Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Umverpackung bei IT-Equipment #37349 24.08.2024 14:23
Registriert: May 2024
Beiträge: 2
P
phil36 Online OP
Neuling
OP Online
Neuling
P
Registriert: May 2024
Beiträge: 2
Hallo,

tut mir leid wenn diese Frage schon mal gestellt wurde aber mit der Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden

Ich versende regelmäßig IT-Equipment für neue Mitarbeiter, oft per Luftfracht.
Das umfasst in der Regel ein Notebook, Smartphone, Headset sowie kabellose Maus und Tastatur.

Das Equipment packe ich immer in einen größeren Überkarton. Die Teile selbst sind alle in den Originalkartons vom Hersteller.
Bisher dachte ich, dass der Überkarton immer mit einem Overpack Label versehen sein muss da ich ja theoretisch mehrere Versandstücke im Überkarton habe.

Jetzt wurde mir aber bei einer Schulung gesagt, dass das nicht notwendig sei da der Überkarton bereits das Versandstück ist.

Bei meiner Recherche im Internet habe ich auch festgestellt, dass teilweise viel Verwirrung um das Thema Umverpackung und Versandstück herrscht und die Unterscheidung nicht immer offensichtlich ist.

Wie soll ich bei meinen Sendungen nun weiter vorgehen?

Schon mal Danke im Voraus!

Re: Umverpackung bei IT-Equipment [Re: phil36] #37350 26.08.2024 08:47
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,722
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,722
Hallo,

man kann teilweise selbst definieren, was man als Versandstück und was man als Umverpackung ansieht.

Beispiel: ich habe einen Artikel, der sich in einem Artikelkarton (Produktkarton) befindet. Theoretisch könnte das schon mein Versandstück sein, wenn das alle Anforderungen (ggf. Falltest, Aufkleber) erfüllt. Es gibt Gründe, warum man diesen Produktkarton noch nicht als Versandstück betrachten möchte: z. B. möchte man den nicht so groß machen, dass der Lithium-Aufkleber nach SV188/ entsprechenden PIs drauf passt. Ggf. hat der keinen Nachweis einer Fallprüfung oder man möchte die werbliche Optik/ das Design nicht durch Gefahrgutaufkleber stören.
Dann packt man den Produktkarton eben in einen weiteren Karton und das ist dann das Versandstück - mit allen Anforderungen, die es erfüllen muss. Dass sich in dem Versandstück jetzt noch quasi "Zwischenverpackungen" (mein Artikelkarton) befinden, stört nicht.

Du kannst/ musst jetzt bei deiner Versendung definieren, welcher Karton dein Versandstück ist.
Notebook-Produktkartons sind meiner Erfahrung nach immer mit Li-Batt-Label bedruckt. Bei Smartphone-Produktkartons ist das mWn nicht so, vermutlich auch bei kabellosen Geräten, sofern mit Li-Akku betrieben.

Die Erleichterung, wann ein Versandstück nicht mit dem Li-Batt-Label kennzeichnet werden muss, ist begrenzt auf:
"Versandstücke, die höchstens vier in Ausrüstungen eingebaute Zellen oder zwei in Ausrüstungen eingebaute Batterien enthalten, sofern die Sendung höchstens zwei solcher Versandstücke umfasst."
<<< prüfen!

D.h. du kannst ggf. gar nicht alles einfach so in eine Umverpackung packen und diese kennzeichnen, wenn die Produktkartons innen die Anforderungen (v.a. hinsichtlich Kennzeichnung mit Li-Batt-Label) nicht erfüllen.
In Umverpackungen müssen sich immer vollständig korrekt gekennzeichnete Versandstücke befinden, die man eigentlich so auch einzeln versenden könnte.

Wenn aber dein Umkarton die Anforderungen an ein Versandstück nach SV188/ entsprechende PI Section II erfüllen sollte (Gewicht/ Menge Batterien, ggf. Falltest etc.), machst du den halt zum Versandstück. Dann kommt nur das Li-Batt-Label drauf, ohne Overpack.

Wenn dein Umkarton das nicht erfüllt, musst du innen ggf. was ändern, dort z. B. Aufkleber ergänzen oder z. B. Smartphone und Headset und Akku-Maus in einen separaten Karton packen der ein Versandstück wird, das Li-Batt-Label bekommt und dieser kommt dann in deinen Umkarton, auf dem dann das Li-Batt-Label wiederholt + Overpack beschriftet wird.

Re: Umverpackung bei IT-Equipment [Re: Claudi] #37352 26.08.2024 10:23
Registriert: May 2024
Beiträge: 2
P
phil36 Online OP
Neuling
OP Online
Neuling
P
Registriert: May 2024
Beiträge: 2
Hallo Claudi,

schon mal Danke für die ausführliche Antwort!

Also so wie ich das jetzt verstanden habe, sollte ich eigentlich kein Overpack Label auf meinen Überkarton geben da die Produktkartons drinnen ja teilweise nicht mit dem UN3481 Label versehen sind. Geht ja auch gar nicht da wie du schon richtig angemerkt hast die Verpackung des Smartphones oder der kabellosen Maus zu klein dafür sind.

Die PI967, Section II stellt ja meines Wissens nach als Anforderung nur die folgenden Punkte:

-Netto Batteriegewicht nicht mehr 5kg (nur der Notebook Akku wiegt ja etwas mehr aber wir sind ja hier trotzdem immer drunter)
-starre Außenverpackung (Falltest meines Wissens nach nicht notwendig)
-keine versehentliche Inbetriebnahme (ist ja gegeben durch den Originalkarton)

Daher kann ich den Überkarton ruhig als Versandstück benutzen wo nur das Li-Label draufkommt und die UN 38.3 Prüfberichte?

Und gemäß des Falls, dass wir zb. nur eine kabellose Tastatur und Maus verschicken in einem Versandstück (nicht mehr als 2 Batterien), dann müssen wir ja gar kein Li-Label anbringen?

Wg. AWB und entsprechenden Eintrag muss sich bei uns sowieso die Customs Abteilung kümmern- das ist zwar nicht mein Bier aber wissen sollte ich es schon grin

Zuletzt bearbeitet von phil36; 26.08.2024 10:24.

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Umverpackung bei IT-Equipment
von phil36 - 26.08.2024 10:23
WGK Einstufung
von Kiwi - 26.08.2024 08:47
Verordnung zur Änd. der GefahrStoffV
von Gerald - 23.08.2024 12:06
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3