Grüß Gott, aw, na ja, es war die Ausgangsfrage nach dem Baumfisch. Geb Ihnen aber vollkommen recht, daß man hier besser früher beim Sammeln ansetzt. Schöner Gruß aus dem Nebel M.A.T.
Moin M.A.T. mit 'eure' vor 'Sorge' war natürlich der Ersteller und sein Unternehmen gemeint, mitnichten aber die Antworter. Ihr habt das ja korrekt beantwortet. grüsse von Norden..aw
ich finde es höchst interessant, dass eure einzige Sorge das F/B Kennzeichen zu sein scheint. Viel mehr würde ich Maßnahmen veranlassen, dass eben keine Batterien auslaufen bzw. sie so darin 'sammlen' dass so etwas verhindert wird, wie in P801 aufgelistet. Oder kommen die Batterien schon derart Beschädigt bei euch an? Dann würde ich da ansetzen. gruss..aw
Noch viel spannender bei den Bleibatterien in Paloxen ist, dass viele Paloxen nur bis 500kg zugelassen sind, aber bis zu 1000kg beladen werden..
nachdem ich wegen einer internen Anfrage bei 6 verschiedenen Lieferanten unserer Säurebatterien (Starterbatterien) unterschiedliche Informationen zum Gefahrguttransport gefunden habe bin ich zum einen auf diesen Forumsbeitrag gestoßen und noch weitere interessante Quellen an denen ich andere Nutzer gerne teilhaben lasse.
Die SDB / Produktdatenblätter sind bezüglich „umweltgefährdend“ nicht konkret genug und deshalb auch teilweise verwirrend. Hiermit der Versuch einer Klarstellung:
Nach 2.2.9.1.10.1.1 sind nur Stoffe (=chemische Elemente und deren Verbindungen) relevant für die Kennzeichnung „umweltgefährdend“. In 2.2.9.1.10.5 ist festgelegt, dass bei CLP-relevanten Stoffen und Gemischen die Einstufung nach CLP mit H400, H410, H411 als „umweltgefährdend“ für das ADR gilt. Das Regelwerk „Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen“ (ECHA) ermöglicht die Abgrenzung von Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen nach CLP. Eine neue oder gebrauchte Säurebatterie ist eindeutig ein Erzeugnis und somit nicht kennzeichnungsrelevant mit Fisch/Baum, wenn diese als Versandstück (z.B. Palette, Palox, Karton, unverpackt) transportiert wird. Bei dem zulässigen Transport in loser Schüttung von UN 2794 und UN 2800 (VC1, VC2, AP8) in Kleincontainern, Containern und Fahrzeugen nach 5.3.6.2 gibt es Literatur, die vermutlich aufgrund der potentiell möglichen Gehäusezerstörung das Ganze als umweltgefährdendes Gemisch einstuft und folglich die Markierung mit Fisch/Baum fordert. CAS 7439-921 (Blei, Bleioxid, bleihaltige Batteriepaste) ist je nach Quelle mit H410 oder H412 angegeben, das ist auch etwas klärungsbedürftig……. Gute Übersicht zu allem rund um den Batterietransport: www.zvei.org/fileadmin/user_upload/...emeine_Informationen/MB_5_Maerz_2023.pdf
Hallo zusammen, wo in P801 steht, dass man keine baumustergeprüfte Verpackung benötigt? Und noch ein Frage: darf man nicht baumustergeprüfte Altbatterie-Boxen, wenn man nach P801 befördert, stapeln? LG Julka
Hallo, und willkommen, julka, das steht da nicht explizit drin sondern ergibt sich aus dem Einleitungssatz. Ein Stapelverbot für diese VA ist mir gerade nicht erinnerlich; allerdings dürfen durch Stapeln nicht die Batterien (Pole) beschädigt werden. Gruß M.A.T.
Hallo zusammen, wo in P801 steht, dass man keine baumustergeprüfte Verpackung benötigt? Und noch ein Frage: darf man nicht baumustergeprüfte Altbatterie-Boxen, wenn man nach P801 befördert, stapeln? LG Julka
Hi, das kommt auf die Box drauf an... Im Anhang ein Beispiel der Angaben eines Herstellers.