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Re: Besondere Kündigungsschutz für den Gb
[Re: Diflo]
#29015
08.06.2020 14:02
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Gerald
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Hallo Diflo, Warum hat ein Gefahrgutbeauftragter keinen besonderen Kündigungsschutz? Das kann ich Dir auch nicht beantworten, aber vielleicht hat der Gesetzgeber keine Notwendigkeit gesehen. Da in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung § 9 Pflichten der Unternehmer steht in (1) "Der Unternehmer darf den Gefahrgutbeauftragten wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht benachteiligen." Und dem Gesetzgeber hat dieser Satz gelangt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Besondere Kündigungsschutz für den Gb
[Re: Gerald]
#30945
02.06.2021 13:08
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DJSMP
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Am Ende des Tages bringt dir der Kündigungsschutz eh nur was, wenn du beim Unternehmen fest angestellt bist. Als externer Dienstleister fliegst du auch als Abfallbeauftragter, Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter, wenn der Auftraggeber nicht mehr möchte. Sollte ich mich jetzt als Externer benachteiligt fühlen?
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Re: Besondere Kündigungsschutz für den Gb
[Re: DJSMP]
#31260
26.07.2021 12:31
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Gandalf
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Hallo zusammen, es hängt vielleicht auch damit zusammen, dass bspw. gem. BImSchG oder KrWG der Betreiber einen betriebsangehörigen Beauftragten bestellen muss (also abhängig beschäftigt und daher stärkerer Schutz). Externe dagegen müssen erst von der Behörde genehmigt werden. Nach der GbV kann der Unternehmer, Qualifikation vorausgesetzt, ja die Aufgaben des Gb selbst übernehmen.
Gruß Gandalf
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Re: Besondere Kündigungsschutz für den Gb
[Re: Gandalf]
#31318
09.08.2021 15:30
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DJSMP
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Sagen wir mal lieber "sollte möglichst" statt "muss".
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