Re: Auslaufende Übergangsregel 1.6.1.46
[Re: M.A.T.]
#30758
16.04.2021 10:58
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60erClaus
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Hallo M.A.T.,
nochmals vielen Dank. Wir haben nur drei Mitarbeiter bei dem Seminar angemeldet.
VG Claus
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Re: Auslaufende Übergangsregel 1.6.1.46
[Re: 60erClaus]
#30759
16.04.2021 11:24
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M.A.T.
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Hallo, 60er Claus Hoffentlich passen die Inhalte. Das Thema ist nicht ohne. Kältemaschinen, das hat der Kollege Nitro ja angestoßen, sind dabei noch einfacher. Aber alles, was nach landläufigem Verständnis "nur ne Maschine mit bißchen Schmieröl drin" ist kann zukünftig volles GG sein. Und die Leute, die damit bisher zu tun haben, ahnen womöglich noch gar nichts von ihrem "Glück". Viel Erfolg! Aha, ein moderner Zerstörerfahrer der "Bayern". Ich bin da nicht so modern, dafür Gott am nächsten ... Handbreit Wasser Ihnen! M.A.T.
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Re: Auslaufende Übergangsregel 1.6.1.46
[Re: Nitro]
#30760
16.04.2021 12:07
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Gerald
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Hallo Nitro, Damit währen die doch jetzt schon UN 2857 oder UN 3358 oder sehe ich das Falsch? Das siehst Du leider falsch, denn unter UN 2857 steht die Bennung "KÄLTEMASCHINEN mit nicht entzündbaren, nicht giftigen Gasen oder Ammoniaklösungen (UN 2672)" und nicht Wärmepumpen! Auch wenn sie von der Konstruktion gleich sind. Und somit greift nicht Unterabschnitt 2.1.5.3! Und das war genau das Problem, welches durch die Einführung der neuen 12 UN-Nummern (UN 3537 bis 3548) im ADR 2019 beseitigt werden sollte. Und ich gehe mal davon aus, dass zurzeit nicht alle (z.b. Hersteller) wissen, was unter diese UN-Nummern nach dem Ablaufen der Übergangsreglung nach Unterabschnitt 1.6.1.46 (im Bezug wegfall des Unterabschnitt 1.1.3.1 b)) alles fällt. Das erwachen kommt dann 2023!!! Nachtrag:Unter Termine 1. QT Lehrgänge / Seminar stehen auch Termine zu " Seminar nach Abschnitt 2.1.5 „Maschinen, Geräte und Gegenstände"!
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 16.04.2021 12:42. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Auslaufende Übergangsregel 1.6.1.46
[Re: Gerald]
#30761
16.04.2021 12:23
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M.A.T.
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Das erwachen kommt dann 2023!!! Sehe ich auch so. Gruß und Gesundheit M.A.T.
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Re: Auslaufende Übergangsregel 1.6.1.46
[Re: Gerald]
#30762
16.04.2021 13:45
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Spezi
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Spezi
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Hallo Gerald, ich würde dir gerne ein paar Fotos zukommen lassen, nur würde mein Arbeitgeber so etwas nicht so gut finden Das Seminar klingt auf jeden Fall nach einem guten Ansatzpunkt, jedoch werde ich das so kurzfristig nicht mehr durchgeboxt bekommen, also nächstes Jahr versuchen. Auch glaube ich, dass das Seminar nicht nur für mich, sondern auch für unser Produktmanagement sinnvoll wäre, aber die haben da alle keine Lust drauf und von oben wird das auch so abgesegnet, also muss ich auf den Knall 2023 warten. Typische "Ich hab's euch ja gesagt"-Situation. Der Abschnitt ist mir bekannt, auch wenn er bereits in meiner Schulung als ansatzweise Fragwürdig dargestellt wurde. Das Problem dabei ist, dass diese Befestigungen allerhöchstens den Transport zum Kunden überstehen werden. Die Rückführung ist hier das größere Problem. Unseren Kunden ist das ADR vollkommen egal (manche haben sich da rechtlich beraten lassen, dass es nicht für sie gilt *facepalm*), leider treten wir in der Regel sowohl bei Aus-, als auch Rücklieferung als Absender auf und das bereitet mir seit Tag 1 Kopfschmerzen. Entsprechende Packanweisungen werden gepflegt ignoriert und hier fehlt mir dann auch das konsequente Handeln der Speditionen, solche Sendungen stehen zu lassen. Die Informationen über das Gefahrgut bekommen sie ja in beiden Fällen von uns. Gruß Dennis
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Re: Auslaufende Übergangsregel 1.6.1.46
[Re: M.A.T.]
#30763
16.04.2021 15:41
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Spezi
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Spezi
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Hallo M.A.T.,
wenn ich den Absatz 4.1.3.8.1 richtig lese, dann dürfte der in meinem Fall gar nicht greifen, da hier eine und-Aufzählung mit leer und ungereinigt angeführt wird. Das wäre nur zutreffend, wenn die Geräte auf der Baustelle komplett ausgelaufen wären. Auch müsste ich den Punkt "große Geräte" verneinen, sie sind nur sehr ungünstig für Verpackungen konstruiert, wiegen dafür aber knapp 30kg das Stück. Die Idee mit den Wachsen ist prinzipiell ganz gut, aber nicht umsetzbar, da die Geräte direkt an Baustellen geliefert werden und dort sofort verwendet werden müssen. Da die Baustellen auch oft im offenen Gelände ohne fließend Wasser oder feste Stromversorgung zum Einsatz kommen (Diesel-/Benzingeneratoren).
Glücklicherweise ist das Problem Produktlogistik nicht in meinem Zuständigkeitsbereich. Ich habe auf das aufkommende Problem bereits letztes Jahr aufmerksam gemacht. Wenn es nach meinen disziplinarischen Vorgesetzten geht, so ist das Problem erst akut, wenn es vor der Tür steht und wirklich gehandelt werden muss. Ist mir zwar viel zu spät, aber "so arbeiten wir hier nicht".
Ich bin der Sündenbock, der keiner ist, mit Verantwortung, die nicht existiert, der nicht eigenständig handelt und dessen Prioritäten und Kapazitäten von anderen bestimmt werden - kurz Gefahrgutbeauftragter.
Gruß Dennis
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Re: Auslaufende Übergangsregel 1.6.1.46
[Re: Faltschachtel]
#30766
16.04.2021 19:46
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Gerald
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Hallo Dennis, nur würde mein Arbeitgeber so etwas nicht so gut finden Na, das lässt sich dann nicht ändern, Danke für Deine Bemühungen. Übrigens, dass ist genau das Problem mit welchen ich bei der Erstellung der Präsentation zu diesem Thema zu kämpfen hatte, denn da braucht man schon Beispiele aus der Praxis mit Bild. Aber das geht den meisten Referenten ähnlich.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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