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Re: Kennzeichnung Mobiltankstelle [Re: Claudi] #37254 07.08.2024 14:57
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Peter06 Offline
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Hallo Claudi, Gerald, UBurkhard und andere,

es tut mir zunächst mal leid, wenn ich Verwirrung gestiftet habe.
Die Beiträge bisher zeigen ein wenig, dass doch unterschiedliche Blickwinkel zu betrachten sind.

Ausgangspunkt war das Bild von UBurkhard.
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Einzelverpackung (IBC) aus Metall mit Armaturen (Pumpe/Stutzen usw.) handelt. Diese ist auf einem kleinen Anhänger ladungsgesichert befestigt.

Vielleicht kann UBurkhard die UN-Codierung beschaffen und optimal: in die Bedienungsanleitung der Tankstelle reinschauen.

Ich beziehe mich auf die mobile Tankstelle, die ich selbst im Detail einschließlich Bedienungsanleitung kenne.
Dazu ist ein Dokument mit Belegen beigefügt.

Nach ADR sind unterschiedliche Einsatzszenarien für diese Tankstelle denkbar, je nachdem, wer die Tankstelle für welche Anwendung einsetzt (Annahme: es geht immer um Diesel, UN1202).

1.1.3.1 a) Privattransport
1.1.3.1 c) Handwerkerregel
1.1.3.6 1000-Punkte-Regel
"Normal" gekennzeichnetes Fahrzeug

Ich bezog mich in meinem Beispiel oben auf einen Transport nach der 1000-Punkte-Regel.
In diesem Fall ist Kapitel 5.2 bei 1.1.3.6.2 nicht ausgenommen. Folglich ist 5.2.1.10.1 mit den Pfeilen zu beachten.
(Einzelverpackung mit Lüftungseinrichtung).
Zumindest schreibt das der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung meiner Tankstelle vor.

Den Feuerlöscher braucht man, weil 1.1.3.6.2 den Abschnitt 8.1.4.2 fordert.

Der Hersteller selbst liefert die diversen Aufkleber alle mit, aber es wird immer klar betont, dass sich der Nutzer mit seinen nationalen Regelungen befassen und danach handeln muss.

Ich war übrigens selbst überrascht, dass auch bei Denios im Shop keine wirklich richtige Abgrenzung zwischen der Handwerkerregelung nach 1.1.3.1.c und 1.1.3.6 vorgefunden werden kann. Wie soll sich denn da jemand zurechtfinden, der sich noch viel weniger als die meisten hier mit dem Gefahrgutregelwerk beschäftigt??

Grüße, Peter

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Mobiltankstelle ADR Detaildaten.pdf (342.76 KB, 44 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von Peter06; 07.08.2024 15:02. Bearbeitungsgrund: Schreibfehler
Re: Kennzeichnung Mobiltankstelle [Re: Peter06] #37255 07.08.2024 15:16
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Gerald Offline
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Hallo Peter,
Antwort auf
Die Beiträge bisher zeigen ein wenig, dass doch unterschiedliche Blickwinkel zu betrachten sind.


Das mag ja sein, aber man muss dann schon die Vorgaben gemäß ADR beachten.

Antwort auf
In diesem Fall ist Kapitel 5.2 bei 1.1.3.6.2 nicht ausgenommen. Folglich ist 5.2.1.10.2 mit den Pfeilen zu beachten.


Bei den Ausrichtungspfeilen geht es um die Ausrichtung der Versandstücke (Abschnitt 1.2.1).

Aber, wie Claudi schon schrieb, steht in Absatz 5.2.1.10.2 a) bis d) wird der IBC als mobile Tankanlage nicht genannt! Sieh mal in meinem Beitrag was als Lüftungseinrichtung gemäß diesem Absatze Buchstabe c) gemeint ist. Und wenn Lüftungseinrichtungen dran sein sollten, dann sind sie wie z.B. beim Tankfahrzeug, wo der Tank mit Kippventilen ausgestattet ist oben. Bei ortsbeglichen Tanks sind es meist Sicherheitsventile bzw. eine Berstscheibe oder als Kombination. Es kommt immer auf den Stoff bzw. welcher Klasse nach ADR ist er, an.

