UPS hatte mal vor, "normales" GG auch zu befördern, ob und wie sie das ausgestaltet haben, weiß ich allerdings nicht. V.a. passiert das sicher nicht im gleichen System wie der Paketversand, da die Pakete dort auch geflogen werden, was bei normalen GG natürlich nicht so einfach möglich ist.
Ggf. ist der Ablehnungsgrund, dass UPS keine Akkus >100 Wh (also außerhalb der SV 188) annimmt.
Für den Straßentransport bzgl. Verpackung:
Akkus mit 500 Wh sind "normales" GG, die Akkus sind zu groß für eine Freistellung nach SV 188.
Diese Akkus müssen also entweder zusammen in einer oder jeder für sich jeweils in einer Kiste aus Pappe mit Codierung UN4G/Y... (zugelassene GG-Verpackung nach Verpackungsanweisung P903) verpackt sein. Ist das so?
Diese Kisten müssen gekennzeichnet sein mit UN3480, Gefahrzettel 9A und NICHT mit dem Li-Batt-Label (Quadrat/Rechteck).
Wenn man diese Kiste/n nun nochmal zusätzlich verpacken will, kann man eine Umverpackung erzeugen (Umkarton, Folie, Bündelung etc.) und diese dann kennzeichnen mit UN3480, Gefahrzettel 9A und UMVERPACKUNG.
Eine Umverpackung muss nicht bauartgeprüft sein, das wird ja durch den Ausdruck UMVERPACKUNG angezeigt - nämlich, dass sind innerhalb die eigentlichen Versandstücke mit Zulassung befinden.
Ist das so umgesetzt?