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Mal wieder die gute Batterie #31900 15.12.2021 14:25
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Hallo zusammen,

eine kurze Frage:
Ich habe hier eine Batterie die nach der A99 geflogen werden soll.
Darin steht nun ja aber dass dann in der Shippers in diesem Fall die Verpackunsganweisung 974 angegeben werden muss.

Aber ehm... diese gibt es doch gar nicht?
Steht hier grad auf m Schaluch...
Kann mir da Jemand helfen?
LG

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: Fuxsism] #31901 15.12.2021 15:08
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aw_ Offline
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Moin,
A99 gilt für Batterien schwerer als 35kg – dann werden die ‚approvals‘ benötigt – willst Du Dir das wirklich antun bzw. was wiegt denn die Batterie(n)??. PI974 der ICAO, nicht der IATA.
gruss..aw

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: aw_] #31902 15.12.2021 15:14
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Hallo,

also die Batterie wiegt so um die 280kg... da gibbet keine Andere Möglichkeit wohl als die A99.
Die approvals sollen wohl angeblich organisiert werden.
Wo kann ich denn die 974 der ICAO einsehen? Muss ja auch wissen was die so besagt?

LG

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: Fuxsism] #31904 15.12.2021 16:18
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aw_ Offline
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da bin ich überfragt - hatte noch nicht das Vergnügen. Wenn man auf der Website der ICAO stöbert, dann muss dann das wohl kaufen..
gruss..aw

Anhänge ICAO_TI.jpg
Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: aw_] #31907 15.12.2021 16:54
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Claudi Offline
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Da bitteschön. Unterstreichungen und die blaue Anmerkung sind natürlich nicht Teil des offiziellen Textes.

Ich hatte selbst noch nicht das "Vergnügen" mit der Nutzung der A99, aber ich stelle mir das so vor, dass in der Genehmigung die zuständige Behörde alles vorgibt bzgl. Verpackung etc.

Eine andere Möglichkeit des Luftversandes wäre (nicht ganz ernst gemeint): ein Auto um die Batterie bauen. Im eingebauten Zustand als UN3171 ist das Batteriegewicht nicht begrenzt und es geht ohne Ausnahmegenehmigung.

Anhänge Bild1.png
Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: aw_] #31908 15.12.2021 17:02
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Falls die Behörde was vorgibt muß aber auch eine Fluggesellschaft einverstanden sein; das ist nicht zwangsläufig so, also wäre es sinnvoll, im Vorfeld mit beiden gemeinsam abzuklären - eine Ausnahmezulassung kostet nämlich auch Geld.
Gruß und gutes Gelinen
M.A.T.

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: Claudi] #31909 15.12.2021 18:11
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Ich hab die Befürchtung dass das Auto schon um die Batterie gebaut werden soll wenn sie am Zielort eintrifft.
Wenn ich das schon hier mache sind die bestimmt sauer:-)

Aber vielen Dank für den Auszug aus der 974...

Ich schaue mal ob ich an die entsprechenden Genehmigungen komme...

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: Claudi] #31927 17.12.2021 18:04
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@Claudi

um noch einmal ein krzes Update zu geben... es scheint so als würde die Sendung wirklich fliegen wollen und als würden wir die ganzen Genehmigungen auch bekommen.
Ich verstehe das also so, dass laut der angehängten PI974 keine UN-Verpackung verwendet werden muss weil der ganze Part 6 (Packaging Instructions) nicht zutrifft.
Die Batterie muss nur ausreichend stark verpackt sein und gegen Kurzschluss geschützt sein etc etc. richtig?

Auf der Shippers würde man dann keine VG angeben und die "Packing Instruction 974" und eine Verpackung "Fibreboard Box" mit "Overpack used" da das Teil auf Palette gebändert und so stabilisiert wird.
Oder was meint ihr?

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: Fuxsism] #31932 20.12.2021 12:31
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Hallo Zusammen,

die erforderlichen Dokumente liegen nun soweit vor.
Darin steht dass die Außenverpackung die Kriterien für Verpackungsruppe II erfüllen muss.
Bedeutet das nun doch ein UN-Karton oder eine UN geprüfte Holzkiste oder ähnliches?

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: Fuxsism] #31933 20.12.2021 14:47
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Hi,

Ursprünglich geschrieben von: Fuxsism

die erforderlichen Dokumente liegen nun soweit vor.
Darin steht dass die Außenverpackung die Kriterien für Verpackungsruppe II erfüllen muss.
Bedeutet das nun doch ein UN-Karton oder eine UN geprüfte Holzkiste oder ähnliches?


https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B32_Gefahrgut/Fachinformation_neu/Antrag_A99.html

Sofern es sich bei dem von Dir beschriebenen Dokument um die Ausnahmegenehmigung des LBA handelt, und diese Genehmigung das aussagt - ja.

