ich habe eine Frage zu der neuen UN 38.3 Regelung gültig ab dem 01.01.2020. Ich arbeite in der IT und es kommt des Öfteren vor, dass wir Notebooks, MacBooks oder iPhones/iPhones verschicken müssen. Dabei ist der Empfänger in der Regel nur ein Mitarbeiter aus einer anderen Niederlassung oder ein Lieferant, welcher ein evtl. defektes Gerät reparieren soll. Wir sind also nicht Hersteller der Hardware und der Lithium Ionen Akku ist fest in den Geräten verbaut. Kürzlich habe ich versucht einen Lieferschein für ein defektes MacBook über unsere Transport Management Abteilung zu beantragen, damit ich das Notebook an unseren Lieferanten schicken kann, damit dieser das defekte Display reparieren kann. Daraufhin wurde ich von unserem Gefahrgutbeauftragten daraufhin gewiesen, dass für den Versand eine Prüfungszusammenfassung mit folgenden Informationen benötigt wird:
Über die Apple Webseite konnte ich herausfinden, dass alle in Apple Produkten verbauten Lithium Ionen Akkus erfolgreich nach UN 38.3 getestet worden sind. Leider stellt Apple die einzelnen Prüfungszusammenfassungen dazu nicht zur Verfügung.
Aber jetzt zur Frage. Ist unsere Firma, als Käufer der Produkte, dazu verpflichtet beim weiterversandt von Produkten mit verbautem Lithium Ionen Akku (Apple, Lenovo, Dell usw.) die Prüfungszusammenfassung in schriftlicher Form der Sendung beizulegen oder würde die Verpflichtung für uns nur bestehen, wenn wir das Produkt selber hergestellt hätten und dieses versenden würden?
Prinzipiell dürfen Lithium Ionen Akkus ohne erfolgreichen UN 38.3 Test den Hersteller sowieso nicht verlassen, daher ist doch davon auszugehen, dass der Test erfolgreich war und auch eine entsprechende Prüfungszusammenfassung nach UN 38.3 beim Hersteller vorliegt, welche jederzeit bei Versandproblemen vom Lieferanten beim Hersteller angefordert werden kann.
Hallo, Bennett 1991 generell muß die Prüfzusammenfassung vom Hersteller/Vertreiber zur Verfügung gestellt werden. Diese rechtliche Pflicht gilt selbstverständlich auch für Apple. Ihr Gb weist vollkommen zu Recht darauf hin, daß Sie als Versender diese Informationen haben müssen, um sicher sagen zu können, daß sie den Laptop so versenden können. Eine Schlußfolgerung wie Ihre im letzten Absatz halte ich persönlich für im Gefahrgutrecht nicht sinnvoll. Auch im weiteren Verlauf der Beförderung - speziell Luft - kann die Vorlage verlangt werden. Können Sie als Versender dann nicht liefern, bleibt die Sendung stehen. Viel Erfolg M.A.T.
die Vorgabe ist dass der Hersteller und nachfolgende Vertreiber / Versender die Prüfzusammenfassung auf Verlangen zur Verfügung stellen. Damit seit ihr mE eingeschlossen. Apple muss euch die Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen und kann sich da nciht rausreden. Sie sind der hersteller und eine einfacher Besttigung, dass die Prüfung absolviert wurde ist nicht ausreichend. Es muss eine Prüfzusammenfassung mit allen angeführten Punkten geben. Ich weiß aus Erfahrung, dass Apple gerne versucht die Vorschriften zu umgehen bzw der Meinung ist, dass sie als Apple sich daran nicht halten müssen, aber das ist schlicht und einfach FALSCH! Die Prüfzusammenfassung ist eine Anforderung die seit 01.01.2020 gilt und es gab eine einjährige Übergangsfirst. Apple sollte also wissen, dass diese Pflicht besteht und muss, wie jeder anderer auch, sich daran halten.
Das beantwortet auch deine Frage. Nicht nur Hersteller müssen die Prüfzusammenfassung vorweisen können, sondern auch die weiteren Vertreiber, das wärt dann ihr. Die Prüfzusammenfassung muss nicht automatisch der Sendung beigelegt werden, muss aber auf Verlangen vorgelegt werden können. Das hängt aktuell auch ein wenig von eurem Transporteur ab. Manche verlangen die Prüfzsuammenfassung schon vor Auftragsannahme, manchmal wird sie erst am Flughafen verlangt.
