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Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: Nico] #37083 18.07.2024 09:27
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Claudi Online
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Ursprünglich geschrieben von: Michael


Wenn wir mal ehrlich sind, wäre ein E-Bike auch ohne Akku fahrfähig und nur weil dieser separat im Karton liegt, wird daraus auch kein UN 3480.



Ein E-Bike ist als Fahrzeug privilegiert und UN3171 (ab 2025 UN3556) und UN3171 nur nutzbar, wenn die Batterie eingebaut ist.

SV 388 ADR: Die Eintragung der UN-Nummer 3171 gilt nur für Fahrzeuge, die durch Nassbatterien, Natriumbatterien, Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien, und für Geräte, die durch Nassbatterien oder Natriumbatterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden.

Ist die Batterie beigelegt, wird es eine UN3481 - das steht im ADR so ausdrücklich (leider) nicht drin, die IATA stellt das aber klar (Small Vehicles Powered by Lithium Batteries – Cargo Provisions)

"if the lithium battery is removed from the vehicle and packed separate from the vehicle in the same outer packaging, then as per Packing Instruction 952, the classification becomes UN 3481, Lithium ion batteries packed with equipment and Packing Instruction 966 applies"

Nun sind die IATA-Regularien "nur" Clubregeln der IATA und kein Gesetz, aber ich sehe das als Klarstellung dessen, was auch im ADR impliziert wird (eben UN3171 wenn Batterien im eingebauten Zustand befördert werden).

Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: Nico] #37084 18.07.2024 09:29
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Naja, "nur"?

Wenn das ganze wirklich ein Set sein sollte, dann wird die Größe der Verpackung durch die Solarmodule bestimmt.

Eine so große Verpackung aus Pappe zugelassen zu bekommen dürfte schon recht teuer sein. Alternativ wäre eine Holzkiste.

Da kämen wohl schon ein paar Euros zusammen....

(Nicht das ich das gut heiße).

Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: Michael] #37085 18.07.2024 09:37
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Ursprünglich geschrieben von: Michael
Naja, "nur"?

Wenn das ganze wirklich ein Set sein sollte, dann wird die Größe der Verpackung durch die Solarmodule bestimmt.

Eine so große Verpackung aus Pappe zugelassen zu bekommen dürfte schon recht teuer sein. Alternativ wäre eine Holzkiste.

Da kämen wohl schon ein paar Euros zusammen....

(Nicht das ich das gut heiße).


Ich hab mir das angeschaut. Von den Abmessungen der Vapackung her hätte ich passende Verpackungen für 30,- / Stk gefunden, bei Großmengenabnahme sinkt der Preis. Und wir reden von einem Volumen von durchschnittlich 500-1000 Versandstücken / Monat. Da wird man den Preis schon noch runterbekommen. Aber natürlich ist es ein Kostenfaktor.


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: Claudi] #37086 18.07.2024 09:37
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Ich hab noch eine Begründung für die Sichtweise von @Nico gefunden und gegen UN3481 - auch im ADR (dachte ich mir doch, dass Ausrüstungen irgendwo definiert sein müssen!):

Verpackungsanweisung P903 - die für UN 3481 anzuwenden wäre:

«Ausrüstung» im Sinne dieser Verpackungsanweisung ist ein Gerät, für dessen Betrieb die Lithiumzellen oder -batterien elektrische Energie liefern. <-- das trifft auf die Speicherbatterien des Balkonkraftwerkes nicht zu, also sind die Solarpanele keine Ausrüstung im Sinne der P903. Das würde ich dem externen GB und meinetwegen auch dem Ministerium mal vorlegen und dann wäre ich darauf gespannt, wieso das immer noch in/mit Ausrüstungen sein soll.

Und ernsthaft "in" Ausrüstungen? Die Batterien sind doch nicht mit den Panelen in einem Gesamtgerät verbaut sondern es gibt Panel, Kabel, Steuerung etc. und dann die Batterie in ihrem Gehäuse, auch mit Kabeln, welche man anschließen kann. Das Batteriegehäuse mit Kabeln ist noch viel weniger eine Ausrüstung, weil da gar kein Gerät dran ist, was etwas tut.