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: gefahrgutbaer] #31934 20.12.2021 15:56
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aber in der PI974 heißt es dann doch dass "Packagings" die nicht dem part 6 der technical instructions entsprechen auch nicht in UN Verpackungen verschickt werden müssen?
Was ist denn hier richtig?

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: Fuxsism] #31935 20.12.2021 16:49
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Claudi Offline
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Die PI 974 gilt ja nicht allein - sie ist zwar "Gesetz" (nämlich ICAO TI), aber verbindlich sind die IATA DGR (quasi Clubregeln der IATA, wer mit dem Club arbeiten will, muss deren Regeln akzeptieren).

IATA sagt: wir fliegen keine Batterien >35 kg regulär, sondern nur mit Behördenausnahme. Und wenn dann in dieser behördlichen Ausnahme etwas verschäftes ggü. ICAO TI drin steht, ist das verbindlich/ verpflichtend, weil IATA-Clubregeln. D.h. du brauchst, wenn das mit der/ den zuständigen Behörden* so abgestimmt wird, eine X- oder Y-Verpackung (also für VG II).

Da es sich um eine Fahrzeugbatterie handelt und diese wahrscheinlich ein stoßfestes, widertandfähiges Gehäuse hat, kannst du versuchen, in der Beantragung der Genehmigung auf die UN-bauartgeprüfte Verpackung zu verzichten, wenn du mit den Behörden abklärst, wie der Schutz der Batterie anderweitig dargestellt wird in deinem konkreten Fall.

*bitte nicht vergessen: Behörde des Abgangsstaates und Behörde des Airline-Staates (Air France = Frankreich, British Airways UK usw.), d.h. man muss ggf. 2 Genehmigungen beantragen.

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: Claudi] #31936 20.12.2021 17:33
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Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die behördliche Genehmigung die Verpflichtung enthält, eine bauartgeprüfte Verpackung einzusetzen. Es ist ja schon bei Batterien mit mindestens 12 kg brutto möglich, mit behördlicher Ausnahme darauf zu verzichten. Warum sollte man das also bei über 35 kg haben? Was soll eine UN-Verpackung hier bringen? Sie kann eh nicht im versandfertigen Zustand mit Batterie bzw. einem ähnlich gearteten Gegenstand im Inneren der Verpackung fallgeprüft werden. Die von Claudi angehängte VA 974 sagt das ja auch eindeutig aus.

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: Claudi] #31937 20.12.2021 17:46
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Mist, dass sind dann keine guten Neuigkeiten.
Die Batterie passt ja aufgrund ihrer Größe und auch aufgrund des Gewichtes in keinen Karton.
Muss dann also in einer Holzkiste oder ähnlichem Verpackt werden die UN-Zugelassen wurde.
Ich hatte gehofft dies umgehen zu können, da eine solche Holzkiste ja nicht mal eben zu organisieren ist.
Und ob die Holzkiste in der wir die Batterie bekommen UN geprüft ist kann ich jetzt absolut noch nicht sagen.

Was noch interessant wäre... wenn die Verpackung den Ansprüchen der VG II entsprechen muss... dann wird aber nicht die VG II auf der Shippers angegeben oder?

Und des Weiteren soll in dem Feld Genehmigung von der Shippers ein Vermekt gemacht werden zu den vorhanden Genehmigungen... welches Feld ist damit gemeint?

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: DJSMP] #31938 20.12.2021 17:48
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@DJSMP

ja genau so habe ich das ja auch gesehen.
In dieser LBA Genehmigung steht aber drinnen:
Die Außenverpackungen müssen die Kriterien für die Verpackungsgruppe II erfüllen.

Find ich allerdings auch merkwürdig...

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: Fuxsism] #31941 21.12.2021 09:00
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Guten Morgen
Ursprünglich geschrieben von: Fuxsism


Was noch interessant wäre... wenn die Verpackung den Ansprüchen der VG II entsprechen muss... dann wird aber nicht die VG II auf der Shippers angegeben oder?

Und des Weiteren soll in dem Feld Genehmigung von der Shippers ein Vermekt gemacht werden zu den vorhanden Genehmigungen... welches Feld ist damit gemeint?


Sowohl "A99" als auch der Vermerk auf die Genehmigung muss in die Spalte "Authorization" siehe 8.1.6.9.4 Schritt 9

Die Verpackungsgruppe wird nicht in der DGD vermerkt siehe 8.1.6.9.1 Schritt 5 Anmerkung
lg


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: Fuxsism] #31942 21.12.2021 09:20
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Guten Morgen Fuxsism,

Ursprünglich geschrieben von: Fuxsism
Mist, dass sind dann keine guten Neuigkeiten.
Die Batterie passt ja aufgrund ihrer Größe und auch aufgrund des Gewichtes in keinen Karton.
Muss dann also in einer Holzkiste oder ähnlichem Verpackt werden die UN-Zugelassen wurde.
Ich hatte gehofft dies umgehen zu können, da eine solche Holzkiste ja nicht mal eben zu organisieren ist.
Und ob die Holzkiste in der wir die Batterie bekommen UN geprüft ist kann ich jetzt absolut noch nicht sagen.


