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Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #37975 10.01.2025 17:04
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Gerald Offline OP
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Hallo,
es geht um die Änderung im ADR 2025 im Bezug des Unterabschnitts 7.3.1.1.

In meinem Beitrag vom 14.07.2023 habe ich auf einen Antrag Frankreichs zu ungereinigte leere Verpackungen in loser Schüttung verlinkt.

Dazu gabe es von mir noch mal am 08.07.2024 eine Beitrag, welcher dann am 11.07.2024 von Herrn Damm in einem Beitrag so beantwortet "eigentlich ist das keine neue Regelung. Wenn man das aktuell gültige ADR in 7.3.1.1 "sinnig" liest, kann man es nur so wie es jetzt geregelt werden soll, auslegen. Die Änderung dient also nur zur Klarstellung des seit Jahren gewollten."

Im Bericht vom 19. bis 27. September 2023 auf Seite 8 stand unter Zifgfer 26: "Die meisten Delegierten, die das Wort ergreifen, unterstützen grundsätzlich den Vorschlag, den Unterabsatz vor der Bemerkung in Unterabschnitt 7.3.1.1 zu streichen, da dieser redundant ist. Die Vertreterin Deutschlands zieht es vor, den Unterabsatz beizubehalten, aber den Text zu präzisieren. Die Gemeinsame Tagung nimmt die im informellen Dokument INF.37 vorgeschlagenen Änderungen an (siehe Anlage II)." nachzulesen im Bericht und auf der Seite 29 im gleichen Dokument steht der neue Text, genau so, wie er im ADR 2025 jetzt steht.

Den Text lese ich so, wenn im Kapitel 3.2 bei der jeweiligen UN-Nummer in Spalte 10 der Eintrag BK1oder BK2 oder BK3 bzw. Spalte 17 der Eintrag VC1 oder VC2 oder VC3 steht, dann kann ich die ungereinigte leere Verpackungen in loser Schüttung befördern! Wenn aber kein Eintrag steht, dann geht es nicht.

Und ich gehe mal davon aus, das die Äußerung von Herrn Damm "Die Änderung dient also nur zur Klarstellung des seit Jahren gewollten." nicht jeder so gelesen hat, wie er und andere, sonst wäre die Änderung nicht im ADR 2025 gekommen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #37979 13.01.2025 14:12
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Hallo,
mit dem ADR 2023 ist für Tankfahrzeuge AT der elektrischen Antrieb zulässig, ein Beispiel eEconic betankt Hubschrauber mit UN 1863 Düsenkraftstoff.

Hier ist ein Tankwagen für die Flugzeugbetankung am Stuttgarter Flughafen .

Für FL-Fahrzeuge gibt es diese Möglichkeit seit ADR 2025.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #38414 26.02.2025 16:09
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Hallo, Kollegen!
Kaum ist ein halbes Jahr vergangen: https://www.recht.bund.de/bgbl/2/2025/57/VO.html
Geht auf S. 44 los. Frohes Einarbeiten smirk
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 26.02.2025 16:16.
Re: ADR 2025 [Re: M.A.T.] #38416 26.02.2025 18:37
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Geht auf S. 44 los. Frohes Einarbeiten


Da muss ich mir keine Gedanken machen, denn die Änderungen im ADR 2025 sind in meinem ADR grau hinterlegt, nur hat sich die Reihenfolge etwas geändert, die deutschen Gesetze stehen jetzt am Ende, aber daran kann man sich gewöhnen.

Klar habe ich die persönlichen Hinweise aus dem ADR 2023 in das ADR 2025 ünernehmen müssen, und natürlich die wichtigst Änderungen der jeweiligen ADR´s der vergangenen Jahre mit "ADR xxxx" kenntlich gemacht. So lassen sich manche Dinge besser Erklären beim Unterricht!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #38417 26.02.2025 18:47
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Hallo, Gerald,
war eigentlich humorig gemeint - wohl jeder von uns hier hat schon ein 25er ADR.
Mit ihren Hinweisen auf ältere Einfügungen, wenn ich das richtig verstehe, käme mir der Text wohl zu unübersichtlich vor.
Aberfür den Unterricht - fünf Jahre Abstand - kann ich es mir hilfreich vorstellen.
Gruß
M.A.T:

Re: ADR 2025 [Re: M.A.T.] #38418 26.02.2025 20:00
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
war eigentlich humorig gemeint


Das habe ich schon verstanden, aber nicht jeder hat ein Buch. Einige arbeiten lieber mit der Onlineausgabe, andere wieder mir einer PDF-Datei, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Antwort auf
Mit ihren Hinweisen auf ältere Einfügungen, wenn ich das richtig verstehe, käme mir der Text wohl zu unübersichtlich vor.


