Da ja hier schon ausufern am falschen Platz darüber diskutiert wurde, habe ich an dieser Stelle mal ein neues Thema eröffnet.
Da man folgende Aussage ja bereits auf diversen Homepages von Schulungsanbietern lesen kann, sehe ich auch kein Problem, die Antwort des LBA hier einzustellen:
"Wir sind übereingekommen, dass wir Angesichts der Pandemie-Lage in Deutschland der Verschiebung von Gefahrgutwiederholungsschulungen um bis zu drei Monate zustimmen. Personen die zur Zeit kein gültiges Zertifikat vorweisen können, da keine Gefahrgutschulung angeboten bzw. stattfinden, dürfen weiterhin an der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr beteiligt sein.
Folgendes ist jedoch zu beachten: Das Ablaufdatum an den vorhergehenden Kurs ist anzupassen, d.h. Ablaufdatum April 2020, die Schulung kann Aufgrund der Corona-Krise erst im Juni 2020 stattfinden, so ist das neue Ablaufdatum im Zertifikat auf April 2022 zu datieren. Über diese Verfahrensweise müssen Sie einen Vermerk erstellten, welcher dem Zertifikat beigefügt und beim Arbeitgeber in der Personalakte hinterlegt werden muss."
Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen
[Re: DJSMP]
#2863125.03.202019:38
Und hier nochmal die Österreichische Variante Hallo zusammen,
heute wurde vom österr. BMK (vormals BMVIT) ein entsprechender Erlass veröffentlicht, der alle Schulungszertifikate Luftfracht, deren Ablauf zwischen 01.03.2020 – 01.11.2020 liegt, bis 01.11.2020 verlängert. Die Auffrischung muss bis spätestens 01.11.2020 absolviert werden. Die Zertifikate werden dann mit ursprünglichen Ablaufdatum verlängert. Natürlich wurden auch alle anderen Verkehrsträger angeführt und eine Übergangsfrist erlassen. Der Erlass ist hier zu finden: BMK
Bei uns wird nicht angeführt dass ein entsprechender Vermerk am Zertifikat zu machen ist. Zu beachten ist vielleicht auch, dass der Erlass eigenlicht erst rechtlich gültig wird, wenn er im österr. Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Allerdings steht im erlass, dass die Organe angehalten werden auch vorher schon keine Beanstandungen zu machen.
Lg und bleibt alle Gesund Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen
[Re: Nico]
#2863225.03.202019:48
Folgendes ist jedoch zu beachten: Das Ablaufdatum an den vorhergehenden Kurs ist anzupassen, d.h. Ablaufdatum April 2020, die Schulung kann Aufgrund der Corona-Krise erst im Juni 2020 stattfinden, so ist das neue Ablaufdatum im Zertifikat auf April 2022 zu datieren. Über diese Verfahrensweise müssen Sie einen Vermerk erstellten, welcher dem Zertifikat beigefügt und beim Arbeitgeber in der Personalakte hinterlegt werden muss."
Hier finde ich wiederrum die deutsche Variante etwas eleganter. Ich habe bei der ACG angefragt ob wir ebenfalls einen Vermerk machen müssen, was ja besser wäre, denn wenn ich ein neues Zertifikat ausstelel und Reinschreibe die Auffrischungsschulung hat am 10.August 2020 stattgefunden aber das Zertifikat wird mit 31.03.2020 aufgefrischt auf dern 31.03. 2022 könnte das eventuell für Verwirrung sorgen (vielleicht hat jemand Corona nicht mitbekommen?) Habe folgende Antwort erhalten: Der Wortlaut auf den Schulungszertifikaten ist grundsätzlich dem Aussteller überlassen, solange die Informationen und Daten darauf enthalten sind, die vorgeschrieben sind. Der von Ihnen genannte Zusatz ist sinnvoll und kann als Erklärung der Auffrischung einer scheinbar abgelaufenen Schulung verwendet werden.
