Hallo Stefan,
Die grundsätzliche Einstufung ist UN0503, Klasse 1.4G.
Damit unterliegt der Gegenstand dem Sprengstoffrecht, nachzulesen im Sprengstoffgesetz §3 Ziffer 2 a)
"Stoffe und Gegenstände , die nach der Richtlinie 2014/28/EU ...als Explosivstoffe für zivile Zwecke betrachtet werden oder diesen in Zusammensetzung und Wirkung ähnlich sind." dieser Gegenstand ist auf Seite 29 ganz unten bzw. Seite 30 ganz ober in der Richtlinie 2014/28/EU unter UN 0503 Airbag- Gasgeneratoren, oder Airbagmodule, oder Gurtstraffer benannt, im Sprengstoffgesetz Anlage III selbst steht diese UN Nummer nicht mehr, da sie schon in der Richtlinie 2014/28/EU steht.