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Vorraussetzungen für das Handling #32997 28.07.2022 09:19
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Hallo Zusammen,

wir sind momentan in der Planung eine eigene Luftfrachtspedition aufzubauen, bei der Waare von Kunden an verschieden Flughäfen verteilt wird.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass ihr natürlich alle wisst was eine Spedition so macht :-)

Wir wollen auch Gefahrgut handeln und würden gerne wissen was wir im Vorfeld dazu für Genehmigungen oder ähnliches benötigen und einholen müssen?
Das Gefahrgut soll auf jeden Fall nur umgeschlagen und nicht gelagert werden.
PK1, PK3 und PK6 sind geschult und vorhanden.
Gefahrgut soll auch für Kunden verpackt und auch Dokumente wie Shippers oder Beförderungspapiere erstellt werden.
Alles in allem ist es ein umfangreiches Thema und wir finden wenig Informationen ob im Vorfeld etwas benötigt wird um dies auch offiziell machen zu dürfen?
Vielleicht kann mir jemand von euch dabei etwas weiterhelfen?
Vielleicht kennt sich in dem Bereich jemand gut aus?

Ich würde mich auf jeden Fall über Tipps und Anregungen sehr freuen...
LG

Re: Voraussetzungen für das Handling [Re: Fuxsism] #32998 28.07.2022 09:36
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Hallo, Fuxsism,
ein Tip wäre, daß jenseits der Mindestmengen nach GbV ein Gb zu bestellen ist.
Speziell für Luft wäre dann noch das Thema Bekannter Versender.
Um die GG-Lagerung zu vermeiden sind eventuell umfangreichere Logistik-Überlegungen anzustellen. Für wassergefährdende Stoffe gibt es Sonderregelungen in D, unabhängig von ihrer allfälligen GG-Eigenschaft.
Die ins Auge gefaßten Gefahrgüter mit beispielsweise der ADR-Broschüre abgleichen, ob sie unter die Sicherungsplanpflicht fallen.
Als Verpacker muß man über die entsprechenden Quellen / Doku für die erlaubten Umschließungen verfügen. Sicherheitshalber für die gängigen Gebindegrößen den Zugriff auf Bergungsverpackungen organisieren.
Ich denke, am Anfang sollte soweit machbar ein Kataster stehen, welche Gefahrgüter spediert werden sollen, weil vieles darauf basiert.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: M.A.T.] #32999 28.07.2022 09:56
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Hwa M.A.T.

danke dir für die schnelle Antwort.
Werde allerdings noch nicht sooo richtig schlau aus deiner NAchricht.
Was soll das bedeuten: in Tip wäre, daß jenseits der Mindestmengen nach GbV ein Gb zu bestellen ist.?
Also was genau meinst du damit?
Die Zulassung als bekannter Versedner ist natürlich Vorraussetzung für alles.
Und auch die Verpackungen für das Gefahrgut sind geklärt.
Was genau meinst du mit dem Kataster? Da werde ich auch nicht draus schlau?

LG

Re: Voraussetzungen für das Handling [Re: Fuxsism] #33000 28.07.2022 09:59
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Hallo, Fuxsism,
mit den Mindestmengen meine ich die Schwellenwerte, oberhalb deren nach § 2 GbV ein Gb zu bestellen ist (50 t, freigestellte Güter, 1000 Punkte).
Kataster ist für mich eine Liste absehbar betroffener Güter, mit ihren Klassifizierungen nach GG-Recht.
Ist das so verständlicher?
Es kommen dann natürlich noch die Arbeitsschutzaspekte hinzu - dazu haben andere hier vieles zusammengetragen.
Gruß
M.A.T.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: M.A.T.] #33001 28.07.2022 10:11
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Hey M.A.T.

ja jetzt ist alles klar.
Danke für die Aufschlüsselung.
Also ein Gefahrgutbeauftragter wird auf jeden Fall hinzugezogen werden, da die Mengen die Freigrenzen überschreiten werden.
Und auch eine Liste welches Gefahrgut vorraussichtlich befördert und umgeschlagen wird existiert bereits.
Wir wollten eher wissen ob wir für den ganzen Vorgang so etwas wie eine Zulassung brauchen um das überhaupt machen zu dürfen?
Oder ob zum Beispiel das LBA darüber expliziet informiert werden muss?

