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Gefahrgut-Geräte mit Lithium-Batterien #23188 17.03.2017 09:20
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Claudi Offline OP
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Hallo zusammen,

normale Geräte mit Lithium-Batterien machen mir eigentlich wenig Probleme, aber aktuell stellt sich folgende Frage:

Was wäre in dem Fall, dass man z. B. ein UN 3164 Gegenstände unter pneumatischem Druck hat und dieses "Gerät" auch eine Lithium-Batterie enthält?
Gleiches könnte mit einer UN 3363 passieren - in dem Gerät, z. B. einer Pumpe, sind Rückstände von gepumptem Medium drin und auch eine Lithium-Batterie für irgendwelche Zwecke (nicht zur Verwendung während der Beförderung).

Solange es Knopfzellen sind, wäre es wieder kein Problem, aber bei etwas größeren (immer noch <100 Wh/ 2g Li) Batterien? Ein Artikel kann nicht zwei UN-Nummern haben (oder doch?), würde man als UN 3363/ UN3164 verschicken und ggf. das Li-Batt-Abfertigungslabel zusätzlich kleben? Spätestens im Luftverkehr passt das nicht mehr wirklich.

Die Batterie herauszunehmen würde auch nicht unbedingt reichen, da dann aus dem "in Ausrüstung" ein "mit Ausrüstung" wird. Man müsste eigentlich ein separates Packstück bauen für die Li-Batterie, falls das überhaupt möglich ist (wenn sie ohne weiteres aus dem Gerät entnommen werden kann) - aber praktikabel ist das auch nicht so richtig.

Steh ich auf dem Schlauch oder ist das ein noch nicht reguliertes Thema?

Re: Gefahrgut-Geräte mit Lithium-Batterien [Re: Claudi] #23214 22.03.2017 09:48
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aw_ Offline
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Folgende Überlegung dazu:
UN3164 – wäre wohl machbar, die eingebaute Knopfzelle stellt –bis dato- kein Problem dar.
Bei sonstigen Lithium-Batterien ist das ein gute Frage – Vielleicht mal Eure zuständige Behörde fragen?

UN3363 – Hier einmal Überlegungen pro Verkehrsträger:

ADR: befreit gem. Gefahrgutliste i.V. m. 1.1.3.1 b) Folgende Richtlinien helfen zu entscheiden, ob das Gerät unter 1.1.3.1. b) fallen könnte: RSEB 1-1.2 , Anlage 2: 1-4 und GGVSEB Anlage 2, 2.1 b).

IMDG: Gem. SV301 darf die erlaubte LQ-Menge der jeweiligen, im Gerät befindlichen, gefährlichen Stoffe nicht überschritten werden, außer man hat eine behördliche Genehmigung. UN3090/UN3091 ist als LQ nicht erlaubt. Deshalb ist in diesem Fall die Zuordnung zu UN3363 fraglich.

IATA-DGR: Gem. PI 962 darf auch hier die LQ-Menge nicht überschritten werden. Somit ist das auch hier fraglich.

Re: Gefahrgut-Geräte mit Lithium-Batterien [Re: aw_] #23231 23.03.2017 09:53
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DJSMP Offline
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Eine UN 3363 fällt nach meiner Auffassung aus, weil dort, wie bereits beschrieben, nur LQ-fähige Gefahrgüter enthalten sein dürfen und das bei Lihtiumbatterien (egal wie klein) nicht gegeben ist.

Ich muss mir das mal durch den Kopf gehen lassen, was es für Möglichkeiten gibt, die Gefahr der Klasse 2.2 mit der Klasse 9 in einem Gerät mit "großer Batterie" zu paaren.

Bei kleinen verbauten Batterien (Ausnahme Knopfzellen) hat man ja seit neuesten auch die Einschränkung, dass die Sendung dann aus max. zwei Versandstücken bestehen darf.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 23.03.2017 09:53.
Re: Gefahrgut-Geräte mit Lithium-Batterien [Re: Claudi] #23244 27.03.2017 10:59
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Claudi Offline OP
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Grundsätzlich scheint einfach derzeit nicht vorgesehen zu sein, dass ein Gefahrgut (also eine Maschine/ Gerät mit UN-Nummer) zusätzlich Li-Batterien enthalten kann...

Re: Gefahrgut-Geräte mit Lithium-Batterien [Re: Claudi] #23342 13.04.2017 15:04
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Claudi Offline OP
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Ich habe erfahren, dass es 2019 wohl neue UN-Nummern (oder ggf. neue Sondervorschriften oder Erweiterung bisheriger Sondervorschriften) geben wird, die auch die Kombination von "gefährlichen Geräten" + Lithium-Batterien darstellen.
Man ist also bei der UN bereits an dem Thema dran.

