Eintrag im Jahresbericht
#35950
03.11.2023 08:28
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Udo Freitag
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Moin, moin aus Hamburg,
ich habe zum Jahresbericht an die Unternehmensleitung ein Frage. Der Jahresbericht gemäß § 8 (5) Nr. 3 GbV muss die Zahl und Art der Unfälle mit gefährlichen Gütern, über die ein Unfallbericht nach Unterabschnitt 1.8.3.6 ADR erstellt worden ist enthalten. Soweit so gut. Jetzt gibt es den Unfallbericht nach UA 1.8.3.6 ADR und das meldepflichtige Ereignis nach UA 1.8.5.1 ADR. Der Unfallbericht nach UA 1.8.3.6 ADR geht an die Unternehmensleitung und muss im Jahresbericht vermerkt werden. Über das meldepflichtige Ereignis nach UA 1.8.5.1 ADR muss ein Bericht gefertigt werden, der an die jeweils zustände Behörde geschickt wird. Ein Eintrag im Jahresbericht über das meldepflichtige Ereignis nach UA 1.8.5.1 ADR wird nicht explizit gefordert. Meine Frage an Euch, schließt der UA 1.8.3.6 ADR das meldepflichtige Ereignis gemäß UA 1.8.5.1 ADR mit ein, sodass auch das meldepflichtige Ereignis im Jahresbericht aufgeführt werden muss oder gibt es dahingehend kein Erfordernis?
Gruß Udo
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Re: Eintrag im Jahresbericht
[Re: Udo Freitag]
#35951
03.11.2023 09:30
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Claudi
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Udo, ein Ereignis nach 1.8.5.1 ADR ist ja gleichzeitig auch ein Unfall nach 1.8.3.6 ADR, nur mit anderer Größenordnung (schlimmer), d.h. man müsste für das Ereignis nach 1.8.5.1 auch einen Unfallbericht nach 1.8.3.6 erstellen bzw. ist der 1.8.5.1-Bericht auch gleichzeitig ein Bericht nach 1.8.3.6. Ich würde es also so sehen: schließt der UA 1.8.3.6 ADR das meldepflichtige Ereignis gemäß UA 1.8.5.1 ADR mit ein, sodass auch das meldepflichtige Ereignis im Jahresbericht aufgeführt werden muss - JA Es würde auch keinen Sinn ergeben, die größeren Ereignisse im JB nicht zu erwähnen, die "kleineren" Unfälle aber schon. Er soll ja einen gewissen Überblick über das Thema GG im Unternehmen geben - im Zweifel würde sich die Sinnhaftigkeit, 1.8.5.1-Ereignisse im JB zu erwähnen, über "sonstige Angaben, die nach Auffassung des Gefahrgutbeauftragten für die Beurteilung der Sicherheitslage wichtig sind" (GbV §8 (5) 4.) ergeben.
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Re: Eintrag im Jahresbericht
[Re: Udo Freitag]
#35952
03.11.2023 09:36
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M.A.T.
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Hallo, Udo Freitag, ohne groß zu überlegen ist für mich beides betroffen, also im Bericht anzugeben, wenn ich den Sicherheitsgedanken zugrundelege. Gruß M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 03.11.2023 12:12. Bearbeitungsgrund: Konkretisierung
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Re: Eintrag im Jahresbericht
[Re: M.A.T.]
#35959
08.11.2023 08:34
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Udo Freitag
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Moin, moin,
danke für Eure Beiträge, die mir sehr geholfen haben. Ich hätte mir zum besseren Verständnis in 1.8.3.6 einen Verweis zu 1.8.5.1 gewünscht.
Gruß Udo
Zuletzt bearbeitet von Udo Freitag; 08.11.2023 08:35.
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