LG

Re: Voraussetzungen für das Handling [Re: Fuxsism] #33002 28.07.2022 10:19
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Hallo, Fuxsism,
m.W. gibt es keine Informationspflichten im Vorfeld, abseits der Bekannten Versender.
Es kann allerdings sinnvoll sein - je nach Pragmatismus der zuständigen Behörden - mit diesen die räumlichen oder personellen Arrangements im Vorfeld zu besprechen. Ein bestellter Gb muß der Behörde nur auf Verlagen angezeigt werden. Ein ggf. erforderlicher Sicherungsplan dagegen ist informationspflichtig und muß sinnvollerweise mit den zuständigen Behörden abgestimmt sein (ergibt sich aus 1.10.3.2.2 ADR).
Einige IHK sind mit sehr kompetenten Personen zum Thema GG besetzt - dort kann ebenfalls Vorfeldabklärung betrieben werden.
Vielleicht noch ein persönliches Anliegen: wenn der GF zumindest in groben Zügen über die GG-Problematik informiert - geschult - ist, dann hilft das sehr bei den internen Abläufen. Andernfalls ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß GG-Einhaltung auf Checklisten, die abgehakt und abgelegt werden, reduziert bleibt.
Gruß
M.A.T.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: M.A.T.] #33003 28.07.2022 10:43
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Woher leitet sich denn aus 1.10.3.2.2 ADR ab, dass der Sicherungsplan "informationspflichtig" (?) ist und mit Behörden abgestimmt werden soll? Im Bereich der Hafensicherheit (ISPS) haben wir sowas (PFSP) und in der Luftsicherheit gibt es sicher auch Anforderungen (bzw. gibt es da Synergien mit dem Bekannten Versender oder Reglementierten Beauftragten), aber rein ADR - jeder Benzin-Kutscher braucht einen Sicherungsplan, selbst Auftraggeber des Absenders, die mit der Ware physisch nix zu tun haben - aber es wollte noch nicht mal eine Behörde diesen Plan sehen. Es wird im Jahresbericht angegeben, dass es einen gibt, es gibt ihn, da steht auch was drin, gut is.

Zur Fragestellung:
@M.A.T. hat ja schon die Lagerung erwähnt - das bitte nicht vernachlässigen! Lagerung von Gefahrstoffen (!, ggf. auch Ware, die kein Gefahrgut ist) hat Anforderungen. Wassergefährdende Stoffe zu lagern: Anforderungen. Ggf. BImSch-Recht (4. und ggf. 12. BImschV je nach Stoffen, Menge, muss man zumindest mal hinterfragen).
Alles, was länger als 24h irgendwo rumsteht, auch wenn man es gar nicht lagern will, sondern eigentlich nur in Kürze weiterbefördern will, ist Lagerung (bzw. über das WE bis zum nächsten Werktag).
Klasse 1/? SprengG und die SprengVen - Befähigungsschein Umgang etc.
Klasse 7: ggf. auch Genehmigungen und Maßnahmen aus dem Strahlenschutz

Bitte bei den Verpackungen beachten: nur weil 4G drauf steht, passt das nicht immer. Zulassungsschein/ Prüfbericht lesen, nur einsetzen, wenn für die tatsächlichen Innenverpackungen etc. geeignet bzw. 4GV-Verpackungen mit ggf. Zubehör (z. B. Bindemittel) einsetzen. Das richtige Klebeband nutzen.
Es kommt zwar trotzdem an, wenn man nur 4G nutzt, weil niemand die Verpackungen öffnet bzw. den Zulassungsschein beim Transport vor Ort hat und liest, aber wenn man was passiert, wäre das für Ermittlende ein Ansatz.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 28.07.2022 10:47.
Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: Claudi] #33004 28.07.2022 13:01
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Hey Claudi,

danke dir auch noch einmal für die ausführliche Erklärung.
Wie gesagt ist das ganze Segment der Verpackung und der Erstellung der Dokumente wirklich abgedeckt.
Hier haben wir in den letzten 6 Jahren schon einiges an Erfahrung sammeln können.

