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UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge) #36985 04.07.2024 07:52
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Uwe73 Offline OP
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Hallo zusammen,


bei den aktuellen Themen die ich hatte, stellt sich mir abschließend noch die Frage:

Wenn ein Gegenstand nur Gefahrgut in begrenzter Menge enthält ( hier nur UN3082), "Muss"ich dann in die UN3363 klassifizieren oder "kann" ich es ?

In 2.1.5. ADR ist als Bemerkung aufgeführt: .....dürfen die UN3363 und die Sondervorschriften 301 und 672 des Kapitel 3.3 angewendet werden.

Ich habe bereits eine Vielzahl an Tabellen gesehen, die eine entsprechende Klassifizierungshierarchie vorsehen, allerdings ist die Formulierung im ADR äußerst schwammig.

Auch hier wieder vielen Dank für eure Unterstützung. Das Thema ist schon ziemlich komplex. Daher auch die vielen Fragen


VG
Uwe73

Zuletzt bearbeitet von Uwe73; 04.07.2024 07:56.
Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge) [Re: Uwe73] #36986 04.07.2024 08:53
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Hallo, die Bemerkung wiederholt nach meinem Verständnis nur, was bei Nutzung der 3363 ohnehin zutrifft: daß die dazu genannten SV angewendet werden müssen bzw. können. Sie schafft damit kein neues Recht. Und generell gilt ja, daß die zutreffendste Benennung in Spalte 2 zu wählen ist. Wenn also die Gegenstände ab 3537 nicht passen und die LQ eingehalten ist, dann muß die 3363 genommen werden (bevor jetzt jemand einwendet, daß natürlich die anderen Stoffeintragungen auch zu prüfen waren: klar, davon gehe ich aus wenn man schon bei "Gegenständen" ist). Die 301 muß dann eingehalten werdene, da sie zusätzliche Anforderungen stellt. Die 672 beinhaltet eine bedingte Erleichterung und ist damit eine kann-SV, aus meiner Sicht.

Daß der Gesetzgeber hier praktischerweise ein Flußdiagramm für die wachsende Gruppe der Gegenstände erlassen sollte (wie dies das HBPüK in Abb. 20.1 beispielhaft macht) habe ich bereits 2022 angeregt, leider erfolglos.
Gruß
M.A.T.

Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge) [Re: M.A.T.] #36988 04.07.2024 09:40
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Uwe73 Offline OP
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Hallo M.A.T.

Danke für die Erläuterung. Im Bezug auf die Rangfolge die zutreffendste Benennung in Spalte 2 zu wählen, wo kann ich das im ADR finden. Hintergrund der Kunde will in seiner Klassifizierung bei UN3548 bleiben.
Danke nochmal.

VG
Uwe73

Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge) [Re: Uwe73] #36989 04.07.2024 09:51
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Hallo,
zunächst ist das Grundwissen für jede Klassifizierung, nachzulesen u.a. in 2.1.2.5, 2.1.2.8, 2.1.3.5.5, 3.1.2.1, 3.1.3.3
Sodann steht es in diesem Fall explizit in der SV 301.

Zu beachten ist, daß die 3548 für verschiedene Güter gilt; wenn nur eines beinhaltet ist paßt sie m.E. nicht.
Gruß
M.A.T.

Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge) [Re: M.A.T.] #36990 04.07.2024 09:59
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Uwe73 Offline OP
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Hallo M.A.T.

VIELEN Dank !! Damit habe ich eine sehr solide Grundlage erhalten.

Prima !

VG
Uwe73

Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge) [Re: Uwe73] #36991 04.07.2024 10:23
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Hallo, eben fällt mir ein daß es in der "Gefährlichen Ladung" zur Einführung der Geräte etc. ein Flußdiagramm von Prof. Müller gab, das die ganze Komplexität der Klassifizierung abbildete. Vielleicht haben Sie die Ausgabe noch oder fragen beim Verlag nach; ich glaube es war 2019, und da habe ich mir als Entscheidungsgrundlage eben die LQ-Frage gemerkt.
Gruß
M.A.T.

Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge) [Re: M.A.T.] #36992 04.07.2024 10:51
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Uwe73 Offline OP
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Hallo M.A.T.

das ist noch mal ein guter Hinweis. Da schaue ich nochmal nach.

Danke.

VG
Uwe73

Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge) [Re: M.A.T.] #36993 04.07.2024 11:06
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Claudi Offline
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Generell bzgl. UN3363 und UN35... - die UN3363/ SV301 ist für mich eine gewisse Erleichterung, die nicht angewendet werden MUSS sondern angewendet werden KANN, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Wenn man trotz ggf. kleiner Mengen UN35... nutzen möchte mit gewissem Mehraufwand, ist das meiner Ansicht nach möglich, zumal auch das Sicherheitsniveau nicht reduziert wird.


Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.


Zu beachten ist, daß die 3548 für verschiedene Güter gilt; wenn nur eines beinhaltet ist paßt sie m.E. nicht.



Dem ist nicht so - UN3548 gilt, wenn Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) beinhaltet ist. Wenn verschiedene GG-Klassen enthalten sind, ist die überwiegende Gefahr maßgeblich.

Die Logik der "Maschinen-UN-Nummern" ist: für (fast) jede beinhaltete Klasse 1 UN-Nummer.

Siehe auch hier: https://www.gefahrgut-foren.de/ubbt...dieseltank-und-li-ion-batterie#Post36672

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrt...GGVSee/Richtlinien/Richtlinien-node.html
"Nach Unterabschnitt 2.0.6.5 IMDG-Code gilt für Gegenstände, die gefährliche Güter der Klasse 9 enthalten, dass alle anderen im Gegenstand enthaltenen gefährlichen Güter eine größere Gefahr darstellen. Daraus ergibt sich, dass unter UN 3548 nur Gegenstände befördert werden, die ausschließlich gefährliche Güter der Klasse 9 enthalten. Die Angabe "VERSCHIEDENE GEFÄHRLICHE GÜTER" im richtigen technischen Namen bezieht sich auf die Beschreibung der Klasse 9 nach Kapitel 2.9 IMDG-Code." (und was bzgl. allgemeiner Klassifizierung im Seeverkehr gilt, wird auch auf den anderen Verkehrsträgern so gemeint sein).

Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge) [Re: M.A.T.] #36995 04.07.2024 12:01
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.
Antwort auf
daß es in der "Gefährlichen Ladung" zur Einführung der Geräte etc. ein Flußdiagramm von Prof. Müller gab, das die ganze Komplexität der Klassifizierung abbildete.


Ich denke mal, Sie meinen das Heft 03/2018, das Heft 12/2022 bzw. 01/2023 der "Gefährlichen Ladung"


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge) [Re: Gerald] #36996 04.07.2024 12:05
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M.A.T. Online
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Hallo, Gerald,
kann ich nicht sagen, ich hab nur ungefähr 2019 im Kopf, kann aber gut sein daß es schon im Vorjahr war, wie Sie sagen. Hab leider die alten Hefte nicht.
Gruß
M.A.T.

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