Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 2 von 3 1 2 3
Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: Gerald] #28596 20.03.2020 09:56
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,590
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,590
Ursprünglich geschrieben von: Gerald

Das LBA (sogar recht schnell!!) hat eine Duldungsreglung für ablaufende Gefahrgut-Schulungszertifikate bekannt
gegeben.


Hallo Gerald,
ich würde dich bitten, deinen Link nicht als" Duldungsregelung des LBA" zu kennzeichnen sondern die IHK Schwaben als Quelle zu nennen. Du verlinkst hier nur auf eine Seite der IHK Schwaben, auf der von "wird verlautbart" (meine Lieblingsphrase im Zusammenhang mit dieser Quelle) gesprochen wird. Ich bin mir sicher, dass Herr Winklhofer eine gute Quelle beim LBA hat und die Duldung auch kommen wird. Aber Stand jetzt ist das kein offizielles LBA Dokument sondern nur eine Information der IHK Schwaben.

Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: DJSMP] #28597 20.03.2020 11:42
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,882
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,882
Hallo DJSMP,
Antwort auf
deinen Link nicht als" Duldungsregelung des LBA" zu kennzeichnen sondern die IHK Schwaben als Quelle zu nennen.


Na gut vielleicht hast Du Recht, habe es geändert.

Aber auch unter dem Link findest Du eine ähnliche Information. Ich habe wohl das LBA zu früh gelobt, sie haben wahrscheinlich die Info direkt an bestimmte Nutzer versendet. Besser wäre es gewesen, wenn das LBA es auf seiner Seite veröffentlicht hätte.

Im Bezug von Veröffentlichung der IHK Schwaben kenne ich zwar Deine Meinung, kann es vielleicht auch nachvollziehen. Aber die Veröffentlichung der IHK Schwaben treffen den Nagel auf den Kopf. Und wenn wir diese Quelle nicht hätten, dann würden sehr viele Informationen an uns vorbeigehen und dafür sollten wir uns eigentlich bedanken. Zum Beispiel hätte das LBA dies auch auf ihrer Seite veröffentlichen können.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: Gerald] #28598 20.03.2020 13:07
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Skypainter Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
Registriert: May 2015
Beiträge: 287
Der Punkt ist der, dass das LBA dieses Verschiebung duldet, aber nicht offiziell als gesetzliche Maßnahme definieren darf.

Auch die IATA schreibt dazu nur, man richtet sich nach den jeweiligen Landesbehörden.

Was das in old Germany bedeutet (LBA-GGVLuft-IATA) ist ja hinreichend bekannt.


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: Skypainter] #28602 20.03.2020 19:57
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,373
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,373
Guten Abend,
GB jetzt hat auch unterzeichnet, nach L, A, N, F, IRL, San Marino, NL, Tschechien, CH.
Außerdem M325 betr. Tankprüfungen, von N, L, F, D und A.
Das ADR-Europa lebt!
Gesundheit und Erholung allen.
M.A.T.
Nachtrag 19:24: GB hat jetzt die RID-Multi 1/2020 betr. DGSA-Schulung gezeichnet.
M.A.T.

Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: DJSMP] #28604 20.03.2020 20:34
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,373
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,373
Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Ich bin mir sicher, dass Herr Winklhofer eine gute Quelle beim LBA hat und die Duldung auch kommen wird. Aber Stand jetzt ist das kein offizielles LBA Dokument sondern nur eine Information der IHK Schwaben.

Wenn der ketzerische Gedanke erlaubt sei: manchmal habe ich das Gefühl, daß dieser kurze Weg auch sonst seine Vorteile hätte. whistle
M.A.T.

Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: Gerald] #28606 22.03.2020 15:16
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,882
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,882
Hallo,
es gibt ja jetzt im Bezug von dem Coronavirus Änderung im Ablauf von Schulungsbescheinigungen, Schulungsnachweisen für Gefahrgutbeauftragte und Wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks Übergangsreglungen für ADR, ADN und RID als Multilateralen Sondervereinbarungen, welche von Deutschland auch gezeichnet wurden.

Dafür hänge ich Euch eine Datei an, welche das Übersichtlich darstellt.

Nachtrag vom 23.03.2020:

Leider hat sich ein kleiner Fehler beim ADR dritte Zeile (30.08.2020) eingeschlichen, wurde heute von eim Forummitglied drauf aufmerksam gemacht. Habe den Anhang geändert. Sorry

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
0 Übergangsreglungen.pdf (17.33 KB, 146 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 23.03.2020 20:04. Bearbeitungsgrund: Nachtrag mit Änderung der Datei

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: DJSMP] #28611 23.03.2020 15:48
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,882
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,882
Hallo DJSMP,
jetzt hat auch das LBA reagiert, aber eben auf Umwegen! Nachzulesen unter LBA verlängert Gefahrgut-Schulungszertifikate.