Für die Lagerung der unterschiedlichen Stoffe werden wir noch ienmal versuchen uns schlau zu machen, auch wenn wie gesagt eigentlich ein reiner Umschlag stattfinden wird.
Das bedeutet die Ware kommt morgens an und wir spätestens am Abend wieder umgefahren.
Klasse 1 und vor allem Klasse 7 werden wohl nicht vorkommen, von daher können die Klassen ersteinmal außen vor gelassen werden.

Aber unterm Strich und ganz simpel gesagt würde das bedeuten Halle anmieten, freigabe für den reglementierten Beauftragten bekommen und schon kann es los gehen?
Klingt eigentlich erstmal sehr unproblematisch...
LG

Re: Voraussetzungen für das Handling [Re: Fuxsism] #33006 28.07.2022 13:06
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Hallo, Fuxsism,
bitte nicht vergessen, daß für wassergefährdende Stoffe (praktisch auch Baumfisch-gekennzeichnetes GG) eventuell Anforderungen an die Bodenversiegelung etc. bestehen. Falls dem so ist, muß auch eine angemietete Halle regelkonform sein.
Und auch, wenn es sich banal anhört: ist die Zufahrtsstraße zu der Halle frei von GG-Verbotsschildern / Tunneleinschränkungen?
Viel Erfolg!
M.A.T.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: M.A.T.] #33007 28.07.2022 13:31
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Noch Gedanken:
Sachversicherung (z. B. Brandschutz, Umweltschäden) klären (grad Lithiumbatterien sind da bestimmt ein Thema)
Betriebshaftpflicht, wenn wegen euch was schief geht/ Deckungssummen?
Arbeitsschutz: Fachkraft für Arbeitssicherheit, arbeitsmedizinische Betreuung (sprich Betriebsarzt) - geht natürlich beides extern zu "mieten", GBU für einige neue Tätigkeiten/ Arbeitsplätze

Ich würde mit z. B. unterer Wasserbehörde, Arbeitsschutzaufsicht im Vorfeld Kontakt aufnehmen und das Vorhaben mit denen Abstimmen - besser so, als wenn es im Nachgang Ärger gibt. Auch wenn man ggf. keine ausdrücklichen Genehmigungen oder Anzeigen benötigt, ist das vielleicht erstmal ne Hürde, die ins Haus zu holen, aber kann Ärger vorbeugen.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: Claudi] #33009 28.07.2022 19:50
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[ironie]Und für die Erstellung der Shippers wenig Kapital in die Firma binden und ständig bereit sein diese aufgrund einer Haftung schließen zu müssen.[\ironie]

Sorry, das ganze kommt mir vor wie „ich mach mal eben eine Dönerbude auf, wer kann mir Rezepte für die Saucen geben?“

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: Michael] #33010 29.07.2022 11:52
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@Michael
ehrlich habe ich schon darauf gewartet bis der Erste mit irgend nem dummen Kommentat um die Ecke kommt.
Ist halt typisch Internet :-)
Vielleicht solltest du dich einfach, wenn du nichts wirkliches beizutragen hast, aus der Sache raus halten?!
Is uns nämlich echt egal wie du das findest und was du so glaubst.

ALLE anderen haben ja auch versucht ihr Wissen weiterzugeben und zu helfen.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: Fuxsism] #33014 01.08.2022 08:38
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Dann schreibe ich es mal "konform".

Ich würde empfehlen, bevor ich eine Dienstleistung anbiete "Shippers" auszustellen und zu unterschreiben, zu analysieren was genau mit welcher Haftung dort getätigt werden soll.

- Aufgrund welcher Informationen soll die Klassifizierung des GG gegenüber dem Carrier bestätigt werden? Wie Zuverlässig sind diese Information?
- Welche eventuellen Haftungen könnten aus nicht bewussten Falschangaben bzw. weitergeleiteten falschen Angaben Dritter entstehen und in welcher Höhe? Könnten derartige Fälle überhaupt noch von der eigenen Versicherung abgedeckt werden oder wäre die Gesellschaft an sich dann in Gefahr?