Re: Gefahrgut-Geräte mit Lithium-Batterien [Re: Claudi] #23343 14.04.2017 15:21
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Floridacargocat Offline
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Hallo Claudia
sieh mal bitte nach in der neuen Sondervorschrift 135 des 49 CFR. Dort wird bereits die Klassifiierung beshrieben fuer den Fall
"engine internal combustion, flammable gas powered und Batterien

"135 Internal combustion engines installed in a vehicle must be consigned under the entries ‘‘Vehicle, flammable gas powered’’ or ‘‘Vehicle, flammable liquid powered,’’ as appropriate. These entries include hybrid electric vehicles powered by both an internal combustion engine and wet, sodium or lithium batteries installed. If a fuel cell engine is installed in a vehicle, the vehicle must be consigned using the entries ‘‘Vehicle,fuel cell, flammable gas powered’’ or ‘‘Vehicle, fuel cell, flammable liquid powered,as appropriate. These entries include
hybrid electric vehicles powered by a fuel cell, an internal combustion engine, and wet, sodium or lithium batteries installed."
Hier wird zum ersten Mal eine Prioritaet in der Einstufung zwischen eine Produkt der Klasse 9 und und anderen Klassen gezeigt. Dieses Prioritaetenverfahren wird nooh weitere Auswirkungen haben. Bemerkung am Rande: Wenn ich das richtig lese, geht DOT hier ueber die Richtlinien on ICAO hinaus (was als solches nach amerikanischem Recht nicht zulaessig ist.
ICAO (und wer auch immer) muss sich dringendst mit der Thematik Klassifizierung von Lithiumbatterien (bzw. generell Klasse 9)in Verbindung mit anderen Klassen auseinandersetzen (primaeres Risiko sekundaeres Risiko)..

Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 14.04.2017 15:22.
Re: Gefahrgut-Geräte mit Lithium-Batterien [Re: Claudi] #23390 27.04.2017 14:53
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Claudi Offline OP
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Hallo Floridacargocat,

danke für den Hinweis, derartiges gibt es auch im ADR, IMDG-Code etc., passt aber eben nur für Verbrennungsmotoren. Meine Maschinen sind aber z. B. Pumpen, daher kann ich die entsprechende SP nicht nutzen.

Re: Gefahrgut-Geräte mit Lithium-Batterien [Re: Claudi] #23468 22.05.2017 13:14
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DJSMP Offline
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Dann könnte man jetzt aber mal zu BMVI, BAM und/oder LBA gehen und eine vorläufige Klassifizierung beantragen.

Re: Gefahrgut-Geräte mit Lithium-Batterien [Re: DJSMP] #33706 13.10.2022 11:07
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Claudi Offline OP
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Ich hol das Thema mal wieder hoch, mit Ende der 1.1.3.1.b) ADR.


2.1.5.2 ADR sagt, dass GG in Geräten/Maschinen/ Gegenständen auch Batterien enthalten darf.

So, die große Frage: gilt das nur, wenn ich die UN35XX-Eintragungen nutze oder auch für UN3363 (also wenn nur LQ-Mengen enthalten sind)?

Natürlich gibt es für z. B. Li-Batts kein LQ, aber wie ist nun die "Lese-Reihenfolge"?

Zuerst die Bemerkung bzw. SV301, Festellung: Li-Batterien, kein LQ, geht nicht?

oder 2.1.5.2 ADR, Batterien sind ok, quasi keine weiteren Vorgaben (Größe etc.), also SV301 möglich aufgrund der Bemerkung?

Re: Gefahrgut-Geräte mit Lithium-Batterien [Re: Claudi] #33707 14.10.2022 08:29
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Phi_l Offline
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Hallo Claudi,

rein nach dem Text lese ich es wie folgt:

2.1.5.1
[...] Für Zwecke dieses Abschnitts [2.1.5] ist ein Gegenstand eine Maschine, ein Gerät oder eine andere Einrichtung [etc. pp.]

2.1.5.2
Solche Gegenstände [s.o.] dürfen darüber hinaus Batterien enthalten.

2.1.5.3
Dieser Abschnitt [2.1.5] gilt nicht für Gegenstände, für die [...] bereits eine genauere offizielle Bennenung für die Beförderung besteht.

Demzufolge würde Absatz 2.1.5.2 ausschließlich für die "neuen" Eintragungen gelten.

VG Phil

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