Ihr solltet auf jeden Fall für jedes Gerät die Prüfzusammenfassung aufliegen haben um Verzögerungen zu vermeiden. Der Hersteller muss euch diese zur Verfügung stellen.
Antwort auf
Prinzipiell dürfen Lithium Ionen Akkus ohne erfolgreichen UN 38.3 Test den Hersteller sowieso nicht verlassen, daher ist doch davon auszugehen, dass der Test erfolgreich war und auch eine entsprechende Prüfungszusammenfassung nach UN 38.3 beim Hersteller vorliegt, welche jederzeit bei Versandproblemen vom Lieferanten beim Hersteller angefordert werden kann.
Hier liegt ja das Problem. Man sollte meinen dass alle Akkus die Prüfung bestanden haben, sonst dürften sie ja gar nicht transportiert werden. Aber die Praxis zeigt, dass eben auch Batterien ohne Prüfung verschickt werden und es dann zu Vorfällen kommt. Daher nun diese "neue" Vorgabe der Prüfzusammenfassung nach UN38.3.5. Die Prüfung ist seit Jahren vorgeschrieben, eine (vollständig) Prüfzusammenfassung sollte also kein Problem sein. lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Nico]
#2806513.01.202013:08
Wenn jemand bei Apple an die UN Prüfzusammenfassungen für alle verbauten Batterien gekommen ist, würde ich mich über eine Info sehr freuen. Mein Stand von vor 14 Tagen ist, dass Apple immer noch das Standardschreiben "Wir erklären, dass alle verwendeten Batterien,..." auf der Homepage hat. Typspezifisch fand ich bis dato nichts.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: DJSMP]
#2806613.01.202016:38
Spätestens dann, wenn die ersten Sendungen stehen bleiben, wird sich Apple bewegen......
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Spätestens dann, wenn die ersten Sendungen stehen bleiben, wird sich Apple bewegen......
Die bleiben aber nicht stehen! Apple selbst schickt die Geräte größtenteils brav "undeklariert" (max. 2 Versandstücke pro Sendung), so dass keine Markierung verwendet wird und die Sache gar nicht auffällt. Zudem interessiert es die Händler und Logistiker, die Apple-Geräte disponieren einen feuchten Kerricht.
Nur meinen Kunden, der iPads als "Touchpad" bzw. Bedieneinrichtung in größeren Geräten einbaut, fährt es in die Parade.
Ist einfach so...
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: DJSMP]
#2807514.01.202020:45
Dem möchte ich bitte widersprechen Es gibt auch Transporteuere die genauer hinschaun und auch shcon mal stehen lassen, wenn was mit applesendungen nicht passt. Vor allem ein großes Problem sind defekte Geräte die immer wieder stehen bleiben. Trotz Drohungen seitens Apple "Dann suchen wir uns halt nen andren Transporteur" Aber prinzipiell gebe ich dir leider recht, dass bei den großen sehr häufig sachen durchgewunken werden
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Nico]
#2807715.01.202009:03
Ich kann aber nur davon berichten, dass mein Kunde seit April '19 dran ist und für seine iPads keine Prüfzusammenfassungen für die verbauten Akkus bekommt. Es geht hier um Produkte der Medizin im Wert von mehreren Hunderttausend bis Millionen Euro, in die die iPads eingeklickt werden. Da kann ich als Gb auf und nieder springen. Die Produkte können nicht stehen bleiben, zumal ja von Apple eine pauschale schriftliche Bestätigung für die verbauten Akkutypen vorliegt, nur eben nicht in der gewünschten Form.
Eigentlich hatte ich gehofft, dass es einfacher ist, von Apple die Prüfungszusammenfassung nach UN 38.3.5 zu bekommen, aber bisher konnte mir weder die Apple Hotline, noch der Apple Store Support helfen. Beide Seiten verweisen auf dieses Dokument: https://www.apple.com/legal/more-resources/docs/apple-product-information-sheet.pdf und den letzten Absatz auf der zweiten Seite. Sollte ich erfolgreich sein und an die Dokumente kommen, werde ich es euch wissen lassen, ansonsten hoffe ich, dass ich irgendeine andere Lösung finde.