Ich mache das schon seit Jahrzehnten, mich hat zum Beispiel immer genervt, dass z.b. bei dem Absatz 1.1.3.6.2 die Kapitel, der Abschnitt, Unterabschnitt o.ä. steht, und dann muss man wieder nachlesen, was da steht. Aber wenn man knapp den Inhalt wiedergibt, z.b. Somdervorschrift S4 "Beförderung unter Temperaturkontrolle", am Anfang habe ich es mit dem Stift geschrieben, jetzt mache ich das mit dem PC.

Und ich brauche nicht so viel Reiter an der Seite, was ja auch unübersichtlich ist.

Oder bei Abschnitt 2.1.5 da habe ich "Ä 2019 / Ä 2021" in Rot stehen, dann kann man das besser nachvollziehen, vor allen Dingen bei den Gb-Lehrgängen.

Oder am Einband (erste Seite) eine Doppelseite laminiert als Klappseite befestigt, wo auf der einen Seite für Klasse 1 bzw. Klasse 7 die Ziffern mit Inhalt stehen, damit es schneller gefunden wird. Z.B. bei Klasse 7 "2.2.7.2.4.1 Klassifizierung freigestelltes Versandstück" oder "5.1.5 Allgemeine Vorschriften TI, CSI". Klar hat man so manchen Abschnitt, Unterabschnitt, Absatz im Kopf, aber wenn es mal schnell gehen soll, in der Pause, dann fällt einen das nicht gleich ein.

Und auf der anderen Seite UN 3528, 3529 bis 3558 und UN 3090 bis 3552, das könnte knapp werden, wenn die neuen UN-Nummern dafür kommen und UN 3537 bis 3563.

Ja, und dann noch so ein paar Hinweise, aber das würde zu weit führen. Klar gebe ich das bei meinen Gb-Lehrgängen an die Teilnehmer weiter, und manche nutzen das auch, wenn Sie zur Auffrischungsschulung nach fünf Jahren in Vorbeireitung auf die Prüfung am 2 und dritten Tag des Gb-Lehrgangs kommen, was ja nicht vorgeschrieben ist.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #38662 27.03.2025 15:52
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Gerald Offline OP
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Hallo,
ich hänge mal eine Datei an, welche vielleicht dem Ein oder anderen den Umgang mit dem ADR erleichtert.

Die zwei Seiten werden ausgedruckt und dann zusammen einlaminiert und mit Tesafilm am Einband des ADR-Buches befestigt. Bei der ausgeklappten Seite ist eine Übersicht im Bezug der Klasse 1 und Klasse 7 über die wichtigsten Fundstellen. Hilft vor allen Dingen denen, welche nicht immer mit diesen Klassen zu tun haben.

Und auf der eingeklappten Seite findet Ihr die UN-Nummer für Motoren, Fahrzeuge, Batterien und die Gegenstände ab UN 3537. Gut bei den Batterien werde ich mir wohl am ADR 2027 was einfallen lassen müssen, wenn die UN-Nummer für diese mit "4" beginnen. Natürlich nur, wenn es so kommt.

Auf der Rückseite des ADR-Buches habe ich dann noch einen ADR-Wegweise, klappbar und einlaminiert mit Tesafilm befestigt. Leider kann ich Euch den ADR-Wegqeiser nicht anhängen, gehört zu meinem ADR-Buch und da könnte ich mit dem Verlag Probleme bekommen.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
3 ADR Buch.pdf (242.46 KB, 36 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2025 [Re: Gerald] #38676 28.03.2025 09:25
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UBurkhard Offline
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Gute Idee! Ganz herzlichen Dank!


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
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