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Beförderung von Blindgängern #21726 29.02.2016 15:47
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Gerald Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

heute habe ich unter dem Link http://www.bundesanzeiger-verlag.de/gefa...oche-17847.html einen interessanten Beitrag zum Thema "Eine bombige Arbeit" gefunden.

Es sind auch zwei interessante Bilder (per Link) enthalten, wobei bei den Einen die Kennzeichnung dargestellt ist, und noch schöner finde ich das Zweite "die orangefarbenen Tafeln" nach 5.3.2.2. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Gerald] #21727 29.02.2016 16:11
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Gandalf Offline
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Hallo Gerald,
im Zweifelsfalle nimmt man hier 1.1.3.1.d, sprich ADR gilt nicht (siehe dazu auch RSEB). <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Gandalf] #21728 29.02.2016 16:37
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Gerald Offline OP
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Hallo Gandalf,

das war mir schon klar. Ich wollte nur zeigen, was es so gibt.

Es würde aber auch die Allgemeinverfügung Kampfmittel der BAM vom 27. Juni 2011 gehen.

Aber beide wurden nicht genutzt??? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Aber die Bilder, vor allen der orangefarbene Tafel mit Gefahrzettel 1.1 (aber dieser entspricht nicht ganz Absatz 5.2.2.2.2) ist schon kurios.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 29.02.2016 16:40.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Gerald] #21729 01.03.2016 08:50
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Gandalf Offline
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Hallo Gerald,
ich bin auch nicht wirklich davon ausgegangen, dass dir das nicht bekannt ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Ich wollte nur darauf hinaus, dass wenn doch ADR nicht gilt, dann kann man eben machen was man will, bzw. dann darf auch alles anders aussehen. Und wenn ADR nicht gilt, dann müssen die Personen auch nicht geschult werden, sprich die kennen die richtigen Vorgaben ja gar nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 01.03.2016 08:50.
Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Gandalf] #21730 01.03.2016 11:12
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Skypainter Offline
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Da die Bömbchen definitive entschärft sind, ist ein "Notfalltransport" gemäß ADR 1.1.3.1 nicht mehr gegeben. Das Ganze ist ein normaler Transport mit Explosivstoffen. Die Kennzeichnung der Bombe ist zwar ungewönlich, aber prinzipiell korrekt, da auf der Bombe durch anhaftenden Schmutz und Rost ein "Aufkleber" nicht gemäß den Vorschriften anzubringen ist. Bleibt die Warntafel am LKW.....künstlerische Freiheit? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


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Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Skypainter] #21731 03.03.2016 12:37
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Spedi Offline
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Hallo Skypainter,

warum sollte 1.1.3.1 d) nicht mehr anwendbar sein? Es ist eine Notfallmaßnahme, die gefährlichen Güter werden aufgenommen und zum nächsten geeigneten Ort gebracht. Ab da gilt Regeltransport.

Grüße

Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Spedi] #21732 03.03.2016 14:59
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Skypainter Offline
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Hallo Spedi, dann schau dir mal die offizielle Definition eines Notfalls an:

Als Notfall gilt jede (unvorhergesehene) Situation, in der eine drohende Gefährdung für Sachen, Tiere oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen eintritt.

Wäre die Bombe scharf, wäre ich ganz auf deiner Linie. So aber ist diese Bombe entschärft und es besteht keine Gefährdung für Sachen, Tiere oder Menschen. Insofern kann ich mich nicht auf einen Notfall berufen.

Der nächste geeignete Ort ist die entsprechende Vernichtungsanlage oder ein Sammellager.

Gruß aus dem Ländle


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Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Skypainter] #21733 03.03.2016 15:49
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Gerald Offline OP
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Hallo Gefahrgutmitstreiter,
eigentlich hatte ich den Link ins Netz gestellt, weil mich die zwei Bilder zum Schmunzeln <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> gebracht haben. Es ist ja bald Ostern, und da kommt vielleicht der "Schmunzelhase".

Sie lassen sich auch sehr gut in der Ausbildung verwenden, denn solche kuriosen Bilder werden immer den Unterricht etwas aufhellen.

Aber die Diskussion, welche ich damit entfacht habe, ist schon interessant. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Gerald] #21734 04.03.2016 10:06
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
hier noch mal kurz ein Auszug aus der RSEB: "Die Einsatzleitung legt ... den sicheren Ort und damit das Ende der Notfallbeförderung fest."

Gruß Gandalf

Re: Beförderung von Blindgängern [Re: Gandalf] #21735 04.03.2016 11:52
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Skypainter Offline
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Hallo Gandalf,

schön, dass in der RSB alles steht. Ich möchte mich daher auch nicht weiter einlassen. Aber während meiner Zeit im KMRD war nach der Entschärfung die Notfallsituation zu Ende. Sonst ware auch eine Rückkehr von Anwohnern in ihre Häuser bei einer Räumung nicht möglich, da dann immer noch eine Notfallsituation bestehen würde. Der Rücktransport erfolgt nämlich je nach Bundesland durch staatliche oder private Transporteure. Kein Entschärfer wird, wenn es vermeidbar ist, ein Restrisiko durch den Transport einer scharfen Bombe auf sich nehmen. Eher wird vor Ort gesprengt. Siehe München im August 2012.
Also, normalerweise beendet der Einsatzleiter nach einer Entschärfung die Notfallsituation, nachdem der Zünder entfernt wurde und eine Detonation unter normalen Gesichtspunkten nicht mehr möglich ist. Meistens passiert das direct nach der endgültigen Bergung und der Verladung auf ein Transportfahrzeug.

Gruss aus dem Ländle


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