Bezüglich einer falsch bestätigten korrekten Verpackung vertraue ich nun einmal Euren Schulungen und Kompetenzen als Verpacker. Wie schon oben angedeutet, ist dies für eine Spedition allerdings auch recht schwer umsetzbar, will ich mehrere Kunden und UN-Nummern bedienen. Hier muss schon jede Sendung genau geprüft und für jeden Fall auch die Verpackungszulassung auf Konformität geprüft werden.

Als Tipp für die Beantwortung einiger Fragen gebe ich Dir einmal:

- US-Amerikanisches Haftungsrecht (Bei wem können Geschädigte einklagen?) und die Vorstellung dass eine falsch ausgestellte Shippers oder Li-Bats ohne Prüfzertifikat den Absturz eines A380 voll besetzt mit US-Bürgern begründen. Kleiner Tipp: Gegen derartige Haftungssummen wird wohl keiner der TOP 10 Speditionen abgesichert sein.
- Auch immer mal im Gegenzug die Frage stellen: Warum will der Beteiligte, der die GG klassifiziert hat (/bzw. diese erwirbt bei dem Unternehmen, das dies getan hat) selber keine Shippers erstellen?

Die Erstellung einer Shippers ist nach meinem Dafürhalten einfach keine Tätigkeit, die eine Spedition ausführen sollte. Auch wenn Ihr verpackt, kann der Versender eine Shippers erstellen und Ihr unterschreibt nur die Erklärung für Eure Tätigkeit.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: Michael] #33015 01.08.2022 09:16
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Es gibt viele Dienstleister, die Sendungen nach IATA verpacken und die DGD (Shipper's Declaration) erstellen - das ist sicher nicht klassische Aufgabe eines Spediteurs, aber Speditionen machen (eigentlich schon lange) so viel mehr als reine Spedition (= Sofaspediteur). Speditionen bauen Fahrzeugteile zusammen, verzollen, fahren selbst, ...

IATA DGR-Services:
Das ist auch gut so, denn wenn eine Firma nur wenige Male im Jahr GG als Luftfracht hat, ist es nicht zielführend, wenn da erst jemand PK1 + PK2-Lehrgänge macht (laut LBA müsste man zwei separate Lehrgänge machen, wenn man verpacken und DGD erstellen will), das IATA-Buch kaufen muss und dann trotzdem 0 Erfahrung hat außer dem, was im Lehrgang gelernt wurde. Sowas führt eher dazu, dass man versucht, das GG einfach so zu verschicken. Dann lieber jemanden einkaufen, der sich damit auskennt: Dienstleister.
Die DGD sieht keine separate Unterschrift für den Verpacker vor, d.h. die Unterschrift unten rechts umfasst Verpackung und alles andere. Oben genannte Firmen haben oft niemanden, der die DGD unterschreiben darf (oder kann oder will). Oder der eine ist grad krank/ im Urlaub (Vertretung wäre schön, lohnt sich aber oft nicht).
Mir ist so ein IATA-DGR-Profi (Dienstleister) auch viel lieber als jemand, der die PK-X-Prüfung mit 81% bestanden hat, seit 12 Monaten das erste Mal wieder ins IATA-Buch schaut und dann eine Sendung zusammenbasteln soll.

Man muss sich halt absichern: UN38.3-Prüfzusammenfassungen kann man vom Auftraggeber anfordern, Sicherheitsdatenblätter ebenfalls. Sicher muss da auch die Versicherung mit ins Boot, aber das ist keine neue Geschäftsidee. Und wenn der A380 vollbesetzt abstürzt, ist vermutlich kein Versender ausreichend versichert. Weder die Spedition noch der IATA-Dienstleister oder der Auftraggeber als Gewerbe-/ Industriebetrieb.


Zuletzt bearbeitet von Claudi; 01.08.2022 09:20.
Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: Claudi] #33016 01.08.2022 09:37
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Hallo Claudi,

Du beschreibst sehr schön die Tätigkeiten der Speditionen als klassische "Hure der Industrie" oder neudeutsch "multifunktionalen Dienstleister".

