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Re: Zusammenlagerung [Re: SanSebastian] #34709 22.03.2023 08:43
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Michael Offline
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Ursprünglich geschrieben von: SanSebastian
Guten Morgen zusammen,

erstmal vielen Dank für die vielen Antworten. Ich hätte nicht gedacht dass ich so schnell so viele Antworten bekomme blush
Darüber bin ich sehr froh und auch sehr dankbar.
Ich sehe jetzt ich habe mir die Lagerung etwas zu einfach vorgestellt.

Grundsätzlich ohne die genaue Mengenangabe zu kennen, kann ich dann anhand der Gefahrklassen mit der Tabelle 2 aus der TRGS 510 grundsätzlich mal erkennen ob die Stoffe zusammen gelagert werden dürfen oder?

Grüße
Sebastian


Hallo,

aus Deiner Frage könnte man entnehmen, dass Du die alte TRGS 510 vorliegen hat. Du musst diese Version Dez. 2020 nehmen. Diese ist völlig anders aufgebaut (aber besser zu bearbeiten). Dort ist es Tabelle 12, wobei ich davon ausgehe dass es in der Zusammenlagerung der genannten Artikel generell kein Problem gibt.

Schau Dir aber Abschnitt 12 an, da siehst Du dann gleich, was bei den Mengen auf Dich zukommt.

Generell solltest Du je nach Mengen und was damit geschieht (Versand?) auch über die Sicherung nach ADR Gedanken machen.

Gruß
Michael

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TRGS-510_ab_Dez_2020.pdf.pdf (920.71 KB, 113 Downloads)
Re: Zusammenlagerung [Re: Michael] #34710 22.03.2023 08:59
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Claudi Offline
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Sorry, ich will nicht pingelig sein, aber bei H224, H225 und H226 sind neben Abschnitt 12 auch die speziellen Abschnitte 5, 6 und 7 zu prüfen.

Außerdem natürlich die allgemeinen Anforderungen aus 3 und 4. Im Grunde muss man schon die ganze TRGS 510 mal querlesen. Und es ist nicht damit getan, die Sachen dann irgendwo reinzustellen. GBU, Gefahrstoffverzeichnis, BAs... das ganze Thema Gefahrstoffe muss insgesamt gemanagt werden, die Lagerung ist ein Teil eines größeren Themenfeldes und steht nie für sich allein.

Re: Zusammenlagerung [Re: SanSebastian] #34711 22.03.2023 09:33
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M.A.T. Online
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Ursprünglich geschrieben von: SanSebastian


Grundsätzlich ohne die genaue Mengenangabe zu kennen, kann ich dann anhand der Gefahrklassen mit der Tabelle 2 aus der TRGS 510 grundsätzlich mal erkennen ob die Stoffe zusammen gelagert werden dürfen oder?


Hallo, Sebastian,
es mag verlockend sein, eine schnelle Ja/Nein-Aussage zu haben, aber die Mengenangaben sind essentiell für die Entscheidungen. Zwar ist es wahrscheinlich, daß ihre UNNR zusammen gelagert werden dürfen, das heißt aber nicht, daß dabei keine Bedingungen zu erfüllen wären. Auf die Versicherung unbedingt achten. Holzauge sei wachsam!
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Zusammenlagerung [Re: M.A.T.] #34726 22.03.2023 14:48
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aw_ Offline
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Moin,
für alle die es interessiert: hier hat die DGUV was schickes zusammengestellt. Das sollte die Fragen beantworten.
https://www.bg-verkehr.de/medien/medienkatalog/dguv-informationen/dguv-information-213-085
Unten auf 'Download' klicken.
gruss..aw

Re: Zusammenlagerung [Re: aw_] #34728 22.03.2023 15:21
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Claudi Offline
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Danke, wirklich schick und leichter verdaulich (und umfassender) als nur die TRGS 510.

Re: Zusammenlagerung [Re: SanSebastian] #34848 11.04.2023 10:18
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SanSebastian Offline OP
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Guten Morgen zusammen,

ich hab nur ein paar Infos mehr und wollte mich nochmal erkundigen ob ich das dann so richtig geprüft habe.

Alle 4 UN-Nummern sind laut Sicherheitsdatenblätter der Lagerklasse 3 zugeordnet.

Von UN 1219 sind insgesamt 1196 Liter eingelagert.
Von UN 1090 sind insgesamt 418 Liter eingelagert
Von UN 2319 sind insgesamt 50 Liter eingelagert
Von UN 1993 sind insgesamt 51 Liter eingelagert.

Laut Tabelle 12 bestehen keine Bedenken die Stoffe zusammen zu lagern.

Alle UN-Nummern können mit CO2 Löschmittel gelöscht werden.
Alle müssen an einem kühlen gut belüftetem Ort gelagert werden.
Nach Prüfung der H-Sätze, R-Sätze und P-Sätze entsteht durch die zusammen Lagerung keine Gefährdungserhöhung.

So ist zumindest meine Einschätzung.

Seht ihr das auch so?
Falls nicht, könntet ihr mir dann eventuell sagen wo ich nicht geschaut habe oder wo ich einen Fehler gemacht habe?

MFG
Sebastian

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