Nun ja, das ist keine Prüfzusammenfassung nach UN 38.3.5. Das könnte irgendwann Probleme geben. Bei uns würde ein solches Paket noch nicht mal angenommen, geschweige denn befördert.
Was die Prüfzusammenfassung angeht, weiß selbst das BMVI nichts. Ich habe eine Antwort von Frau Schwan persönlich bezüglich der Kontrollpflicht der Spediteure..... 3 Absätze, 2 Widersprüche in sich.
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
wie nicht anders zu erwarten geht das "heulen" in 2020, trotz mehrfacher Hinweise und Informationen in 2019, los. Sendungen mit Lithiumbatterien bleiben stehen, weil kein gültiges Prüfungszertifikat vorliegt.
Gestern erhielt ich von einem namhaften deutschen Elektronikhersteller die Antwort auf meine Kritik des zur Verfügung gestellten Prüfungszertifikats: "Bei der Mitteilung des LBA B32, rev.1; 01-2020, zum Transport von Zellen und Batterien - Prüfungszusammenfassung des 38.3 Test, handelt es sich nur um eine Empfehlung, d.h. die Vorgaben sind nicht buchstabengetreu zu erfüllen"
Was soll man zu so einer unklaren Aussage einer Bundesbehörde sagen ?
Hallo, ich sehe nicht, wo die Aussage des LBA unklar ist. Dort wird eindeutig auf die anwendbare Rechtsgrundlage (ICAO-TI) mit Fundstelle verwiesen. Es ist keineswegs eine "Empfehlung" - wenn der Kunde das so sieht, kann er ja mit dem Checker diskutieren (auf das Grundproblem der fehlenden GGVL wird er wohl nicht abstellen). Außerdem ist da noch Zu- oder Ablauf, und an der Gültigkeit von ADR etc. wird wohl niemand zweifeln. Gruß M.A.T.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: M.A.T.]
#2809316.01.202010:44
die Definition "Empfehlung für die Beförderung..." ist nicht vom LBA kreiert worden. (Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien) Ok, den Wortlaut hätte man vielleicht anders wählen können. Im Grunde würde Dein Kunde mit seiner Aussage doch alle Klassifizierungskriteren in Frage stellen.
Eigentlich hatte ich gehofft, dass es einfacher ist, von Apple die Prüfungszusammenfassung nach UN 38.3.5 zu bekommen, aber bisher konnte mir weder die Apple Hotline, noch der Apple Store Support helfen. Beide Seiten verweisen auf dieses Dokument: https://www.apple.com/legal/more-resources/docs/apple-product-information-sheet.pdf und den letzten Absatz auf der zweiten Seite. Sollte ich erfolgreich sein und an die Dokumente kommen, werde ich es euch wissen lassen, ansonsten hoffe ich, dass ich irgendeine andere Lösung finde.
Gruß Bennett
Ungefähr dieses Dokument liegt uns vor. Das ist aber eben keine UN-Prüfzusammenfassung.
wie nicht anders zu erwarten geht das "heulen" in 2020, trotz mehrfacher Hinweise und Informationen in 2019, los. Sendungen mit Lithiumbatterien bleiben stehen, weil kein gültiges Prüfungszertifikat vorliegt.
Gestern erhielt ich von einem namhaften deutschen Elektronikhersteller die Antwort auf meine Kritik des zur Verfügung gestellten Prüfungszertifikats: "Bei der Mitteilung des LBA B32, rev.1; 01-2020, zum Transport von Zellen und Batterien - Prüfungszusammenfassung des 38.3 Test, handelt es sich nur um eine Empfehlung, d.h. die Vorgaben sind nicht buchstabengetreu zu erfüllen"
Was soll man zu so einer unklaren Aussage einer Bundesbehörde sagen ?
Grüße aus dem Schwarzwald
Peter
Hallo Peter, ich fände interssant wieso das Prüfzertifikat nicht gültig war? Fehlten Informationen? Um eine Empfehlung handelt es sich defintiv nicht. Es steht in allen Regelwerken drinnen, dass eine Prüfzusammenfassung gem. UN 38.3.5 zur verfügung gestellt werden muss. In der UN 38.3.5 wird klar definiert, welche Informationen vorhanden sein müssen. Ich denke um die Frage hier klar zu beantworten muss man wissen was beanstandet wurde, also weswegen die Prüfzusammenfassung ungültig war. Ein Prüfzertifikat ist etwas anderes als eine Prüfzusammenfassung! lg Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Nico]
#2810216.01.202013:58
Ein Prüfzertifikat ist etwas anderes als eine Prüfzusammenfassung!
