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LiBa und NaBa neue Änderungen #37454 18.09.2024 21:23
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Gerald Offline OP
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Hallo,
ja, die Lithium-Metall-Batterien bzw. Lithium-Ionen-Batterien und Natrium-Ionen-Batterien werden uns noch viele Jahre beschäftigen. Wir sind es zwar gewöhnt, dass bei den zweijährlichen Änderungen im ADR im Bezug dieser Batterein immer was neues kommt.

In dieser Präsentation von Eva Glimsche und Jürgen Werny Transport und Versand von Lithiumbatterien findet Ihr Neuerungen 2025 / 2027 ! Interessant sind dabei die Folien ab Nummer Seite 54.

Dazu habe ich folgende Ergänzung:

Der Expertenunterausschuss für den Transport gefährlicher Güter hat sich in der 64. Sitzung vom 24. Juni bis 3. Juli 2024 mit dem Thema „Gefahrenbasiertes System zur Klassifizierung von Lithiumbatterien“ beschäftigt. Hierzu gibt es ein informelles Dokument unter INF.26. Ich habe mal einen Auszug aus diesem Dokument erstellt.

Auf der Seite 3 steht unter A. Vorgeschlagene Änderungen der Modellvorschriften

2.9.2 Zuordnung zur Klasse 9


3090 und 4000 bis 4007 LITHIUM-METALL-BATTERIEN (einschließlich Batterien aus Lithiumlegierungen)
3091 und 4016 bis 4023 IN GERÄTEN ENTHALTENE LITHIUM-METALL-BATTERIEN (einschließlich Batterien aus Lithiumlegierungen) oder
3091 und 4016 bis 4023 LITHIUM-METALL-BATTERIEN, MIT GERÄTEN VERPACKT (einschließlich Batterien aus Lithiumlegierungen)
3480 und 4008 bis 4015 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)
3481 und 4024 bis 4031 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN GERÄTEN (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien oder
3481 und 4024 bis 4031 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, DIE MIT GERÄTEN VERPACKT SIND (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien)
3536 LITHIUMBATTERIEN IN GÜTERTRANSPORTEINHEIT INSTALLIERT

3551 und 4100 bis 4107 NATRIUM-IONEN-BATTERIEN mit organischem Elektrolyt
3552 und 4108 bis 4115 NATRIUMIONENBATTERIEN IN AUSRÜSTUNG ODER
3552 und 4108 bis 4115 NATRIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT, mit organischem Elektrolyt

Es kommen also eine Reihe von neuen UN-Nummer auf uns zu, wobei dies mit UN 4000 bis UN 4031 für Lithium-Metall-Batterien bzw. Lithium-Ionen-Batterien und von UN 4100 bis UN 4115 für Natrium-Ionen-Batterien gehen werden.

Auf der Seite 5 steht, unter 2.9.4.2 Einteilung nach Gefahrenkategorien

Es wird also folgende Division 94 A bis 94G, 94 Stunden und 94X * geben.

Auf der Seite 2 unter Ziffer 13 steht:
"Dieser erste Entwurf, der in Übereinstimmung mit den Vorgaben erstellt wurde, vermittelt ein gutes Bild davon, wie das neue Klassifizierungssystem aussehen könnte, sobald es in die Modellvorschriften und das Handbuch Prüfungen und Kriterien aufgenommen ist. Der Unterausschuss wird aufgefordert, gegebenenfalls Kommentare abzugeben, damit die informelle Arbeitsgruppe ihre Arbeit an einem endgültigen Vorschlag fortsetzen kann."

Ich finde ein sehr interessantes Dokument, welches uns aufzeigt, wo wohl die Reise im Bezug der Lithium-Metall-Batterien bzw. Lithium-Ionen-Batterien und Natrium-Ionen-Batterien hingehen könnte.




Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: LiBa und NaBa neue Änderungen [Re: Gerald] #37455 18.09.2024 21:29
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M.A.T. Online
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Gerald,
dann braucht es nur noch ein Handbuch zur Zuordnung von allem, das Lithium zur Energiespeicherung nutzt, eine Wandtafel für ein Klassifizierungs-Ablaufschema, und einen speziellen Liba-Beförderungsberechtigungsnachweis. Damit wird dann alles viel sicherer.
T'schuldigung für die kleine Spötterei - Fritz Teufel hätte nur gesagt: "Wenns denn der Wahrheitsfindung dient."
Gruß und danke für den Hinweis.
M.A.T.

