Die Fragestellung geht mir immer durch den Kopf, wenn ich erkläre, wie man in Betrieben Spraydosen zu entsorgen hat und auch hier tauchte sie am Rande in einer Antwort zu einem anderen Thema von Forenmitglied Spedi auf, deswegen frage ich jetzt mal:
Gewerblich entsorgt man Spraydosen üblicherweise nach SV327 (separat zu sammeln in belüftete Verpackungen, Aufsaugmaterial etc.) - alles ok.
Privat werfen wir alle (?) unsere leeren Spraydosen in die gelbe Tonne/ den gelben Sack.
Auf
https://www.sonderabfall-wissen.de/wissen/gefahr-aus-der-dose/ findet sich:
"Spraydosen, die mit dem Label „Der Grüne Punkt“ gekennzeichnet sind, können über die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack entsorgt werden, sofern sie restentleert sind.
Vor allem für gebrauchte Spraydosen, die nicht aus der Lebensmittelindustrie kommen, wird eine Entsorgung über die Sammlung im Wertstoffhof oder das Schadstoffmobil dringend empfohlen."
Ist auch nicht ganz richtig, denn:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/recycling-ein-gelber-sack-den-niemand-versteht-1.3480098"Nur Produkte mit einem Grünen Punkt dürfen in den gelben Sack?
Nein, die Regel ist: Alles, was im Laden an Verpackungen über die Theke geht, darf in den gelben Sack. Der Grüner-Punkt-Mythos stammt noch aus den Neunzigerjahren: Damals wurden die Wirtschaft dazu verpflichtet, ihren Verpackungsmüll zurückzunehmen. Das Unternehmen Der Grüne Punkt war das erste, das die Verpackungen für sie sammelte. Da die Unternehmen ihn alternativ aber auch selbst zurücknehmen konnten, durfte zwischenzeitlich nur in den gelben Sack, was einen Grünen Punkt trug. Erst seit 2009 sind alle Firmen verpflichtet, sich am dualen System zu beteiligen."
Manchmal steht auf Spraydosen der Hinweis, dass nur vollständig restentleerte Dosen der Wertstoffsammlung (also gelbe Tonne & Co.) zugeführt werden dürfen.
Ich denke, wir sind uns einig, dass man Spraydosen so gut wie nicht sicher restentleeren kann?
D.h. auch als Privatpersonen müssten alle ihre Spraydosen zum Schadstoffmobil oder der kommunalen Schadstoff-Annahmestelle bringen, nicht nur volle, halbleere sondern auch leere, da sie nicht komplett leer sind.
Das macht doch keiner, es hinterfragt selten jemand (es finden sich immerhin online gelegentlich Meldungen/ Berichte mit diesen Hinweisen), es kann auch niemand kontrollieren.
Fällt das also unter den Tisch?
Und spinnen wir den Gedanken mal noch weiter: Privatpersonen sind nach 1.1.3.1 a) ADR freigestellt, aber das greift nicht, da die Privatpersonen nicht selbst befördern und Abfall auch nicht mehr einzelhandelsgerecht verpackt ist.
Ähnlich wie beim Paketversand mit KEP-Dienstleistern, wo sich Privatpersonen aufgrund der KEP-AGB "plötzlich" an Gefahrgutvorschriften halten müssen, müssten Entsorger dazu auch etwas in ihren AGB haben, Privatpersonen wären dann mindestens Verpacker, vielleicht sogar AdA oder Verlader von Gefahrgut.
Ich kenne die AGB meines kommunalen Entsorgers (Andienungspflicht, hab also keine Auswahl) natürlich nicht... da bin ich ehrlich.