Auch bei Tätigkeiten wie der Montage von Fahrzeugteilen oder Zoll-Lagerung sollte man sich vor Aufnahme des Geschäftes intensiv damit beschäftigen, welche Haftungen und Zertifikationen man dafür erfüllen muss. Auch ein Zolllager für z.B. Zigaretten birgt in dieser Richtung große Risiken und bei Verlust wird sich der Fiskus an den Betreiber des Lagers wenden.

Ich bin ja im eigentlichen Sinn auch froh, wenn es Dienstleister gibt, die Shippers für solche Fälle erstellen, dann kann ich den Kunden dorthin verweisen. Beauftragen werde ich sie direkt allerdings auch nicht, selbst da kann einem durch die Amis ja ggfs. der Strick draus gedreht werden.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: Michael] #33017 01.08.2022 09:44
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Na ich als GB beauftrage die DL auch nicht, aber verweise gern auf sie wenn die Frage nach Luftversand kommt - erklären kann ich das alles auch, ich könnte es auch verpacken/ DGD erstellen aber mein AG bietet das aus guten Gründen ausdrücklich auch nicht an (und ich darf nicht, weil man das mit PK6 ja nicht "kann" *hust*).

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: Fuxsism] #33129 08.08.2022 17:27
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Ich möchte abschließend noch erwähnen, dass ihr bald eine Beurteilung der Arbeitsplätze nach CBTA vornehmen solltet, denn in reichlich 4 Monaten sind PK 1, PK 3 und PK 6 Geschichte. Deinen bisherigen Personenkategorien nach zu urteilen, habt ihr sowohl die Aufgabe, eine Sendung vorzubereiten, das heisst als klassischer Logistikdienstleister im Auftrag des eigentlichen Versenders einzupacken und zu dokumentieren (bisher PK 1), als auch als Spediteur wieder anzunehmen, den AWB zu erstellen und bei der Airline einzubuchen (PK 3).

Ob das jetzt haftungstechnisch gesund ist, sei mal dahin gestellt. Aber nach dem neuen CBTA ist das ausdrücklich so möglich, mehrere Rollen zu spielen.

In diesem Reigen wird sich wahrscheinlich, wenn ihr nicht direkt für die Airline checkt und an diese liefert, zeigen, dass die bisherige PK 6 Blödsinn war, weil ihr wahrscheinlich keine Frachtannahmeprüfer am Flughafen seid. Aber das eint euch dann mit allen großen Spediteuren, die bisher die PK 6 nach dem Motto "viel hilft viel" ihrem Personal trichterförmig übergestülpt haben.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: DJSMP] #33134 09.08.2022 09:53
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In diesem Reigen wird sich wahrscheinlich, wenn ihr nicht direkt für die Airline checkt und an diese liefert, zeigen, dass die bisherige PK 6 Blödsinn war, weil ihr wahrscheinlich keine Frachtannahmeprüfer am Flughafen seid. Aber das eint euch dann mit allen großen Spediteuren, die bisher die PK 6 nach dem Motto "viel hilft viel" ihrem Personal trichterförmig übergestülpt haben.

Dabei ist es sogar noch schlimmer. Die PK6 war eben nicht eine alles abdeckende Klasse, sondern vermittelte eine Universalübersicht über alles Themen für das Bodenpersonal. Eine PK1 ist viel genauer in den Themen, die für Shipper relevant sind. Aus diesem Grund hat das LBA ja auch die Erstellung der Shippers durch PK6-Personal verboten.
Im neuen CBTA wir jede vermittelte Fertigkeit auch in ihrem Detailierungsgrad definiert, so dass es zu maßgeschneiderten Schulungen kommt, die am Ende sogar Geld sparen. Leider sehe ich bei vielen Schulungsanbietern und beim LBA noch viel zu wenig Aktivität in dieser Richtung.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: Marco66] #33138 09.08.2022 18:18
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Mit CBTA wird wenigstens das Thema erledigt sein, dass jemand verpackt und versendet (PK 2 + 1) und eigentlich (streng nach LBA) 2 Kurse machen müsste...

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: Marco66] #33140 10.08.2022 08:50
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Ursprünglich geschrieben von: Marco66
Leider sehe ich bei vielen Schulungsanbietern und beim LBA noch viel zu wenig Aktivität in dieser Richtung.


