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ADR 2023 Download pdf [Re: M.A.T.] #33935 23.11.2022 12:07
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Claudi Offline
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Viele haben es bestimmt schon mitbekommen, aber wer es noch nicht hat:

Das ADR 2023 gibt es zum Download:

https://www.astra.admin.ch/astra/de...ehrliche-gueter/recht-international.html

Die Schweizer sind mal wieder die ersten - natürlich ist das das gleiche ADR wie bei uns (die Schweizer haben ja noch u.a. ihr SDR mit Abweichungen), d.h. auch für Deutschland nutzbar.

edit: hatte nicht mitbekommen, dass @Gerald das schon gepostet hat - naja, so kriegen vielleicht noch mehr Leute mit, dass es verfügbar ist.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 23.11.2022 13:03.
Re: ADR 2023 Download pdf [Re: Claudi] #33937 23.11.2022 12:45
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Andreas_K Offline
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Ich habe das nicht mitbekommen, daher vielen Dank für den Hinweis.

Kommt genau richtig.

Re: ADR 2023 Download pdf [Re: Andreas_K] #33939 23.11.2022 12:53
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Hallo, den Hinweis auf das Schweizer ADR hatte Gerald am 9.11 bereits kurz nach 1600 eingestellt.
Gruß
M.A.T.

Re: ADR 2023 Download pdf [Re: M.A.T.] #34008 29.11.2022 20:35
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Gerald Offline OP
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Hallo,
im Abschnitt 1.1.5 steht "Wenn die Anwendung einer Norm vorgeschrieben ist und ein Wiederspruch zwischen der Norm und den Vorschriften des ADR besteht, haben die Vorschriften des ADR Vorrang." wurde eine Bemerkung neu im ADR 2023 aufgenommen, die lautet: "Eine Norm enthält Einzelheiten darüber, wie die Vorschriften des ADR zu erfüllen sind, und kann zusätzlich zu den im ADR festgelegten Vorschriften weitere Anforderungen enthalten."

Wie versteht Ihr den Satz?


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2023 Download pdf [Re: Gerald] #34009 29.11.2022 20:42
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Hallo, Gerald,
so:
Wenn eine konkrete Aussage der Norm einer konkreten Aussage des ADR widerspricht gilt die ADR-Aussage. Wenn eine konkrete Aussage der Norm keine Entsprechung im ADR hat, gilt die Aussage der Norm.
Wenn abstrakte Aussagen der Norm dem ADR widersprechen oder darüber hinausgehen, würde ich dazu neigen, sie zu ignorieren. Grund: das ADR behauptet für sich Priorität, und jede abstrakte Forderung einer Norm würde Gefahr laufen, einer wo auch immer im ADR formulierten Aussage zu widersprechen.
Diese 23er Bem. ist für mich gerade der Versuch, eine Kollision zwischen ADR und Norm dadurch zu vermeiden, daß der Norm nur ausfüllender Charakter im Detail zugestanden wird.
Gruß
M.A.T.

Re: ADR 2023 Download pdf [Re: M.A.T.] #34012 29.11.2022 20:54
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Gerald Offline OP
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Hallo M.A.T.
ich habe mal an einer Veranstaltung, ist schon etwas länger her, teilgenommen, wo der Referent in seinem Vortrag äußerte das in Deutschland bei der Ladungssicher die VDI 2700 und deren Blätter gültig. Dann kam ja im ADR 2013 die neue Reglung im Bezug des Abschnitts 1.1.5.

Nun kommt die neue Bemerkung, und somit war ich mir ein wenig unsicher. Klar gibt es noch die Entscheidung vom Bund-Länder-Fachausschuß Straßenverkehrsordnung/ Ordnungswidrigkeiten (BLFA-StVO/OWi) in der Sitzung vom 11./12.5.2016.

