Re: Trockeneis Versand
[Re: DJSMP]
#30458
23.02.2021 11:21
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Nico
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Schande über mein Haupt, du hast recht. Ich hab irgendwie den ursprünglichen Post falsch gelesen, dass es hier um ungefährliche Reagenzien ging. Ich schieb es mal auf akuten Sauerstoffmangel durch fast durchgeghendes FFP2 Masken tragen
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30463
23.02.2021 13:20
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DJSMP
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Wenn du Trockeneis als Kühlmittel (auch für Nicht-Gefahrgut) einsetzt, dann enthält das Versandstück ja "gefährliche Güter für die Kühlung oder Konditionierung". Du darfst das Wort "für" nicht überlesen. Und damit ist das Versandstück auch zu kennzeichnen. Neben Trockeneis UN 1845 könnte das "Gefährliche Gut für die Kühlung" auch z.B. Stickstoff oder Argon sein. Dort steht ja nicht "Versandstücke, die gefährliche Güter für die Kühlung von gefährlichen Gütern" enthalten! In 5.5.3.4.1 hat sich nach dem Satz nach dem Semikoleon nichts geändert. Das sind die gleichen Vorschriften wie nach dem ADR 2019! Davor wurde nur ein neuer Satz eingeschoben, der sich mit Trockeneis als Sendung beschäftigt, also wenn du Trockeneis ohne alles beförderst!
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Re: Trockeneis Versand
[Re: DJSMP]
#30464
23.02.2021 14:02
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Gerald
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Hallo DJSMP, ich habe mir mal das Dokument mit den Antrag der Schweiz im Zusammenhang mit der Änderung Abschnitt 5.5.3 noch mal durchgelesen, und da muss ich Dir Recht geben. Das heist, wenn nur z.b. Trockeneis als Sendung, dann Kennzeichnung mit "KOHLENDIOXID, FEST" oder "TROCKENEIS", aber wenn es z.b. Trockeneis zur Kühlung oder Konditionierung, dann Kennzeichnung mit "UN 1845 TROCKENEIS ALS KÜHLMITTEL". Nachtrag:Ich werde meinen letzten Beitrag löschen, es ist besser so, denn sonst kommt eine falsche Interpretation auf. Ja, manchmal liest man etwas, was aber anders gemeint ist. Danke nochmals für Deinen Hinweis.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 23.02.2021 14:07. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30468
23.02.2021 16:22
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DJSMP
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Alles gut. Mein Kollege kam heute auch kurz auf das Ergebnis von Nicole. Wir sind das in der Mittagspause nochmal Schritt für Schritt durchgegangen. Zuletzt lag er beim Lesen der P801 richtig und ich falsch. Die Vorschriften sind mittlerweile einfach unlesbar geworden.
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30484
25.02.2021 10:00
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Phi_l
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Hallo Gerald, ich möchte mich mal kurz einklinken, da ich aus dem Abschnitt 5.5.3 nirgends entnehmen kann, dass für Trockeneis jemals die Angabe "UN 1845" als verpflichtender Bestandteil der Kennzeichnung auf dem Versandstück gefordert wird. Weder wenn es als Sendung, noch wenn es als Kühlmittel befördert wird... Stehe ich da gerade auf dem Schlauch? Und für alle Interessierten und mit dem Thema "Trockeneis" konfrontierten würde ich gerne den Verweis auf eine dreiteilige Veröffentlichung der DGUV zum Thema Trockeneis geben "Fachbereich AKTUELL Gefährdungen beim Einsatz von Trockeneis als Kühlmittel": https://www.dguv.de/fbhl/fb-informationen/index.jspUnd speziell zum Thema "Trockeneis gekühlter Impfstofftransport" wurde dann noch dies hier veröffentlicht: https://publikationen.dguv.de/regel...kuehlte-impfstoffe-sicher-transportierenLG Phil
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Phi_l]
#30485
25.02.2021 10:58
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DJSMP
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Hallo Gerald,
ich möchte mich mal kurz einklinken, da ich aus dem Abschnitt 5.5.3 nirgends entnehmen kann, dass für Trockeneis jemals die Angabe "UN 1845" als verpflichtender Bestandteil der Kennzeichnung auf dem Versandstück gefordert wird. Weder wenn es als Sendung, noch wenn es als Kühlmittel befördert wird... Stehe ich da gerade auf dem Schlauch?