Die Aktivitäten müssen aber von den Unternehmen ausgehen und weniger von den Schulungsanbietern. Die Kunden freuen sich, dass der Schulungsanbieter Sie rundum pampert. Aber der Sinn des CBTA ist, dass der Arbeitgeber beurteilt und sich einen Dozenten für seinen ermittelten Bedarf einkauft und nicht umgekehrt. Und da bin ich bei dir: Da wird noch viel zu wenig getan.

Warum das LBA nicht aktiver wird, ist uns doch allen klar oder? Ich sage nur NfL und die dort genannte herausgebende ... ... GmbH.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: DJSMP] #33142 10.08.2022 08:59
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Hallo, DJSMP,
möglicherweise ist bei manchem Unternehmen die Umstellung der Schulung noch nicht so richtig wahrgenommen worden, vielleicht denkt man sogar: Schulung entfällt jetzt oder kann man aussitzen.
War bei der Gb-Einführung leider gelegentlich so.
Die Anbieter können vielleicht durch Newsletter o. Ä. an die Entscheidungsträger ihrer Kunden die Wahrnehmung verbessern?
Gruß
M.A.T.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: DJSMP] #33143 10.08.2022 12:16
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Ursprünglich geschrieben von: Marco66
Leider sehe ich bei vielen Schulungsanbietern und beim LBA noch viel zu wenig Aktivität in dieser Richtung.


Die Aktivitäten müssen aber von den Unternehmen ausgehen und weniger von den Schulungsanbietern. Die Kunden freuen sich, dass der Schulungsanbieter Sie rundum pampert. Aber der Sinn des CBTA ist, dass der Arbeitgeber beurteilt und sich einen Dozenten für seinen ermittelten Bedarf einkauft und nicht umgekehrt. Und da bin ich bei dir: Da wird noch viel zu wenig getan.

Warum das LBA nicht aktiver wird, ist uns doch allen klar oder? Ich sage nur NfL und die dort genannte herausgebende ... ... GmbH.


Aber wenn ich als Firma nun meinen Bedarf ermittle für meine 2,3, 4 Leute, dann werde ich mir wahrscheinlich nicht einen Dozenten dafür ins Haus holen sondern möchte die Leute zu einem offenen Lehrgang schicken. Ist das mit CBTA überhaupt noch möglich?
Wir haben die Lehrgangsanbieter mit (vermutlich weiterhin?) offenen Terminen für IATA-Lehrgänge und diverse Interessenten, die alle ihre Leute, jeden mit seinem eigenen Päckchen "Schulungsbedarf" dort anmelden möchten. Wie kriegt man das überein? Geht es dann nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner aller Schulungsbedarf aller Teilnehmenden, d.h. es lernen zwangsläufig Teilnehmende mehr als nötig, weil ein anderer im Kurs das aber braucht?
Oder isses halt eigentlich alter Wein in neuen Schläuchen, wir in D nennen es jetzt Tätigkeitsprofil A, B, ... ... ... und schulen die Leute wie bisher auch?

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 10.08.2022 12:33.
Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: Claudi] #33149 10.08.2022 17:01
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Aber wenn ich als Firma nun meinen Bedarf ermittle für meine 2,3, 4 Leute, dann werde ich mir wahrscheinlich nicht einen Dozenten dafür ins Haus holen sondern möchte die Leute zu einem offenen Lehrgang schicken. Ist das mit CBTA überhaupt noch möglich?

Ich denke schon. So viele verschiedene Profile wird es wohl nicht geben, da es ja auch nicht so viele verschiedene Arbeitsplätze gibt.
Ursprünglich geschrieben von: Claudi

Wir haben die Lehrgangsanbieter mit (vermutlich weiterhin?) offenen Terminen für IATA-Lehrgänge und diverse Interessenten, die alle ihre Leute, jeden mit seinem eigenen Päckchen "Schulungsbedarf" dort anmelden möchten. Wie kriegt man das überein? Geht es dann nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner aller Schulungsbedarf aller Teilnehmenden, d.h. es lernen zwangsläufig Teilnehmende mehr als nötig, weil ein anderer im Kurs das aber braucht?
Oder isses halt eigentlich alter Wein in neuen Schläuchen, wir in D nennen es jetzt Tätigkeitsprofil A, B, ... ... ... und schulen die Leute wie bisher auch?

