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Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #34689 20.03.2023 12:46
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Claudi Offline
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UN3557 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-METALL-BATTERIEN muss es wahrscheinlich der Vollständigkeit halber geben, weil es auch UN 3556 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-IONEN-BATTERIEN geben würde, aber praktische Anwendungen? Antriebsbatterie leer, raus, entsorgen/ recyceln, neue Batterie rein?
Bisher keine Änderung in SV 667 (Thema Unfallfahrzeuge/ Abschleppen) - weiterhin Abschleppen "einfach so" möglich, wenn Batterie nicht diagnostiziert/ ausgebaut werden kann.

Wichtig und nützlich: UN-Nummern für Natrium-Ionen-Batterien in Klasse 9 - leider nicht mit vergleichbarer Nummerierung: hinten 0 = nur Batterie, hinten 1 = mit/in Ausrüstung weil leider UN3550 schon belegt ist. Systematik eigentlich komplett analog zu Lithium-Ionen-Batterien: Prüfzusammenfassung, kriegen auch Gefahrzettel 9A, kleine Natrium-Ionen-Batterien kriegen auch die SV188 mit allen Konsequenzen, Bewertung bei beschädigten Batterien...

Re: ADR 2025 [Re: Claudi] #34690 20.03.2023 14:27
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Gerald Offline OP
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Hallo Claudi,
den Link hatte ich einfach eingestellt, damit man jetzt schon mal sieht wo die Reise im Gefahrgutrecht vielleicht hingeht. Und da es bis zum ADR 2025 noch ein weiter Weg ist, müssen wir sehen, was am Ende rauskommt. Das Du meinen Hinweis so madig machst, kann ich zwar nicht nachvollziehen, muss aber damit leben. Wir hier aus dem Forum haben eh wenig Einfluss, was von den Gremien so beschlossen wird. Wäre manchmal vielleicht auch besser, vor allen, wenn ich z.b. an die geplante teilweise Onlineschulung im Bezug der Auffrischungsschulung denke.

Aber es sind auch Änderungen geplant, welche zum Beispiel im Bezug der Klasse 1 und Nutzung des Unterabschnitts 1.1.3.6 für den Ein oder anderen Pyrotechniker schon rechtzeitig vielleicht vorbereitet werden müssen, auch wenn es die allgemeine Übergangszeit von 6 Monaten gibt.

Im ADR 2023 gibt es jetzt schon eine Änderung im Bezug des Unterabschnitts 1.1.3.6, klar gibt es eine Übergangszeit bis zum 31.12.2024 (siehe Unterabschnitt 1.6.1.53). Aber ab dem 01.01.2025 ist diese Abgelaufen, und da sollten sich die Betreffenden aber vielleicht mal langgsam Gedanken machen, auch wenn es vielleicht für den Ein oder Anderen noch lange hin ist.

Ein Beispiel ist der Ablauf der Übergangsreglungen ADR 2021 Unterabschnitt 1.6.1.46 zum 31.12.2022 im Bezug Freistellung von Gegenständen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #34691 20.03.2023 15:05
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DJSMP Offline
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Hallo Gerald,

jetzt musst du ans aber einmal erklären, was du mit "madig machen DEINES Hinweises" meinst. Ich hab mir jetzt den Thread dreimal durchgelesen, aber nicht verstanden, was du meinst...

Ich denke, hier will niemand jemanden oder eine Sache madig machen. Am Ende wollen wir doch alle das Gleiche! wink

Re: ADR 2025 [Re: DJSMP] #34692 20.03.2023 15:31
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Claudi Offline
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@Gerald: Ich will doch deinen Hinweis nicht madig machen - das waren meine Gedanken zu den angekündigten Änderungen.

Vielleicht kennt ja jemand einen Anwendungsfall für Lithiummetallbatterie-Fahrzeuge, wäre spannend, da ich mir da nix drunter vorstellen kann.

Re: ADR 2025 [Re: Claudi] #34693 20.03.2023 16:04
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Gerald Offline OP
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Hallo Claudi,
Antwort auf
Ich will doch deinen Hinweis nicht madig machen - das waren meine Gedanken zu den angekündigten Änderungen.


Na gut, dann habe ich das wohl Falsch verstanden. Asche auf mein Haupt!