Und in Absatz 1.1.3.6.2 gibt es Festlegungen, welche nicht beachtet werden müssen und Festlegungen welche beachtet werden müssen, hier z.b. Teil 8 mit Ausnahme von. Genauso, wie es im verlinkten Dokument von mir steht.

Antwort auf
Wie soll sich denn da jemand zurechtfinden, der sich noch viel weniger als die meisten hier mit dem Gefahrgutregelwerk beschäftigt??


Das mag ja sein, aber befreit niemanden sich dem Problem anzunehmen. Der Verkäufer muss sich damit nicht unbedingt auskennen. Geh mal in ein Geschäft egal wo, und versuche von den Personal eine Antwort zu einem Problem zu erhalten.

Die Zeichnung, welche Du angehangen hast zeigt ja auch, dass die Be- und Entlüftung obenb ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand den IBC (mobile Tankanlage) verkehrt auf die Ladefläche stellt, vielleicht gibt es Ausnahmen, aber die sind dann selbst Schuld, wenn dabei was passiert.

Bei der Versandstücken Kiste aus Pappe u.ä. kann das schon eher vorkommen. Nehmen wir mal eine Kiste aus Pappe in welcher Flaschen stehen, dann soll der Verschluss schon nach oben zeigen, sieht man aber nicht, weil in Kiste. Und wenn jetzt diese Kiste verkehrt herum gestellt wird, vor allen im Lager aber auch beim Transport, dann kann es sein das der Verschluss undicht wird und die Flüssigkeit ausläuft, weil über längeren Zeitraum, falsch herum gelegt.

Nachtrag:
Antwort auf
es tut mir zunächst mal leid, wenn ich Verwirrung gestiftet habe.


Hatte ich beinah vergessen. Das muss Dir nicht leidtun, wir haben alle mal angefangen, und da war es manchmal noch schwieriger, kein PC, kein Forum, kein Handy nur Telefon u.ä., da war es schon nicht so einfach eine Person zu finden, welche einem helfen konnte. Gott sei Dank ist das jetzt anders. Also mach Dir keinen Kopf.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 07.08.2024 15:47. Bearbeitungsgrund: Nachtrag

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnung Mobiltankstelle [Re: Peter06] #37256 08.08.2024 07:46
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UBurkhard Offline OP
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Moin zusammen.
@ Peter06: Keine Sorge, verwirrt war ich wegen dem orangen Aufkleber. Aber das ist jetzt ja geklärt.

Zugelassen ist diese Mobil-Tankstelle als IBC mit dem Code "31A", also aus Stahl für flüssige Stoffe (hab leider kein Bild vom Zulassungsschild gemacht).
Aber ich habe ein Bild von den Bedienungseinrichtungen unter der oberen Klappe. Auf die Lieferung der Bedienungsanleitung warte ich noch, hat der Lieferant vergessen ...

Anschlüsse von oben nach unten:
• Kontrollmanometer für den Unterdruck-Doppelmantel (der IBC ist auch nach DiBT als Lagerbehälter zugelassen)
• Entnahmeanschluss mit Kugelventil (während der Fahrt zu schließen)
• gelbe Kappe: Stecker der Überfüllsicherung
• Be- und Entlüftung (Kugelventil links etwas unter dem Entnahmeschlauch versteckt), während der Fahrt zu schließen.
• Füllanschluss (es könnte ein Schlauch von z.B. Tankwagen direkt angeschlossen werden)
• ganz unten links Füllstandsanzeige

Der Transport erfolgt ausschließlich im Rahmen von Freistellungen:
• ADR 1.1.3.1 e)
• ADR 1.1.3.1 c)
• ADR 1.1.3.6
Die Unterweisungen / Schulungen der Einsatzfahrer und der verantwortlichen Personen im Einsatzstab / in der Verwaltung sind in Planung.

Gefahrgutrechtlich also somit alles geregelt ...

Allerdings werden wir wahrscheinlich (es sei denn, unser zuständiges Regierungspräsidium hat eine andere Idee) den Transport von Kraftstoff im IBC und in Kanistern von DE in Drittländer aufgrund des massiv komplexen Steuerrechts untersagen.
Ist zwar, wenn es tatsächlich zum Einsatz kommt, etwas blöd, aber Steuerstress will ich mir und den Einsatzkräften nicht antun.

Anhänge 20240806_122557.jpg

Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
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