Ich gehe davon aus, dass es eine Mischung geben wird. Generische Verpackerschulungen kann man sicher auch in Zukunft anbieten. Bei den anderen Tätigkeitsprofilen muss man halt das passendste wählen. Schulungsanbieter könnten auch gleich Teilnehmer aus mehreren Unternehmen zusammenfassen, wenn das Assessment von ihnen unterstützt wurde. Dann sind diese Ergebnisse ja kompatibel und leicht auszuwerten.
Ich kenne da einen Schulungsanbieter, der das macht.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: Claudi] #33150 11.08.2022 07:03
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Aber wenn ich als Firma nun meinen Bedarf ermittle für meine 2,3, 4 Leute, dann werde ich mir wahrscheinlich nicht einen Dozenten dafür ins Haus holen sondern möchte die Leute zu einem offenen Lehrgang schicken. Ist das mit CBTA überhaupt noch möglich?
Wir haben die Lehrgangsanbieter mit (vermutlich weiterhin?) offenen Terminen für IATA-Lehrgänge und diverse Interessenten, die alle ihre Leute, jeden mit seinem eigenen Päckchen "Schulungsbedarf" dort anmelden möchten. Wie kriegt man das überein? Geht es dann nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner aller Schulungsbedarf aller Teilnehmenden, d.h. es lernen zwangsläufig Teilnehmende mehr als nötig, weil ein anderer im Kurs das aber braucht?
Oder isses halt eigentlich alter Wein in neuen Schläuchen, wir in D nennen es jetzt Tätigkeitsprofil A, B, ... ... ... und schulen die Leute wie bisher auch?


Hallo Claudi, selbstverständlich gibt es weiterhin offene Kurse, die den "mainstream" abdecken. Das entbindet die Unternehmen aber nicht von der vorherigen Beurteilung. Wer keine Beurteilung einreicht, wird sich bei uns nicht mehr anmelden können. Und ich habe letzte Woche mit dem Schulungsanbieter aus Bayern gezoomt. Dort wird das genau so sein. Die Herangehensweisen sind zwar unterscheidlich. Aber in der Sache sind wir vereint. wink

Im Übrigen kommen wir wieder etwas vom Thema ab. Es gab doch schon einmal einen CBTA Faden...

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: M.A.T.] #33151 11.08.2022 07:09
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Hallo, DJSMP,
möglicherweise ist bei manchem Unternehmen die Umstellung der Schulung noch nicht so richtig wahrgenommen worden, vielleicht denkt man sogar: Schulung entfällt jetzt oder kann man aussitzen.
War bei der Gb-Einführung leider gelegentlich so.
Die Anbieter können vielleicht durch Newsletter o. Ä. an die Entscheidungsträger ihrer Kunden die Wahrnehmung verbessern?
Gruß
M.A.T.


Hallo M.A.T., bei uns gab es dazu bereits 4 Newsletter und wir werden die Leute, wenn unser Konzept von LBA abgenickt ist, im Herbst auch dazu nochmals mit Web-Veranstaltungen abholen. Das Grundproblem ist die Ignoranz. Die Schulungen bucht meist eine Einkaufsabteilung oder HR und zwar je nach Lust und Laune und ohne jegliche Ahnung vom Thema. Und da kann man 10 Mal sagen, dass das so nicht mehr geht und ein Schulungsverantwortlicher mit Ahnung installiert werden muss, der den Einkauf zumindest unterstützt und die Beurteilung zuliefert. Das wird bis zum Schluss ausgesessen.

Re: Vorraussetzungen für das Handling [Re: DJSMP] #33160 11.08.2022 09:26
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Hallo, DJSMP,
Mhhh, kommt mir irgendwie bekannt vor. Vermutlich liefern Sie in der Info die Argumentation eh schon mit, und der Addressat - also der Schulungsbedürftige - könnte das so weitergeben. Ansonsten wird die Nachfrage kommen, wenn die bisherigen PK-Zertifikate auslaufen und es einige Wochen lang nen Stau gibt.
Gruß
M.A.T.

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