Antwort auf
Vielleicht kennt ja jemand einen Anwendungsfall für Lithiummetallbatterie-Fahrzeuge


Mit ADR 2023 gab es eine Änderung im Bezug elektrischer Antriebssysteme in Unterabschnitt 9.2.1.1 und hier dann in der Zeile 9.2.4.6 für AT-Fahrzeuge und dann in den Unterabschnitten 9.2.4.2; 9.2.4.4 und 9.2.4.6. Klar ist mir schon, dass Du das mitbekommen hast. Und es kann sein, dass für die anderen Fahrzeuge (FL-; ExII- und ExIII-Fahrzeuge) im ADR 2025 spätesten ADR 2027 diese Antriebsart auch zulässig ist. Und ich könnte mir vorstellen, dass durch diese Aufnahme der UN 3537 bzw. UN 3538 eine breitere Aufstellung im Bezug der Art der Batterie für die Hersteller möglich ist. Hier muss man dann sehen, wo es hin gehen wird.

Es gibt auch Bestrebungen für Fahrzeuge mit Brennstoffzelle als Antrieb, aber das kann noch eine Weile dauern, aber manchmal geht es schnelle als man denkt.

Leider ist die PetroTrans im letzten Jahr ausgefallen, aber sie soll ja 2024 wieder stattfinden, und vielleicht sieht man dann dort schon solche Fahrzeuge. Bei der PetroTrans 2018 hat Esterer ein Fahrzeug vorgestellt, wo die Pumpe zur Abgabe elektrisch war. Wobei schon 2009 der erste Einsatz eines Hybrid-Lkw im Gefahrguttransport von Daimler Trucks North America vorgestellt wurde und natürlich im Einsatz war.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #34694 21.03.2023 13:52
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Phi_l Offline
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Hallo Gerald,

Claudis ungläubige Nachfrage hat vermutlich eher den Hintergrund, als dass Lithium-Metall-Batterien nach heutigem Stand in die Kategorie "nicht wieder aufladbar" fallen (von ein paar Prototypen im Embryonalstadium aus der Hochschulforschung vielleicht mal abgesehen). Daher die Frage, ob es denn überhaupt Konzepte für Fahrzeuge mit NICHT wiederaufladbarer Batterie (Lithiummetallbatterie) gibt.

VG Phil

Re: ADR 2025 [Re: Phi_l] #34695 21.03.2023 14:04
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M.A.T. Offline
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Hallo, Phi_I,
vielleicht sind diese ins Auge gefaßten UN-Positionen eher regulatorischem denn industriellem Denken geschuldet? Es gab in den letzten Jahren ja mehrere neue Positionen, die man in der Praxis praktisch sehr, sehr selten genutzt sieht. Daß man Einwegfahrzeuge im Blick hat, das denke ich eher nicht. smirk
Gruß
M.A.T.

Re: ADR 2025 [Re: M.A.T.] #34696 21.03.2023 15:02
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Phi_l Offline
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Hallo zusammen,

ich muss mich in Teilen korrigieren. Wenn man den Marketingleuten diverser Unternehmen glauben kann, dann wurden in den vergangenen Monaten bei wiederaufladbaren Lithium-Metall-Batterien tatsächlich so große Fortschritte gemacht, dass eine künftige Nutzung als Energiespeicher in Fahrzeugen mittelfristig nichtmehr ganz unrealistisch erscheint.
Insofern will man sich hier vielleicht auch einfach nicht von der Realität überholen lassen und bleibt ihr deshalb ein kleines Stück vorraus?


Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 21.03.2023 15:02.
Re: ADR 2025 [Re: Phi_l] #34703 21.03.2023 16:55
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Hallo Phi_l,
mit Deinen Antworten kann ich ganz gut leben und das bei wiederaufladbaren Lithium-Metall-Batterien tatsächlich große Fortschritte gemacht wurden, das habe ich so auch nicht gewusst.

Als ich 2018 auf de PetroTrans (siehe mein Beitrag weiter oben) war, habe ich mich unter anderen für das Tankfahrzeug von Esterer, welche eine elektrische Pumpe zur Abgabe hat, interessiert. Wobei die Pumpe selbst entweder über eine Lithiumbatterie bzw. aus dem festen Stromnetz (wenn vorhanden) betrieben werden kann. Mich hat es nur verwundert, dass die Ingenieure von Esterer die entsprechende Lithiumbatterie selbst entwickelt haben, weil sie keinen geeigneten Anbieter gefunden haben. Da war ich dann doch ein wenig verwundert.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #34854 13.04.2023 15:34
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Hallo,
eine Tagung fand in Bern vom 20. bis 24. März 2023 statt, hier steht der Bericht der Gemeinsamen Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter der UNECE.

Wobei ab Seite 17 der Entwurf der Änderungen für 2025 steht. Leider sind nicht alle Vorschläge, wie z.b. Angabe des Jahres auf den schriftlichen Weisungen (Seite 7 Nr. 18) angenommen wurden. Wäre aber in der Praxis sehr hilfreich gewesen!

Hier steht der Bericht der Tank-Arbeitsgruppe!




Gruss aus Unterfranken

Gerald
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