Das LBA (sogar recht schnell!!) hat eine Duldungsreglung für ablaufende Gefahrgut-Schulungszertifikate bekannt gegeben.
Hallo Gerald, ich würde dich bitten, deinen Link nicht als" Duldungsregelung des LBA" zu kennzeichnen sondern die IHK Schwaben als Quelle zu nennen. Du verlinkst hier nur auf eine Seite der IHK Schwaben, auf der von "wird verlautbart" (meine Lieblingsphrase im Zusammenhang mit dieser Quelle) gesprochen wird. Ich bin mir sicher, dass Herr Winklhofer eine gute Quelle beim LBA hat und die Duldung auch kommen wird. Aber Stand jetzt ist das kein offizielles LBA Dokument sondern nur eine Information der IHK Schwaben.
deinen Link nicht als" Duldungsregelung des LBA" zu kennzeichnen sondern die IHK Schwaben als Quelle zu nennen.
Na gut vielleicht hast Du Recht, habe es geändert.
Aber auch unter dem Link findest Du eine ähnliche Information. Ich habe wohl das LBA zu früh gelobt, sie haben wahrscheinlich die Info direkt an bestimmte Nutzer versendet. Besser wäre es gewesen, wenn das LBA es auf seiner Seite veröffentlicht hätte.
Im Bezug von Veröffentlichung der IHK Schwaben kenne ich zwar Deine Meinung, kann es vielleicht auch nachvollziehen. Aber die Veröffentlichung der IHK Schwaben treffen den Nagel auf den Kopf. Und wenn wir diese Quelle nicht hätten, dann würden sehr viele Informationen an uns vorbeigehen und dafür sollten wir uns eigentlich bedanken. Zum Beispiel hätte das LBA dies auch auf ihrer Seite veröffentlichen können.
Der Punkt ist der, dass das LBA dieses Verschiebung duldet, aber nicht offiziell als gesetzliche Maßnahme definieren darf.
Auch die IATA schreibt dazu nur, man richtet sich nach den jeweiligen Landesbehörden.
Was das in old Germany bedeutet (LBA-GGVLuft-IATA) ist ja hinreichend bekannt.
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Guten Abend, GB jetzt hat auch unterzeichnet, nach L, A, N, F, IRL, San Marino, NL, Tschechien, CH. Außerdem M325 betr. Tankprüfungen, von N, L, F, D und A. Das ADR-Europa lebt! Gesundheit und Erholung allen. M.A.T. Nachtrag 19:24: GB hat jetzt die RID-Multi 1/2020 betr. DGSA-Schulung gezeichnet. M.A.T.
Ich bin mir sicher, dass Herr Winklhofer eine gute Quelle beim LBA hat und die Duldung auch kommen wird. Aber Stand jetzt ist das kein offizielles LBA Dokument sondern nur eine Information der IHK Schwaben.
Wenn der ketzerische Gedanke erlaubt sei: manchmal habe ich das Gefühl, daß dieser kurze Weg auch sonst seine Vorteile hätte. M.A.T.
Hallo, es gibt ja jetzt im Bezug von dem Coronavirus Änderung im Ablauf von Schulungsbescheinigungen, Schulungsnachweisen für Gefahrgutbeauftragte und Wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks Übergangsreglungen für ADR,ADN und RID als Multilateralen Sondervereinbarungen, welche von Deutschland auch gezeichnet wurden.
Dafür hänge ich Euch eine Datei an, welche das Übersichtlich darstellt.
Nachtrag vom 23.03.2020:
Leider hat sich ein kleiner Fehler beim ADR dritte Zeile (30.08.2020) eingeschlichen, wurde heute von eim Forummitglied drauf aufmerksam gemacht. Habe den Anhang geändert. Sorry
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 23.03.202020:04. Bearbeitungsgrund: Nachtrag mit Änderung der Datei
Und damit sieht man mal wieder, das die IHK Schwaben als Quelle gar nicht so schlecht ist.
Die Aussage von M.A.T. in seinem Beitrag "...daß dieser kurze Weg auch sonst seine Vorteile hätte." hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Nun so ist es manchmal im Leben.
Nachtrag:
Jetzt hat auch das LBA reagiert und die entsprechenden Reglungen veröffentlicht. Geht doch!
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 23.03.202017:39. Bearbeitungsgrund: Ergänzug LBA
Hallo, besten Dank für diesen Hinweis. Ich hatte es zwar mehrmals kontrolliert, aber leider hat sich da ein Fehler eingeschlichen. Was eigentlich nicht sein sollte. Ich habe den Anhang im Beitrag überarbeitet und ausgetauscht. Sorry!!
deinen Link nicht als" Duldungsregelung des LBA" zu kennzeichnen sondern die IHK Schwaben als Quelle zu nennen.
Na gut vielleicht hast Du Recht, habe es geändert.
Aber auch unter dem Link findest Du eine ähnliche Information. Ich habe wohl das LBA zu früh gelobt, sie haben wahrscheinlich die Info direkt an bestimmte Nutzer versendet. Besser wäre es gewesen, wenn das LBA es auf seiner Seite veröffentlicht hätte.
Im Bezug von Veröffentlichung der IHK Schwaben kenne ich zwar Deine Meinung, kann es vielleicht auch nachvollziehen. Aber die Veröffentlichung der IHK Schwaben treffen den Nagel auf den Kopf. Und wenn wir diese Quelle nicht hätten, dann würden sehr viele Informationen an uns vorbeigehen und dafür sollten wir uns eigentlich bedanken. Zum Beispiel hätte das LBA dies auch auf ihrer Seite veröffentlichen können.
Bevor ich wieder an den Pranger gestellt werde: Ich habe hier keinerlei Kritik an der Quelle an sich geäußert und auch von "gute Quelle beim LBA" geschrieben. Aber die verlinkten Seiten (egal ob die erste oder die zweite) sind keine offiziellen Quellen und daher wertlos. Sie sind nur als allgemeine Information zu sehen, dass da was ist. Wenn man das so übernehmen würde, wäre das schlechter Journalismus auf dem Niveau einer großen deutschen Tageszeitung. Ich kann als Schulungsveranstalter nicht meine Kunden mit "weil das im Internet so verlautete" oder "weil das unserem Konkurrenten XYZ so bestätigt wurde", informieren. Geralds letzte LBA-Verlinkung wäre tatsächlich eine offizielle LBA Bekanntmachung gewesen. Nur geht es dort um alles, nur nicht um unser Gefahrgut-Thema.
Warum es keine offizielle Stellungnahme des LBA gibt und man auch auf der LBA Seite nichts findet, hat Skypainter hinreichend erläutert. Dennoch möchte ich die Vorgaben der ICAO T.I. bestmöglich einhalten und fühle mich daher auch an die Aussagen des LBA gebunden. Ich habe daher heute selbst eine Anfrage gestellt und hoffe, dass ich nun zumindest auch die schriftliche Stellungnahme per E-Mail bekomme.
Aber eigentlich sind wir ja hier im Straßenforum und es ging ursprünglich um die Multilateralen Vereinbarungen...