Die Größe der Batterie könnte ein Problem werden. Nicht aber das Gewicht. Es gibt ausreichend Anbieter welche Kisten aus Pappe mit einer Leistung von 400 kg für die VG I und II anbieten. Hier müsste "nur" geprüft werden ob diese als Verpackung für Gegenstände zugelassen ist.
Erstmal ist für Batterien größer 12 kg auf allen Verkehrsträgern eine Verpackung gefordert welche den Leistungsanforderungen der VG II entsprechen muss.
Allerdings für Batterien von mindestens 12 kg mit einem widerstandsfähigen und stoßfestem Gehäuse, sind dann keine UN-Verpackungen mehr erforderlich. Das geht ja auch aus der von Claudi angehängten PI 974 hervor. Zu Deiner derzeit vorliegenden Dokumentation könnte daher vielleicht die Vermutung aufkommen das es sich hierbei noch nicht um die geforderte, Behördliche, Ausnahmegenehmigung handelt.???

Ursprünglich geschrieben von: Fuxsism

Was noch interessant wäre... wenn die Verpackung den Ansprüchen der VG II entsprechen muss... dann wird aber nicht die VG II auf der Shippers angegeben oder?


Die Verpackung muss den Anforderungen der VG II entsprechen. Ein Eintrag der VG in der DGD erlogt nicht.


Ursprünglich geschrieben von: Fuxsism

Und des Weiteren soll in dem Feld Genehmigung von der Shippers ein Vermerk gemacht werden zu den vorhanden Genehmigungen... welches Feld ist damit gemeint?


-" Authorization" - außerdem muss/müssen die Ausnahmegenehmigung/en die Sendung begleiten.

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: gefahrgutbaer] #31943 21.12.2021 11:14
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Also die Genehmigung die mir momentan Vorliegt ist dieser bestätigte Antrag auf Special Provision A99 vom LBA.
Die Genehmigung von Staat und Airline folgen noch.

Bis jetzt habe ich leider keinen Karton gefunden der in der Größe auch nur ansatzweise für die Batterie passen könnte, und ich muss ehrlich sagen, dass ich den Sinn dahinter auch nicht nachvollziehen kann die Batterie noch einmal in eine Kiste packen zu müssen?
Ich meine das ist ein 250kg schweres massives Bauteil. Da bringt es nicht einen Tick mehr Sicherheit wenn das noch in einen Karton verpackt wird oder nicht.

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: Fuxsism] #31944 21.12.2021 15:16
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Das LBA ist die zuständige Behörde des Abgangsstaates (Deutschland)... wer hat denn den Antrag nach A99 an das LBA gestellt? Das muss halt schon mit Sinn und Verstand erfolgen, weil man da mit der Behörde zusammen die Bedingungen des Transportes festlegt - die Behörde legt natürlich fest, aber man kann ja bei der Formulierung oder in Absprache mit denen etwas sinnvolles beantragen, was man dann auch umsetzen kann (z. B. keine bauartgeprüfte Verpackung).

Habt ihr denn schon die Genehmigung nach A99 vom LBA oder nur nen Antrag gestellt, der beim LBA eingegangen ist?

Ihr habt also irgendwas beantragt und ggf. auch das genehmigt bekommen. Wenn da jemand beantragt hat, dass ne VGII-Verpackung vorliegt,habt ihr jetzt den Salat. Es geht in der Genehmigung nicht nur um Sinn, sondern um Text schwarz auf weiß. Wenn da drin steht, dass ihr dem LBA die Flugnummer mitteilen müsst und ne rosa Schleife an die Batterie binden müsst, ist das ein Muss.

Man kann natürlich auch nochmal neu beantragen, aber das kostet wieder Geld und Bearbeitungszeit - da kann man die Batterie eigentlich auch fast mit dem Schiff schicken - das geht vergleichsweise einfach ohne Ausnahmegedöns.

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: Claudi] #31945 22.12.2021 11:16
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Also der Antrag an das LBA wurde vom Hersteller der Batterie gestellt, da sich dieser im Vorfeld um die komplette Dokumentation kümmern wollte.
Und ja... die Genehmigung haben wir.
Der Antrag wurde gestellt und dann genehmigt zurück gesendet.

Re: Mal wieder die gute Batterie [Re: Fuxsism] #31948 22.12.2021 16:27
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Aber ihr seid doch der Versender, d.h. ihr müsst den Antrag stellen... der Hersteller der Batterie kann ja auch gern als Versender auftreten, aber dann muss er sich auch mit dem Versand inkl. Verpackung herumschlagen.

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