Hallo Nico,
diese "Begrifflichkeiten" sind auch bei uns ein großes Problem. Die Kunden (und selbst einige Mitarbeiter) werfen Prüfbericht, Testbericht, Prüfzertifikat mit Prüfzusammenfassung durcheinander. Und klar fehlen dann oftmals einige Angaben. Bekam heute einen Prüfbericht, indem die Hälfte aus patentrechtlichen Gründen geschwärzt war. Es hat eine halbe Stunde gedauert, bis ich dem Kunden klar machen konnte, dass all die Angaben nicht interessieren. Allerdings waren auch Hersteller und Testlabor geschwärzt. Also keine Transportannahme.
Der nächste Kunde: Der Spediteur XY hat gesagt, das interessiert ihn nicht, er nimmt das Ganze ohne den ganzen Papierkram an....
Man könnte laut schreien
Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Nico]
#2810517.01.202010:57
in der Prüfungszusammenfassung für Lithiumbatterien, war u.a. kein Prüflabor genannt, bei den Unterschriften war nicht klar, wer unterschrieben hat, etc.. Habe dir den Report mal angehängt.
das Dokument ist ein Prüfbericht und keine Testzusammenfassung nach UN 38.3.5
Ich habe jetzt auch mal die Originalsprache übersetzt. SMP also Simplo Electronics unterhält auch ein eigenes Prüflabor. Insofern würde das passen, aber es ist natürlich nicht separat aufgeführt.
Es fehlt die physikalische Beschreibung der Batterie
Insofern würde ich sie ablehnen.
Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
interressant, exakt den gleichen UN38.3 Test Report von SMP habe ich auch. Nur ist der Customer, das Model und die Test Samples auf der letzten Seite anders. Dann ist dieser Report wohl nicht vollständig...
SMP ist ein großer Hersteller mit eigenem Prüflabor.
Aber bitte keine voreiligen Schlüsse ziehen. Der Report (Testbericht) ist zu 100% korrekt und vollständig. Er entspricht aber nicht den Anforderungen einer Prüfzusammenfassung. Dort ist die physikalische Beschreibung einer Batterie (Zelle) gefordert. Also Form, Größe, Gewicht etc. Das hat in vielen Ländern seine Bewandnis, warum dies in UN 38.3.5 genauso gefordert wird.
In der RSEB ist zum Beispiel der Begriff "vergewissern" genau definiert. A) selbst eine Klassifizierung durchführen... für Absender und Speditionen unmöglich B) sicherzustellen, dass die Klassifizierung durch Dritte korrekt durchgeführt wurde (Die Prüfzusammenfassung) C) eine Plausibilitätsprüfung ist auf jeden Fall durchzuführen. ( z.B. in der Prüfzusammenfassung steht Länge 25 cm bei einem Fahrradakku und das Versandstück ist 15 cm groß) Dann kann der vorgelegte Nachweis zu B) nicht stimmen, da angegebene Länge der Batterie und Verpackung nicht stimmen. Viel mehr können wir auch nicht prüfen und müssen uns bei diesen Angaben gemäß ADR auf den Absender verlassen
Gruß Skypainter
Zuletzt bearbeitet von Skypainter; 17.01.202014:21.
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
dann ist also als physikalische Beschreibung, die Art, Forum, Größe, Gewicht etc. gemeint...... Die Definition war mir nicht ganz klar. Wenn SIMPLO ein eigenes Prüflabor hat, müsste doch dann ein Hinweis in der Prüfungszusammenfassung sein. Bin mal gespannt wann meine ersten Sendungen stehen bleiben, weil die Prüfungszusammenfassung nicht den Anforderungen entspricht.
Wenn SIMPLO ein eigenes Prüflabor hat, müsste doch dann ein Hinweis in der Prüfungszusammenfassung sein.
Korrekt, aber wie schon festgestellt. Was du vorliegen hast ist ein Prüfbericht oder Test report. Keine Prüfzusammenfassung oder Test summary.