Anmerkung, meine Anfrage lautete: Sollen auf den Zertifikaten dann eventuell zusätzlich die Nummer des Erlass oder etwas gleichwertiges angeführt werden, als Bestätigung wieso abgelaufene Schulungen per Wiederholungsschulung aufgefrischt wurden? Etwa „Auffrischung aufgrund BMK Erlass 2020-0.193.236 (SARS-CoV-2/COVID-19)“.
lg Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen
[Re: Nico]
#2864527.03.202017:39
In den USA hat DOT/PHMSA am 25.3.2020 mit einer Veroeffentlichung reagiert (siehe Anhang), der eine Verlaengerung von z.Zt. bis zu 90 Tagen zulaesst. Ein extra Vermerk wird nicht definitv erwaehnt (koennte intern aber zur Klarstellung wirken). Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass das klassische Training nicht die einzige zugelassene Methode ist, sondern dass auch auf Internet-basierenden Methoden zurueckgegriffen werden kann.
Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen
[Re: DJSMP]
#2864727.03.202018:38
Hallo an den kräftigen Gallier, die Geltungsdauer ergibt sich aus dem letzten Satz dieses Durchführungshinweises (Enforcement Policy Notice, entsprechend unserer RSEB): Ausgabedatum plus 90 Tage. Das Datum war 25.03.2020. Ganz wie Floridacargocat geschrieben hat. Gruß M.A.T.
In den USA hat DOT/PHMSA am 25.3.2020 mit einer Veroeffentlichung reagiert (siehe Anhang), der eine Verlaengerung von z.Zt. bis zu 90 Tagen zulaesst. Ein extra Vermerk wird nicht definitv erwaehnt (koennte intern aber zur Klarstellung wirken). Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass das klassische Training nicht die einzige zugelassene Methode ist, sondern dass auch auf Internet-basierenden Methoden zurueckgegriffen werden kann.
also mir würde auf Anfrage mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen Gesetzeslage keine Alternative Trainingsmethoden, solange diese nicht bereits genehmigt sind, angewandt werden dürfen. Es gibt soweit ich weis 1 Anbieter der online Training zugelassen ist. Ich wollte eigentlich per Skype Schulen, aber das ist wie gesagt nicht zulässig. Man hat mir gesagt, dass diese Trainingsmethoden eventuell mit Cbta zulässig wird.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen
[Re: Obelix]
#2865930.03.202017:54
Kleine Änderung des LBA. Jetzt mit 4 Monaten Karenzzeit, Zertifikate müssen weiterhin auf das ursprüngliche Ablaufdatum datiert werden. Endlich auch mit offizieller Veröffentlichung auf der LBA Seite.
Was schreibt man in ein Infoblatt einer PK6 das gleichwertig mit einer Auffrischungsschulung sein könnte? Und wie lange ist so ein Infoblatt?
Antwort auf
Diese Ausnahme wird unter den folgenden Bedingungen gewährt: Arbeitgeber sollen sicherstellen, dass Ihre Arbeitnehmer eine anderweitige Schulung / Information erhalten, um die verlängerte Gültigkeit der verschiedenen Schulungselemente der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr (ICAO Doc 9284), soweit anwendbar, auszugleichen. Dies kann z.B. durch Briefe / Informationsblätter / Bulletin / CBT / Video geschehen.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen
[Re: JoeSt]
#2868703.04.202018:48
Kleine Änderung des LBA. Jetzt mit 4 Monaten Karenzzeit, Zertifikate müssen weiterhin auf das ursprüngliche Ablaufdatum datiert werden. Endlich auch mit offizieller Veröffentlichung auf der LBA Seite.
Was schreibt man in ein Infoblatt einer PK6 das gleichwertig mit einer Auffrischungsschulung sein könnte? Und wie lange ist so ein Infoblatt?
Antwort auf
Diese Ausnahme wird unter den folgenden Bedingungen gewährt: Arbeitgeber sollen sicherstellen, dass Ihre Arbeitnehmer eine anderweitige Schulung / Information erhalten, um die verlängerte Gültigkeit der verschiedenen Schulungselemente der Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr (ICAO Doc 9284), soweit anwendbar, auszugleichen. Dies kann z.B. durch Briefe / Informationsblätter / Bulletin / CBT / Video geschehen.