Nun warten wir mal die RSEB ab, vielleicht sagt sie was dazu. Fürs Erste besten Dank.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 29.11.2022 20:54.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2023 Download pdf [Re: Gerald] #34013 29.11.2022 20:58
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Hallo, Gerald,
die Diskussion um die Lasi ist mir nicht unbekannt. Eine ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung dazu habe ich nie gesehen. Was der BLFA so beschließt, ist m.E. nicht rechtsrelevant, solange es nicht amtlich veröffentlicht wird. Selbst wenn etwas daraus in der RSEB steht ist es höchstens, was die RSEB selbst ist: eine Empfehlung für die nachgeordneten Verwaltungsbehörden. Sie bindet die Rechtsprechung nicht, soweit mir bekannt ist.
Außerdem denke ich, daß die Kollision nur dann bestehen kann, wenn im ADR auf eine konkrete Norm verwiesen wird (1. Satz in 1.1.5). Für die Lasi steht der entsprechende Verweis (auf EU-, nicht auf DE-Norm) im letzten Satz von 7.5.7.1.
Aus den Diskussionen zu diesem Thema in den letzten Jahren ist mir diese Meinung der meisten Teilnehmer hängengeblieben: daß für eine GG-Beförderung die Vorgaben des ADR, für eine nicht-GG-Beförderung die Vorgaben des nationalen Rechts (und damit auch VDI...) anzuwenden sind. Für Mischladungen wäre, da die Lasi sich auf das ganze Fahrzeug bezieht, die höherwertige Vorschrift anzuwenden.
Gruß
M.A.T..

Re: ADR 2023 Download pdf [Re: M.A.T.] #34015 29.11.2022 21:07
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Gerald Offline OP
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Was der BLFA so beschließt, ist m.E. nicht rechtsrelevant, solange es nicht amtlich veröffentlicht wird.


Das ist ja genau das Problem. Ich hatte mich zwar mal mit einer Anfrage an das Ministerium gewandt, aber dort wurde mir gesagt, an einer Veröffentlichung besteht kein Interesse. Tolle Aussage!!

Im Unterschied veröffentlicht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) seine Informationen.

Nachtrag:
Antwort auf
Aus den Diskussionen zu diesem Thema in den letzten Jahren ist mir diese Meinung der meisten Teilnehmer hängengeblieben: daß für eine GG-Beförderung die Vorgaben des ADR, für eine nicht-GG-Beförderung die Vorgaben des nationalen Rechts (und damit auch VDI...) anzuwenden sind. Für Mischladungen wäre, da die Lasi sich auf das ganze Fahrzeug bezieht, die höherwertige Vorschrift anzuwenden.


So kenne ich es auch und habe es bei meinen Lehrgängen auch so geschult.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 29.11.2022 21:09. Bearbeitungsgrund: Nachtrag

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2023 Download pdf [Re: Gerald] #34016 29.11.2022 21:15
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Hallo, Gerald,
leider sehe ich in D auf der Seite mancher Behörde nicht eine Einstellung, für und in Zusammenarbeit mit der deutschen Industrie und Bevölkerung zum Wohle aller zu arbeiten, Der durchaus konstruktive und öffentliche Dialog, wie er mir aus den USA und aus GB bekannt ist, den vermisse ich hier sehr. Einzelne Behörden sehen das anders und arbeiten im Gesamtinteresse.
Wenn an den Veröffentlichungen kein Interesse besteht (Ihre und anderer Industriemitglieder Anfragen belegen ja das Gegenteil) muß die logische Frage sein: für wen erörtert er dann, wenn nicht für die Öffentlichkeit? Was ist denn daran vertraulich? Wohl kaum "Fragen der nationalen Sicherheit".
Aber die Hoffnung, daß sich das einmal ändert, hat wohl dieselbe Wahrscheinlichkeit wie eine GGVLuft.
Gruß
M.A.T.

Fehler in Teil 4 [Re: M.A.T.] #34023 30.11.2022 19:00
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Claudi Offline
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In Tabelle 4.3.3.2.5 ADR/RID ist ein Fehler bei UN1012 - die Reihenfolge der Benennungen wurde geändert, aber die Werte der letzten Spalte nicht.
Das würde bei "Buten, Gemisch" zu zu hohen Füllmengen führen (ggf. sicherheitsrelevant), bei den anderen Buten-Varianten hat das wirtschaftl. Nachteile, da man weniger befüllen kann.

Bis 30.06.2023 könnte man noch nach altem ADR/RID arbeiten (RID Hinweis im Bef.papier bedenken!).
Ich habe das BMVS informiert.
Nach dem 30.06. würde ich Firmen weiterhin raten, sich im Hinblick auf den Fehler und die korrekten Werte in anderssprachigen Versionen weiterhin auf die Füllmengen aus 2021 zu beziehen.

Das Problem besteht in den deutschen Versionen des ADR und RID.

In P200 gibt es eine ähnl. Tabelle, dort besteht das Problem nicht.
In der englischen und französischen Ausgabe des RID besteht das Probem nicht. In den entsprechenden ADR-Versionen habe ich noch nicht nachgesehen, gehe aber zu 99,9% davon aus, dass das Problem dort auch nicht besteht.

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