Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge)
[Re: M.A.T.]
#36997
04.07.2024 12:15
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Gerald
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Hallo M.A.T. Hab leider die alten Hefte nicht. Der Vorteil bei der "Gefährlichen Ladung" ist, dass seit 2014 (leider erst ab da), wenn man das Abo hat, sich die Zeitschrift als E-Paper auf den Rechner laden kann. Dadurch brauche ich nicht mehr die Hefte aufheben muss, sie nehmen ja nicht wenig Platz ein. Und da ich mir eine Jahresübersicht für die einzelnen Jahre, der Artikel, welche ich vielleicht noch mal gebrauchen könnte, angelegt habe, findet ich dann den entsprechenden Artikel schneller. Mir ist schon klar, dass es hier im Forum Teilnehmer gibt, welche die "Gefährliche Ladung" nicht beziehen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge)
[Re: Gerald]
#36998
04.07.2024 12:19
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, manchmal bedauere ich, daß ich die alten Hefte seit 1988 nicht aufbewahrt habe. Schon um solche Diagramme nachschlagen zu können, oder um Entwicklungslinien zu sehen. Aber der Platz... Elektronisch ist natürlich einfacher. Gruß M.A.T.
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Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge)
[Re: Claudi]
#37001
04.07.2024 14:55
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Uwe73
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Hallo Claudi,
so hatte ich das auch verstanden, dass eine Klassifizierung in UN3363 angewendet werden darf / kann.
Wobei hier natürlich die Argumentation im Bezug auf die zutreffendste Benennung auch schlüssig ist, zumal die UN3363 durchaus ja, gerade im ADR-Recht, schöne Erleichterungen bereithält.
Zutreffend würde hier für mich bedeuten, ich habe ein Gefahrgut in begrenzter Menge im Gegenstand und ich kann / sollte dann doch die Möglichkeit dieser Einstufung nutzen. Erst wenn die Bedingungen der UN3363 nicht mehr erfüllt sind, dann Klassifizierung in UN35.... Zumal die Bezugnahme auf die Klassifizierungsvorgaben 2.1.2.5 hier auch einen Argumentationsrahmen bietet
Das Flussdiagramm in der Zeitschrift" Gefährliche Ladung" geht ja diesen Weg. Aber hier für mich ebenso relevant, dass das ADR hier konkret in Abschnitt 2.1.5 wiederum Entscheidungspielraum auf Grund der Formulierung in der Bemerkung lässt. Hier wäre dann in Folge noch die Frage offen, wonach ich mich dann richte: Nach 2.1.5 oder Klassifizierungsgrundlagen 2.1.2.5 ff.
So wie M.A.T. bereits angeregt hatte ein Flussdiagramm durch den Gesetzgeber zu schaffen, wäre für alle Beteiligten eine klare Sache und definitiv wünschenswert.
Danke dir sehr für deine Ausführungen.
VG Uwe73
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Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge)
[Re: Uwe73]
#37004
04.07.2024 16:53
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Claudi
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UN3363 ist sogar weniger zutreffend als UN35... da man bei UN3363 nicht erkennen kann, welches Gefahrgut im Gerät steckt. Deswegen ist UN3363 auch nur bei den LQ-Mengen zulässig, da es hier ok ist, nicht genau zu wissen, was drin ist.
Man muss bei "klassischem" Gefahrgut ja auch bei kleinen Mengen nicht zwingend LQ-Versand nutzen sondern kann auch als vollumfängliches Gefahrgut versenden mit Mehraufwand.
Bitte auch die Bemerkung unter 2.1.5 lesen: "Für Gegenstände, die keine offizielle Benennung für die Beförderung haben und die nur gefährliche Güter im Rahmen der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7a) zugelassenen begrenzten Mengen enthalten, dürfen die UN-Nummer 3363 und die Sondervorschriften 301 und 672 des Kapitels 3.3 angewendet werden."
Ein Flußdiagramm ist hier sehr banal und das ADR ist kein Lehrbuch.
Gerät/Maschine/Gegenstand? ja namentlich genannt (z. B. Motoren, Fahrzeuge, Kältemaschinen, ...) - ja, dann diese Eintragung nein enthaltene Menge GG </= LQ --> darf UN3363 enthaltene Menge GG > LQ --> muss UN35...
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 04.07.2024 16:56.
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Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge)
[Re: Claudi]
#37005
05.07.2024 07:52
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Uwe73
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Hallo Claudi,
vielen Dank für deine super Erläuterung.
Damit komme ich prima zurecht.
VG Uwe73
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