Da hat er vollkommen Recht! Und da ich das auch geschrieben hatte, antworte ich auch und streue Asche auf mein Haupt. Es wird im ADR nur in der Dokumentation gefordert. Meinen Beitrag habe ich angepasst.
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Phi_l]
#30488
25.02.2021 12:00
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Gerald
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Hallo Phil, da ich aus dem Abschnitt 5.5.3 nirgends entnehmen kann, dass für Trockeneis jemals die Angabe "UN 1845" als verpflichtender Bestandteil der Kennzeichnung auf dem Versandstück gefordert wird. Du musst schon in das ADR 2021 unter Absatz 5.5.3.4.1 nachsehen! mit dem Thema "Trockeneis" konfrontierten würde ich gerne den Verweis auf eine dreiteilige Veröffentlichung der DGUV Leider entsprechen diese Informationen nicht dem aktuellen Stand nach ADR 2021, und da hat es im Bezug des Abschnitt 5.5.3 sehr viele Änderungen gegeben. Klar kannst Du noch bis zum 30.06.2021 das ADR 2019 nutzen, steht in Unterabschnitt 1.6.1.1!! Sieh mal in der Information nach, - Teil 1, da steht auf der letzten Seite nach ADR 2019, Stand 04.07.2019 und bei - Teil 2 und 3, steht als Stand 11.05.2020. Das ist immer das Problem, das bestimmte Veröffentlichung manchmal noch nicht dem aktuellen Stand wiedergeben.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30490
25.02.2021 13:31
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DJSMP
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Hallo Phil, da ich aus dem Abschnitt 5.5.3 nirgends entnehmen kann, dass für Trockeneis jemals die Angabe "UN 1845" als verpflichtender Bestandteil der Kennzeichnung auf dem Versandstück gefordert wird. Du musst schon in das ADR 2021 unter Absatz 5.5.3.4.1 nachsehen! mit dem Thema "Trockeneis" konfrontierten würde ich gerne den Verweis auf eine dreiteilige Veröffentlichung der DGUV Aber Gerald, er hat Recht! In 5.5.3.4.1 wird keine UN-Nummer auf dem Versandstück gefordert, nur die Aufschrift "TROCKENEIS" oder "KOHLENDIOXID, FEST" bei einer Sendung mit Trockeneis bzw. wenn das Trockeneis was anderes kühlt die Kennzeichnung ""TROCKENEIS ALS KÜHLMITTEL". Die Angabe der UN-Nummer ist nur im Begleitdokument in 5.5.3.7.1 gefordert. Ich hab aber erst auch nicht richtig gelesen.
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Re: Trockeneis Versand
[Re: DJSMP]
#30491
25.02.2021 13:56
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Gerald
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Hallo DJSMP, Aber Gerald, er hat Recht! In 5.5.3.4.1 wird keine UN-Nummer auf dem Versandstück gefordert, Ja, jetzt ist der Groschen gefallen, denn da steht "....mit der in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 angegebenen Benennung dieser gefährlichen Güter..", da steht eben nicht, Spalte 1 (UN-Nummer) sondern nur Spalte 2!!! Man sollte nicht immer den Eintrag in Spalte 1 und Spalte 2 als Einheit sehen, es gibt eben Ausnahmen, wie bei Absatz 5.5.3.4.1!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Trockeneis Versand
[Re: Gerald]
#30492
25.02.2021 14:52
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Phi_l
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Hallo Gerald, Hallo DJSMP, es beruhigt mich, dass wir in Bezug auf die Angaben nun alle einer Meinung sind, ich dachte schon ich hätte hier einen blinden Fleck... Auf die Veröffentlichungen der DGUV hatte ich nicht speziell wegen der Kennzeichnung hingewiesen, sondern ganz allgemein zum Umgang mit Trockeneis, da kann ich mich dieser Aussage nämlich nur anschließen: So manchen Anwender, war die Gefahr welche von Trockeneis ausgeht, gar nicht bewusst. Im meinen Schulungen ist so mancher Lehrgangsteilnehmer etwas blass geworden, als ich das Thema "Trockeneis" behandelt habe. LG Phil
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