Das sind Sticker, die so eine Lasche haben und - wie der Name schon sagt - leicht abziehbar sind, wenn man an der Lasche knibbelt. Ich halte die für zulässig, da diese Aufkleber nicht von selbst oder beim Umschlag/ durch Handhabung, Wind/Wetter, Temperaturwechsel abgehen dürften.
Aber: warum sollte jemand das Li-Batterie-Label abknibbeln wollen? Ok, es ist nicht sonderlich schön, aber sie müssen mindestens bis zum Eintreffen beim Einzelhandel auf der Transportverpackung angebracht bleiben (wobei man hier die Produktverpackung oder einen zusätzl. Transportkarton als Versandstück definieren kann, solange dieses jeweils die Anforderungen der SV188 ADR erfüllt). Beim Versand zum Endkunden muss das Label auch beim Versand drauf bleiben.
UND:
Rücknahme/ Rückgabe/ Gewährleistung etc. - es gibt verschiedene Gründe, aus denen ein Kunde innerhalb versch. Fristen das Gerät wieder zurückgeben darf bzw. der Händler es zurücknehmen muss. Das Thema ist bei Li-Batterien nicht einfach, denn sobald die Batterie möglicherweise beschädigt ist, entfällt der Versand nach SV188 sowieso.
Aber sagen wir mal: die Batterie ist iO und was anderes am Gerät nicht oder der Kunde möchte das Gerät einfach nicht mehr der Händler nimmt es zurück oder der Kunde schickt es irgendwo hin. Dann brauchen wir auch wieder auf dem "Versandstück" das Label, d.h. das abzuknibbeln kann im Rahmen einer Rückgabe/ Rücknahme nachteilig sein, weil dann wieder jemand neu labeln muss.
Man muss das Thema Rücknahme hier einfachd regeln: wer nimmt wo was wie zurück, wo geht das Gerät dann hin, wie wird es verpackt, wo wird das Label benötigt etc.
Übrigens: ab 2023 kann man Label ohne Telefonnummer verwenden (endlich!! Juhu), mit Telefonnummer noch bis 31.12.2026 nutzbar - nur als Hinweis, falls jemand grad Labels umgestaltet, neu bestellt etc.