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Re: Verwendungsfrist IBC [Re: Peter06] #33230 18.08.2022 12:40
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M.A.T. Online
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Hallo, Peter,
das hier

Ursprünglich geschrieben von: Peter06
...

§31 AwSV (Vorgaben für Fass- und Gebindelager) gilt nur dann für Gefahrstoffe mit WGK 1 bis 3 erfüllt, wenn der Behälter entweder gefahrgutrechtlich zugelassen ist (siehe die Ausführungen von Claudi) oder
"gegen Flüssigkeiten" beständig ist.
Die allgemeine Verwendungsdauer von Kunststoffverpackungen für Gefahrgut wird von der BAM auf 5 Jahre beschränkt.
...
Grüße, Peter


war mir so neu. Wenn Flüssigkeiten mit WGK, aber ohne bekannte UNNR, eingefüllt werden könnte man ja denken, daß GG-Recht nicht interessiert. Aber dem ist mit der Verweisung auf "gefahrgutrechtliche Zulassung" eben nicht so. Abgesehen davon sind nach meiner Erfahrung ungefähr 20 Prozent der WGK-Einstufungen beim UBA auch Gefahrgut.
Danke für den hilfreichen Hinweis und frohes Schaffen
M.A.T.

Re: Verwendungsfrist IBC [Re: Peter06] #33231 18.08.2022 12:53
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tsteinhauser Offline
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Hallo Peter,
mein Hinweis bezog sich auf die Verwendung der IBC beim Transport --> wenn kein Gefahrgut, darf man die IBC, unabhängig von einer fehlenden 2 1/2 Jahresinspektion jederzeit zum Transport verwenden.

Aber, natürlich guter Hinweis, dass bei der "Lagerung" von Gefahrstoffen andere Rechtsvorschriften zu beachten sind. Das ist auch nach meiner Erfahrung nicht allen Beteiligten, die IBC zum Transport nutzen, bewusst.

Viele Grüße
Thomas

Re: Verwendungsfrist IBC [Re: tsteinhauser] #33234 19.08.2022 07:55
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Claudi Offline
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Die WGK 1 für destilliertes Wasser finde ich aber fragwürdig - zumal das für die Lagerung einen Mehraufwand mit sich bringt (eben Gebinde/ Auffangvolumen etc.), der in meinen Augen nicht sinnhaft ist. Welche schädliche Wirkung auf Boden und Grundwasser soll dest. Wasser denn haben?

Wenn ich mir mal SDBs von destilliertem Wasser anschaue, sind die alle als "nicht wassergefährdend" ausgestellt. Daher würde ich das SDB mit WGK 1 mal hinterfragen.

Re: Verwendungsfrist IBC [Re: Claudi] #33236 19.08.2022 09:32
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Peter06 Offline
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Hallo Claudi,

ich habe beim Lieferant reklamiert.
Es stammt aus seiner "Selbsteinstufung" weil anionische Tenside zugesetzt sind.
Er wird es aber wohl wieder ändern.....

Grüße, Peter

Re: Verwendungsfrist IBC [Re: Peter06] #33237 19.08.2022 10:28
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Gandalf Offline
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Hallo Peter06,
Antwort auf
weil anionische Tenside zugesetzt sind

Dann ist es nicht mehr destilliertes Wasser oder?
Gruß Gandalf

Re: Verwendungsfrist IBC [Re: Gandalf] #33238 19.08.2022 10:43
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Ursprünglich geschrieben von: Gandalf

Dann ist es nicht mehr destilliertes Wasser oder?
Gruß Gandalf


Wollte ich eben fragen...
Gruß
M.A.T.

Re: Verwendungsfrist IBC [Re: M.A.T.] #33239 19.08.2022 14:07
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Peter06 Offline
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Hallo,

nachdem zwei Kollegen fragen:
Der Handelsname nach SDB ist "destilliertes Wasser" und als Bestandteile im Gemisch werden die anionischen Tenside geführt.
Das Produktetikett lautet ebenso.
Ich bin kein Chemiker um zu beurteilen, ob der Lieferant das dann so nennen darf bzw. ob es überhaupt völlig "reines destilliertes Wasser" gibt.
Anwendungszweck ist primär im technischen Bereich, z.B. Nachfüllung von Säurebatterien.

Grüße, Peter




.

Re: Verwendungsfrist IBC [Re: Peter06] #33270 23.08.2022 10:16
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Gandalf Offline
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Hallo Peter06,
Antwort auf
ich habe beim Lieferant reklamiert.
Es stammt aus seiner "Selbsteinstufung" weil anionische Tenside zugesetzt sind.
Er wird es aber wohl wieder ändern.....

das hat ja immer was von: " Was nicht passt wird passend gemacht" wink
Die Frage ob WGK 1 oder nicht richtet sich ja nicht danach, ob der Kunde "Probleme" wegen Lageranforderungen oder sonst was befürchtet bzw. Fragen in diese Richtung stellt. Maßgeblich sind die Einstufungskriterien nach AwSV.
Als Handelsname kann er natürlich nehmen was er möchte, aber diese Bezeichnung sorgt - wie wir sehen - für Verwirrung.
Aber letztlich liegt alles natürlich in der Verantwortung des Herstellers.

Gruß Gandalf

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