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Beförderungspapier bei 1.1.3.6 oder Freistellungen #37602 16.10.2024 10:22
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Guten Tag,

wenn ein Transport nach 1.1.3.6 (1000 Punkte-Regel) oder wenn andere Erleichterungen greifen (z.B. für kleine Lithium-Ionen-Batterien bis 100 Wh), muß dies dann im Beförderungspapier
irgendwie zusätzlich vermerkt werden?

Also z.B. "Transport nach Art. 1.1.3.6" oder so?

Re: Beförderungspapier bei 1.1.3.6 oder Freistellungen [Re: Logi2000] #37603 16.10.2024 10:33
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M.A.T. Offline
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Hallo, das hängt davon ab, nach welcher Erleichterung gefahren werden soll. Für 1000 Punkte beispielsweise stehen die dann nicht anwendbaren Bestimmungen in der Spiegelstrichaufzählung in 1.1.3.62. Dort sehen Sie, daß aus Teil 5 ADR (enthält Dokumentation) lediglich 5.3 und 5.4.3 nicht eingehalten werden müssen. Alles andere schon. Speziell 5.4.1.1.1. f) sollten Sie berücksichtigen - ein einfacher Vermerk wie Sie ihn formulieren wäre nicht ausreichend. In der RSEB stehen in 3-2 und 5-19.S weitere Hinweise.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 16.10.2024 11:25. Bearbeitungsgrund: Korrektur Typo
Re: Beförderungspapier bei 1.1.3.6 oder Freistellungen [Re: Logi2000] #37604 16.10.2024 11:54
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M.A.T. Offline
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Hallo,
falls nach einer SV befördert wird und die SV eine bestimmte Angabe vorsieht, muß diese Angabe auch im BP erscheinen. Als Beispiel für Liba kann die SV 376 dienen mit ihrem Vermerk am Schluß, der nach 5.4.1.1.21 aufzunehmen ist.
Gruß
M.A.T.

Re: Beförderungspapier bei 1.1.3.6 oder Freistellungen [Re: Logi2000] #37605 16.10.2024 12:20
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Phi_l Offline
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Hallo Logi2000,

wie bereits von M.A.T. geschrieben gibt es hier keine pauschal richtige Antwort und es kommt auf die konkrete Freistellung an. Allerdings kann selbst bei Freistellungen die keinen Eintrag vorschreiben ein entsprechender Vermerk in einem Begleitdokument wie dem Frachtbrief Diskussionen im Verlauf der Beförderung ersparen.

LG Phil

Re: Beförderungspapier bei 1.1.3.6 oder Freistellungen [Re: Phi_l] #37606 16.10.2024 12:34
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Phi_l
...Allerdings kann selbst bei Freistellungen die keinen Eintrag vorschreiben ein entsprechender Vermerk in einem Begleitdokument wie dem Frachtbrief Diskussionen im Verlauf der Beförderung ersparen.
LG Phil


Sehe ich absolut genauso.
M.A.T.

Re: Beförderungspapier bei 1.1.3.6 oder Freistellungen [Re: Logi2000] #37608 16.10.2024 15:51
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Gerald Offline
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Hallo Logi2000,
ich hatte vor längerer Zeit mal eine Unterweisung, wo es auch im LiBa ging, und da wollte man auch ein Beförderungspapier o.ä. haben. Und sieh mal in diesem Beitrag von mir Lithiumbatterien nach Sondervorschrift 188 gemäß ADR 2023 nach, und da wirst Du auf der Seite 3 ein Begleitdokument nach ADR 2023 finden. Wenn ich das ADR 2025 in Buchform habe, werde ich es dem neuen Recht anpassen. Aber zuzeit sollte Dir dieser Link weiter helfen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderungspapier bei 1.1.3.6 oder Freistellungen [Re: Gerald] #37611 16.10.2024 15:57
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Claudi Offline
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Ich sag auch noch was dazu:

Antwort auf die konkrete Frage: nein, muss man nicht - bei SV188 kein Hinweis nötig. Hier gibt es gar kein Beförderungspapier, in das man zusätzlich was eintragen könnte. In Lieferscheine, Frachtbriefe etc. kann man gern freiwillig was eintragen.

Bei 1000-Punkte-Nutzung: Angabe Menge je Bef.kat und Punktewert je Bef.kat + optional Angabe Gesamtpunktesumme.
Früher gab es mal den Satz "Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen" aber das ist vor einigen Jahren gestrichen worden.

Freiwillig mehr machen kann man eigentlich immer, solange es nix falsches ist.

Bei "anderen Erleichterungen" kommt es schon drauf an, welche Erleichterungen das konkret sind und von was sie befreien (und von was nicht).

Re: Beförderungspapier bei 1.1.3.6 oder Freistellungen [Re: Claudi] #37613 16.10.2024 16:49
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,
Antwort auf
Antwort auf die konkrete Frage: nein, muss man nicht - bei SV188 kein Hinweis nötig.


Ich bin ja ganz bei Dir, aber in meinem Fall, wurde das so gewünscht, und wenn das so ist, dann denke ich, man erfüllt den Wunsch, der den Wunsch gewünscht hat, wird sich schon was dabei denken. Und ich finde so viel Arbeit ist es auch nicht, und ich habe Ihm den Wunsch erfüllt, und wenn man sich die Arbeit macht, dann sollte man es ins Forum stellen, kann ja sein, dass auch jemand in die Situation kommt. Klar es ist in dem Fall nicht nötig, aber verkehrt kann es auch nicht sein.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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