - 31.10.2024 19:24
Änderung der Gefahrstoffetiketten
von M.A.T. - 31.10.2024 19:16
Beförderung von Blindgängern
von Gerald - 31.10.2024 12:52
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3