Re: LiBa und NaBa neue Änderungen [Re: M.A.T.] #37457 19.09.2024 07:51
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Claudi Online
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Ich glaube das erst, wenn es offiziell wird. Also dass man wirklich so ein Zahlenmonster entwickeln will...

Re: LiBa und NaBa neue Änderungen [Re: Claudi] #37458 19.09.2024 08:51
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Phi_l Offline
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Hallo zusammen,

vorgestern fand der 42. BAM Erfa Verpackungen statt, bei dem dieses Thema auch zur Sprache kam. Von Seiten der BAM wurden dieselben Bedenken geäußert (nicht praxistauglich), insbesondere da sich diese Einstufung anhand des Ladezustands der Batterien auch während des Transports ändern würde, und man dann während der Beförderung die UN-Nummern durchwechseln müsste. Leider ist die Präsentation zu diesem TOP nicht online, vielleicht kommt sie noch.

Ich habe daraus aber für mich mitgenommen, dass man sich zumindest von Deutscher Seite sehr bemüht, ein anderes als das in diesem Papier vorgeschlagenen, System zu erreichen. Spontan wurde vorgeschlagen, das ganze über Sondervorschriften/Verpackungsanweisungen statt eigenen UN-Nummern zu regeln, was nicht ganz so katastrophal aber immernoch kompliziert wäre.

Ich persönlich hoffe, man lässt sich bei der Entwicklung jetzt ausreichend Zeit, damit man anschließend ein praxistaugliches und verständliches System hat, dass dann bestenfalls nie wieder angefasst werden muss...

LG Phil

Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 19.09.2024 08:52.
Re: LiBa und NaBa neue Änderungen [Re: Phi_l] #37460 19.09.2024 17:59
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Gerald Offline OP
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Beiträge: 2,951
Hallo,
Antwort auf

man lässt sich bei der Entwicklung jetzt ausreichend Zeit, damit man anschließend ein praxistaugliches und verständliches System hat, dass dann bestenfalls nie wieder angefasst werden muss...


Ich gebe Euch ja allen Recht, aber der Zustand das sich bei den LiBa u.ä. aller zwei Jahre was ändert, ist ja auch kein Zustand der den Anwender weiterhilft. Das Dokument, welches ich hochgeladen habe, ist ja schon eine überarbeitete Fassung, aber es sind aber noch ein paar Probleme offen. Sollte es so kommen und dann hat man ein System, was nicht mehr so viel geändert werden muss, dann wäre es eine Bereicherung.

Antwort auf
dass man sich zumindest von Deutscher Seite sehr bemüht, ein anderes als das in diesem Papier vorgeschlagenen, System zu erreichen.


Dafür gibt es genügend Beispiel, das es nicht immer mit den deutschen Vorschlägen so geklappt hat. Denn es zählt das Mehrheitsprinzip, und es sind schon Änderungen angenommen wurden, wo Deutschland nicht dafür war. Und z.b. im Sprengstoffrecht mussten wir Alleingänge zurücknehmen, da der Europäische Gerichtshof eine Vertragsverletzung zu einer Richtlinie festgestellt hat. Hat auch bestimmt etwas Geld gekostet. Mehr möchte ich dazu nicht schreiben.

Übrigens als die Änderung im ADR 2019 im Bezug der Aufnahme des Abschnitts 2.1.5 und der neuen UN 3537 bis 3548 wurde auch nicht mit Begeisterung von Jedem aufgenommen. Klar kam im ADR 2021 noch eine Nachjustierung, aber ich denke mal, jetzt hat sich das neue System bewährt, auch wenn es immer mal wieder Fragen dazu gibt.

Antwort auf
Leider ist die Präsentation zu diesem TOP nicht online, vielleicht kommt sie noch
.

Ich habe gerade auf die Seite der BAM gesehn, da sind die Vorträge online gestellt, aber der Beitrag leider nicht. Und das wäre nicht das erste mal, das die BAM nicht alles online stellt! Aber vielleicht hast Du Recht, denn die Hoffnung stirbt zu letzt!


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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