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UN3082 LQ Kennzeichnung ja oder nein? #37090 18.07.2024 14:48
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ck_chris Online OP
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Hallo zusammen,

ich habe einen Artikel bestehend aus 3 Fläschen mit je 20ml Flüssigkeit.

UN3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. 9, III, (-)

Muss ich die Versandverpackung bei Versand von einem dieser Artikel kennzeichnen (LQ) oder bin ich hier durch die SV375 befreit?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß
Chris

Re: UN3082 LQ Kennzeichnung ja oder nein? [Re: ck_chris] #37091 18.07.2024 14:55
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Hallo, soweit ich die SV verstehe sind nur die dort genannten Verpackungsvorschriften einzuhalten. Siehe auch RSEB 3-5 und ADR 5.2.1.8.1
Gruß
M.A.T.

Re: UN3082 LQ Kennzeichnung ja oder nein? [Re: M.A.T.] #37092 18.07.2024 15:03
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Claudi Online
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Man muss sich zuerst entscheiden, ob man SV 375 nutzen möchte (freiwillig!) oder nicht. Also entweder SV375 oder LQ.

Nutzt man SV 375, entfällt die Gefahrgutkennzeichnung komplett. Aber Obacht: dann kommt GHS/CLP ins Spiel und die Transportverpackung muss nach Gefahrstoffrecht (also mit dem Gefahrstoffetikett) versehen werden.
Möchte man lieber LQ nutzen, dann wird als LQ gekennzeichnet und nach LQ versendet mit ggf. weiteren Regelungen (z. B. Fahrzeugkennzeichnung ab 8 t, IMO-Erklärung + Containerkennzeichnung See).

Re: UN3082 LQ Kennzeichnung ja oder nein? [Re: M.A.T.] #37093 18.07.2024 15:07
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Vielen Dank.

Das einzige Problem könnte aber sein, dass ich hier die 4.1.1.5 nicht einhalten kann. Um die SV375 anzuwenden müssten auf der Außenverpackung die Ausrichtungszeichen angebracht sein oder sehe ich das falsch?

Oder kann ich die Verpackung ohne Pfeile verenden und trotzdem die SV375 anwenden?

Re: UN3082 LQ Kennzeichnung ja oder nein? [Re: Claudi] #37094 18.07.2024 15:11
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Man muss sich zuerst entscheiden, ob man SV 375 nutzen möchte (freiwillig!) oder nicht. Also entweder SV375 oder LQ.

Nutzt man SV 375, entfällt die Gefahrgutkennzeichnung komplett. Aber Obacht: dann kommt GHS/CLP ins Spiel und die Transportverpackung muss nach Gefahrstoffrecht (also mit dem Gefahrstoffetikett) versehen werden.
Möchte man lieber LQ nutzen, dann wird als LQ gekennzeichnet und nach LQ versendet mit ggf. weiteren Regelungen (z. B. Fahrzeugkennzeichnung ab 8 t, IMO-Erklärung + Containerkennzeichnung See).


Hallo Claudi,
bei Kleinmengen die z.Bsp. per Post verschickt werden, muss ich da auch die Versandverpackung nach CLP kennzeichnen oder ist es dann nur für große Mengen wie z. Bsp. Palette usw?

Re: UN3082 LQ Kennzeichnung ja oder nein? [Re: ck_chris] #37095 18.07.2024 15:14
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Hallo, schauen Sie bitte in die von mir angegebene RSEB-Fundstelle.
M.A.T.

Re: UN3082 LQ Kennzeichnung ja oder nein? [Re: M.A.T.] #37096 18.07.2024 15:22
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Hallo, schauen Sie bitte in die von mir angegebene RSEB-Fundstelle.
M.A.T.


Hallo M.A.T.
RSEB 3-5 bezieht sich auf die SV389. War das korrekt?

Re: UN3082 LQ Kennzeichnung ja oder nein? [Re: ck_chris] #37097 18.07.2024 15:26
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Ursprünglich geschrieben von: ck_chris
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Man muss sich zuerst entscheiden, ob man SV 375 nutzen möchte (freiwillig!) oder nicht. Also entweder SV375 oder LQ.

Nutzt man SV 375, entfällt die Gefahrgutkennzeichnung komplett. Aber Obacht: dann kommt GHS/CLP ins Spiel und die Transportverpackung muss nach Gefahrstoffrecht (also mit dem Gefahrstoffetikett) versehen werden.
Möchte man lieber LQ nutzen, dann wird als LQ gekennzeichnet und nach LQ versendet mit ggf. weiteren Regelungen (z. B. Fahrzeugkennzeichnung ab 8 t, IMO-Erklärung + Containerkennzeichnung See).


Hallo Claudi,
bei Kleinmengen die z.Bsp. per Post verschickt werden, muss ich da auch die Versandverpackung nach CLP kennzeichnen oder ist es dann nur für große Mengen wie z. Bsp. Palette usw?


Ich korrigiere mich: die Interpretation der ECHA ist, dass reine Transportverpackungen, die nicht Bestandteil der Produktverpackung sind, nicht der CLP-Verordnung unterliegen.

Lektüre dazu: https://echa.europa.eu/de/guidance-documents/guidance-on-clp Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (aktuelle Version nur auf Englisch), Version von 2019 auch in Deutsch: https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/SharedDocs/Publikationen/DE/CLP/ECHA/ECHA_Leitlinie_Leitlinien_zur_Kennzeichnung_und_Verpackung_gem%C3%A4%C3%9F_REACH

Dort 5.2.4
Artikel 33 Absatz 2 der CLP-Verordnung sollte so ausgelegt werden, dass die Kennzeichnung gemäß CLP für die äußerste Verpackungsschicht (und gegebenenfalls die innere Verpackung und die Zwischenverpackung) erforderlich ist, welche übrig bleibt, wenn die Transportverpackung entfernt wird. Diese Art von „äußerer“ Verpackung
(Illustration (b) in Abbildung 4) erfordert eine CLP-Kennzeichnung

Re: UN3082 LQ Kennzeichnung ja oder nein? [Re: ck_chris] #37098 18.07.2024 15:28
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Ursprünglich geschrieben von: ck_chris
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Hallo, schauen Sie bitte in die von mir angegebene RSEB-Fundstelle.
M.A.T.


Hallo M.A.T.
RSEB 3-5 bezieht sich auf die SV389. War das korrekt?


SV 375

Wortlaut der RSEB

Zu Kapitel 3.3 Sondervorschrift 375


3-5 Versandstücke, die Kapitel 3.3 Sondervorschrift 375 ADR/RID/ADN unterliegen, müssen trotz des Verweises auf Unterabschnitt 5.2.1.10 in Unterabschnitt 4.1.1.5 ADR/RID nicht mit Ausrichtungspfeilen versehen sein. Unterabschnitt 4.1.1.5 ADR/RID fordert lediglich, dass Innenverpackungen, die flüssige Stoffe enthalten, entsprechend den Ausrichtungspfeilen in Außenverpackungen eingesetzt werden müssen, sofern gemäß Unterabschnitt 5.2.1.10 solche anzubringen sind. Sondervorschrift 375 befreit jedoch von der Anwendung des Unterabschnitts 5.2.1.10.


Keine Pfeile nötig, d.h. man muss auch nix entsprechend (nicht vorhandener) Ausrichtungspfeile(n) einsetzen.

Re: UN3082 LQ Kennzeichnung ja oder nein? [Re: Claudi] #37099 18.07.2024 15:30
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Hallo, nein, auf die SV 375. Zumindest die 2023er RSEB.

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