Und damit sieht man mal wieder, das die IHK Schwaben als Quelle gar nicht so schlecht ist. wink

Die Aussage von M.A.T. in seinem Beitrag "...daß dieser kurze Weg auch sonst seine Vorteile hätte." hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Nun so ist es manchmal im Leben.

Nachtrag:

Jetzt hat auch das LBA reagiert und die entsprechenden Reglungen veröffentlicht. Geht doch! sleep

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 23.03.2020 17:39. Bearbeitungsgrund: Ergänzug LBA

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: Gerald] #28612 23.03.2020 18:30
Registriert: May 2019
Beiträge: 17
K
kurste Offline
Mitglied
Offline
Mitglied
K
Registriert: May 2019
Beiträge: 17
Danke für die Datei in der die Übergangsregelungen übersichtlich dargestellt werden.

Eine Frage dazu: Stimmt die Gültigkeitsdauer bei ADR mit 31.8.2020 - ich denke lt. M325 müsste dies der 30.8.2020 sein???

Danke

Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: kurste] #28613 23.03.2020 20:07
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,882
Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,882
Hallo,
besten Dank für diesen Hinweis. Ich hatte es zwar mehrmals kontrolliert, aber leider hat sich da ein Fehler eingeschlichen. Was eigentlich nicht sein sollte. Ich habe den Anhang im Beitrag überarbeitet und ausgetauscht. Sorry!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Multilateralen Sondervereinbarung M324 [Re: Gerald] #28614 23.03.2020 22:50
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,590
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,590
Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo DJSMP,
Antwort auf
deinen Link nicht als" Duldungsregelung des LBA" zu kennzeichnen sondern die IHK Schwaben als Quelle zu nennen.


Na gut vielleicht hast Du Recht, habe es geändert.

Aber auch unter dem Link findest Du eine ähnliche Information. Ich habe wohl das LBA zu früh gelobt, sie haben wahrscheinlich die Info direkt an bestimmte Nutzer versendet. Besser wäre es gewesen, wenn das LBA es auf seiner Seite veröffentlicht hätte.

Im Bezug von Veröffentlichung der IHK Schwaben kenne ich zwar Deine Meinung, kann es vielleicht auch nachvollziehen. Aber die Veröffentlichung der IHK Schwaben treffen den Nagel auf den Kopf. Und wenn wir diese Quelle nicht hätten, dann würden sehr viele Informationen an uns vorbeigehen und dafür sollten wir uns eigentlich bedanken. Zum Beispiel hätte das LBA dies auch auf ihrer Seite veröffentlichen können.


Bevor ich wieder an den Pranger gestellt werde: Ich habe hier keinerlei Kritik an der Quelle an sich geäußert und auch von "gute Quelle beim LBA" geschrieben. Aber die verlinkten Seiten (egal ob die erste oder die zweite) sind keine offiziellen Quellen und daher wertlos. Sie sind nur als allgemeine Information zu sehen, dass da was ist. Wenn man das so übernehmen würde, wäre das schlechter Journalismus auf dem Niveau einer großen deutschen Tageszeitung. Ich kann als Schulungsveranstalter nicht meine Kunden mit "weil das im Internet so verlautete" oder "weil das unserem Konkurrenten XYZ so bestätigt wurde", informieren. Geralds letzte LBA-Verlinkung wäre tatsächlich eine offizielle LBA Bekanntmachung gewesen. Nur geht es dort um alles, nur nicht um unser Gefahrgut-Thema.

Warum es keine offizielle Stellungnahme des LBA gibt und man auch auf der LBA Seite nichts findet, hat Skypainter hinreichend erläutert. Dennoch möchte ich die Vorgaben der ICAO T.I. bestmöglich einhalten und fühle mich daher auch an die Aussagen des LBA gebunden. Ich habe daher heute selbst eine Anfrage gestellt und hoffe, dass ich nun zumindest auch die schriftliche Stellungnahme per E-Mail bekomme.

Aber eigentlich sind wir ja hier im Straßenforum und es ging ursprünglich um die Multilateralen Vereinbarungen...

Seite 2 von 3 1 2 3

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Spanien - GbV oder ähnliches?
von Claudi - 15.07.2024 16:09
Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV
von Gerald - 14.07.2024 12:48
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3