Wo soll die Batterie denn da eingebaut (also in einer Ausrüstung [enthalten]) sein?

Wie bitteschön begründen dieser GB und ggf. das Ministerium das? Was haben die diesen Argumenten entgegenzusetzen?

edit: was die Kosten angeht: man muss ja nur die Batterie in eine bauartzugelassene Verpackung packen, der Rest kann in eine normale Verpackung. "Verpackungen, die den Vorschriften des Absatzes (1) dieser Verpackungsanweisung entsprechen und anschließend mit der Ausrüstung in eine Außenverpackung eingesetzt werden" (P 903 (3) Satz 1).

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 18.07.2024 09:39.
Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: Claudi] #37088 18.07.2024 09:55
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So ich hab jetzt ads Schreiben erhalten:

"Die Firma --- hat uns eine Beschreibung der Komponenten, Fotos und Produktdatenblätter zur Prüfung vorgelegt. Nach Prüfung der Unterlagen lag die Klassifizierung nach UN 3481 nahe:
UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen oder Lithium-Ionen-Batterien mit Aus-
rüstungen verpackt
Eine kurze Rücksprache mit dem BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Ener-
gie, Mobilität, Innovation und Technologie, Sektion IV – Verkehr) ließ keinen gegenteiligen
Schluss zu.
Entsprechend sind die zur Begutachtung vorgelegten Balkonkraftwerke für den Transport auf
der Straße nach UN 3481 zu klassifizieren und entsprechend zu transportieren."

Ich hänge auch noch ein Foto an was in dem Bericht eingefügt war.
Ich habe die angeführten Datenblätter gesehen.
Wir hätten 2 IEC Reports für die Batterien, ein mSDS indem einfach UN 3480, UN 3481 und UN 3171 genannt werden une eine chinesische Transporteinstufung in der UN 3480 steht.

Auf der Homepage des Herstellers hab ich noch folgendes gefunden "Unser patentierte Technologie misst deinen Stromverbrauch in Echtzeit über die Steckdose und speist deinen selbst erzeugten Strom genau dann ein, wenn du ihn benötigst. Im Gegensatz zu anderen Photovoltaik Speichern, die deine Energie an sonnigen Tagen ungenutzt ins Netz zurückspeisen und somit wertvolle Verluste bedeuten, optimiert unser Produkt deine Energienutzung effizient und zu deinem Vorteil."

Für mich klingt das ehrlichgesagt noch mehr nach Powerbank und die „patentierte Technologie“ mag zwar durch die Lithiumbatterie betrieben werden, aber ist sicher nicht die Hauptfunktion der Batterie. Jedenfalls würde ich das so sehen.
lg Nicole

Anhänge Ohne Titel.jpg

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: Nico] #37089 18.07.2024 10:42
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Naja, die MSDS für Li-Batterien kann man eh vergessen, da steht fast immer irgendwas allgemeines bzw. aus dem Netz zusammengesammeltes drin nach dem Motto "wir müssen da irgendwas reinschreiben in Abschnitt 14, haben aber keine Ahnung" - falsch, unzutreffend, veraltet. nicht nützlich.

Die "kurze Rücksprache" mit dem Ministerium ist für mich so kein belastbares Argument. Was wurde denn da mit wem besprochen? Welche Infos lagen dem Ministerium vor um welche genaue Aussage zu treffen?

Ich hänge mich weiterhin auf an "«Ausrüstung» im Sinne dieser Verpackungsanweisung ist ein Gerät, für dessen Betrieb die Lithiumzellen oder -batterien elektrische Energie liefern."

Für welche Komponenten in diesem System/ Gerät liefern denn die fraglichen Li-Batterien die Energie?

Ich habe mir mal die Bedienungsanleitung durchgelesen und sehe es auch so: das Ding ist eine sehr große, sehr smarte Powerbank, die mittels Solarpanelen geladen wird und Energie speichert und an externe Geräte (Inselmodus) oder ins Hausnetz abgibt.

Von der Diskussion abgesehen finde ich das System ziemlich schick und ansprechend.

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