Ich interpretiere diesen Absatz keinesfalls so, dass die "Briefe / Informationsblätter / Bulletin / CBT / Video" die folgende Wiederholungsschulung ersetzen. Das steht dort NICHT geschrieben! Mit diesem Passus soll nach meiner Lesart nur sicher gestellt werden, dass das Personal nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit in den derzeit max. 4 Monaten Überziehung etwas ZUSÄTZLICH an die Hand bekomt, damit keine Fehler passieren. Die Wiederholungsschulung in altbewährter Form muss nach den 4 Monaten ZUSÄTZLICH noch durchgeführt werden. In Deutschland dürfen die Wiederholungsschulungen bisher nur in der genehmigten Art und Weise (Classroom) durchgefürt werden. Online-Schulungen sind aktuell, mit Ausnahme von Biologischen Stoffen Kategorie B und Trockeneis, in Deutschland (noch) nicht gestattet!
Für eine PK 6 könnte es beispielsweise einen Newsletter geben, in dem aktuell beim Unternehmen aufgetretene Probleme thematisiert werden oder das Annahmeprozedere nochmals wiederholt wird. Oder es gibt ein Webinar zu diesen Themen. Oder man übt präperierte Fälle mit Fehlern oder was auch immer. Der Kreativitöt scheinen keine Grenzen gesetzt. Aber nach (derzeit) spätestens 4 Monaten muss die reguläre Wiederholungsschulung trotzdem noch nachgeholt werden.
Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen
[Re: DJSMP]
#2868903.04.202021:37
Das das Infoblatt die wiederholungsschulung nicht ersetzt ist mir schon klar, aber ich habe mich eben gefragt was in sowas reingeschrieben werden soll? Wenn ich die firma kenne und die Vorfälle kenne kann ich darauf eingehen. Aber bei Versendern die eventuell nur zu zweit in der firma sind wird das schwierig.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Verschiebung von Gefahrgut-Wiederholungsschulungen
[Re: Nico]
#2869306.04.202017:11
Das das Infoblatt die wiederholungsschulung nicht ersetzt ist mir schon klar, aber ich habe mich eben gefragt was in sowas reingeschrieben werden soll? Wenn ich die firma kenne und die Vorfälle kenne kann ich darauf eingehen. Aber bei Versendern die eventuell nur zu zweit in der firma sind wird das schwierig.
Sie hatten ja ursprünglich PK 6 betrachtet.
Für einen Versender PK 1 würde ich (das mache ich übrigens auch in meinen anderen Wiederholungsschulungen so), den Prozess einer Sendungsvorbereitung durchgehen. Das beginnt bei der Klassifizierung / Identifizierung (Information des Personals durch das Unternehmen / Gefahrgutlübersicht oder SAP Daten), dann wird eingepackt und gekennzeichnet. Ich lasse mir derzeit Fotos vom Einpacken und die entsprechende Packanweisung bzw. den Prüfbericht zum Vergleichen senden, wenn ich nicht vor Ort sein kann. Und dann erstellen die Mitarbeiter, die dokumentarisch tätig sind, die DGD zur vorher eingepackten Sendung und senden mir diese auch zu mir. Dann kann ich mit den Fotos des Einpackens vergleichen. Ich gehe davon aus, dass das in einigen Jahren auch genau das sein, was wir uns als Auditor/Assessor am Ende des ICBT anschauen werden.
Irgendwann in den nächsten Wochen wird ja auch bei diesen Kleinstunternehmen mit zwei Mitarbeitern mal hoffentlich eine Gefahrgutsendung anstehen. Und wenn es nur zwei Mitarbeiter sind, teilt man sich eben rein. Einer packt ein. Einer macht die Papiere. Und beim nächsten Mal wird getauscht. Dann bleiben beide fit.