im VkBl. steht nur die Ankündigung, die Beilage muß man separat (gegen Gebühr) anfordern.
Das ist leider so, es geht mal wieder um das liebe Geld, was ich eigentlich nicht nachvollziehen kann. Denn die RSEB, welche ja in diesem Jahr recht spät kommt, sollte man den Anwendern schon zugänglich machen, ohne dafür Geld zu nehmen. Verstehe es so und so nicht, dass es über das VkBl. veröffentlicht wird!!!
Hallo Andreas_K, Perfekt, nun können wir nur noch hoffen, dass der Kläger die Klage gewinnt. Aber im Zeitalter der Digitalisierung müsste es klappen. Zumal es ein Sprichwort gibt, "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", das könnte ein Grund gewesen sein, dass das Bundesgesetzblatt mittlerweile kostenlos ist.
Hallo Zusammen, ich habe meine RSEB im Buch ADR 2023 dem neuen Rechtstand angepasst, mache ich immer so, damit ich die Änderungen sehe und in meinen Ausbildungsunterlagen bzw. Präsentationen zu den einzelnen Lehrgängen besser ändern kann. Im Anhang findet Ihr einen Auszug der Änderungen der RSEB 2023.
Ich habe mal eine komplette Gegenüberstellung RSEB 2021+2023 angehängt - am besten lesbar im z. B. Acrobat Reader in der zweiseitigen Ansicht, dann hat man links Version 2021, rechts 2023.
Umwelt-online hat auch eine Vergleichsversion, wenn man dort ein login hat.
Ich habe mal eine komplette Gegenüberstellung RSEB 2021+2023 angehängt
Perfekt, da hätte ich mir leichter machen können, aber leider habe ich kein Umwelt-online!! Ist für mich aber kein Problem, und für die Forum Benutzer ist Deine Variante auf jeden Fall besser.
@Gerald: das PDF ist nicht via umwelt-online, sondern "selbst" erstellt, es gibt Tools online, die sowas können (kostenlos): ich habe das benutzt: https://draftable.com/compare
Unter dem Stichwort "PDF vergleichen" gibt es noch viele andere Angebote - kann manchmal nützlich sein.