Dieses Foto ist Standard auf den Rastplätzen am Abend. Auf Grund der Lokalität des Themenerstellers könnte es in der Schweiz sein. Aber das kann man auch allabendlich auf deutschen Rastplätzen sehen. Nur habe ich es noch nicht im Zusammenhang mit Gefahrgut erlebt und mir deshalb noch keine Gedanken darüber gemacht.
Es ist mir vollkommen klar, dass da einige Fragen auftauchen und dass man ihn dran kriegt, wenn da was passiert, schon allein aus dem Strafrecht heraus (fahrlässige Brandstiftung). Aber ein Verbot der Verwendung von offenem Licht während des Betriebs suche ich vergeblich. Überall sind nur die Ladearbeiten geregelt (selbst im Teil 8 geht es nur um Ladearbeiten und um ein Rauchverbot bei Klasse 1 in den Fahrzeugen) und es gibt noch Ansatzpunkte, dass ggf. keine Verbrennungsheizgeräte verwendet werden dürfen. Eine "sinngemäße Anwendung" von Vorschriften kanne es ja nun nicht sein! Ich wollte mich in einem anderen Beitrag schon zum § 4 GGVSEB äußern, habe es dann aber verworfen. Sicherlich kann man hier auch den §4 GGVSEB vorwerfen, wenn die Bude brennt. Aber das ist doch alles Wischiwaschi unkonkret!
Es ging mir darum, auszuloten, ob ich was übersehen habe oder ob die Vorschriften hier einen in meinen Augen eklatanten Mangel aufweisen. Und offensichtlich ist das so, weil die Verwendung von Feuer und offenem Licht während des Betriebs erst einmal nicht verboten zu sein scheint.
zu den Ansatzpunkten von Michael:
- Ich kenne eigentlich kein Unternehmen mehr, dass keine Sicherheitstantanks einsetzt, zumindest nicht in Deutschland. Die Fahrwegbestimmung kommt in unserer betrieblichen Praxis praktisch nicht mehr zum Tragen. Verlagerung ja, aber Fahrweg praktisch nie.
- Bezüglich der Überwachung kennen wir die Hintergründe nicht. Vielleicht ist das ja ein überwachter Parkplatz? Ansonsten sehe ich das so, dass eine Überwachung nicht funktioniert, wenn der Fahrer schläft. Aber auch das bedarf der Auslegung. Ist ja aber auch egal, es ging um das Feuerchen und die Regeln der Schweiz zum Thema Überwachung kenne ich nicht.
Jedenfalls scheint klar, dass es wohl mit dem reinen Verbot dieses Tuns nicht so einfach zu sein scheint, wie das Foto zunächst vermuten lässt.
Gerald, wo bist du? Du schulst am meisten Fahrzeugführer von uns allen...
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