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Für alle Interessierten, hier die Prüfungszusammenfassungen für die gängigsten Apple Geräte. Die Info von dem Kollegen bei Apple fand ich übrigens sehr "lustig":
I have attached the Test summaries for the Products we currently have in our database.
We currently dont have the Test summary report for the following products in our database and are in the process of making it available for you. Typically it takes between 15-20 business days to provide this information and since this is holiday season in China, please expect some delays in the report. I will keep you posted on the reports. Thanks.
Ich bekomme die nächsten Tage noch Weitere und werde diese dann noch ergänzen.
ich hab mir jetzt 2 angesehen und da da fehlt doch was.
Dokument A1550und 1538
Es sind auf Seite 2 4 Adressen angebgeben die auf der Seite davor als Hersteller / Prüflabor bezeichnet werden. Aber für Hersteller und Prüflabor lautet die Vorgabe: inklusive Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse und Website. E-mailadresse ist keine einzige angeführt bei diesen 4 Adressen.
lg Nico
ps.: dafür ist die Mailadresse von Apple doch spitze!
Zuletzt bearbeitet von Nico; 23.01.202013:00.
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Apple scheint jetzt ins Rollen gekommen zu sein. Gestern bekam mein Kunde auch die UN-Prüfzusammenfassungen für seine Apple Geräte. Ich wollte sie heute verlinken, aber Bennett1991 war schneller. ;-)
Für die Zusammenstellung und die Mühen gibts von mir tosenden Applaus!
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Nico]
#2815623.01.202014:05
Kann mir noch jemand erklären, wie ich mit dem phonewiki-Link auf mein Modell komme?
Nehmen wir mal an, wir haben ein iPhone 8 mit der Modellnummer MQ7F2... . Da finde ich im phonewiki die Modelle A1863, A1906 und A1907. Woher weiß ich denn, welche UN-Prüfzusammenfassung nun tatsächlich gilt? Muss ich jetzt schlucken, dass es drei verschiedene sein könnten?
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: DJSMP]
#2815823.01.202016:05
die ANummer steht auf der Rückseite der Geräte Ich denke die A Nummer ist davon abhängig wo das Gerät gekauft wurde ZB steht beim Iphone 11 Pro Max: Modellnummer: A2161 (Kanada, USA), A2220 (China, Festland, Hongkong, Macao), A2218 (andere Länder und Regionen)
Ich kenne eigentlich nur die A Nummer? Wo findet man die andre? lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Nico]
#2818328.01.202011:35
die ANummer steht auf der Rückseite der Geräte Ich denke die A Nummer ist davon abhängig wo das Gerät gekauft wurde ZB steht beim Iphone 11 Pro Max: Modellnummer: A2161 (Kanada, USA), A2220 (China, Festland, Hongkong, Macao), A2218 (andere Länder und Regionen)
Ich kenne eigentlich nur die A Nummer? Wo findet man die andre? lg Nico
Die A-Nummer ist auf meinem Gerät nicht drauf. Bei meinem alten Iphone war das so. Bei meinem neueren Modell (und es ist nicht das X oder höher, kann ich mir nicht leisten...) leider nicht mehr. Mein Gerät ist zwar eins mit eindeutiger Zuordnung. Aber es gibt in der Übersicht eben auch welche, wo drei verschiedene A-Nummern stehen.
Die "andere Nummer" findest du zum Beispiel unter Einstellungen/Allgemein/Info/Modellnummer (zumindest beim IOS 13...).
Re: UN 38.3 bei Weiterversand / Chemtrec
[Re: DJSMP]
#2818528.01.202013:33
Chemtrec ist eine sehr nuetzliche Hilfe, ABER die legale Benutzung dieser Kontaktnummer ist nur denjenigen gestattet, welche Mitglieder (mit Mitgliedschaftsbeitrag) in dieser Institution sind. Das pure Abschreiben dieser Telefonnummer fuer einen Weiterversender ist legal solange man Mitglied ist. Die Mitgliedschaft erfordert aber auch, dass man ein vetriebenes Gefahrgut dort anmeldet (komplettes MSDS/SDS), damit Chemtrec die richtige Auskunft geben kann. Telefon-Nr. Meistens wird fuer Chemtrec eine 1-800 Nummer angegeben (funktioniert NUR in den USA), welche international aber nicht funktioniert, daher immer +1 703-741-5500 (Worldwide) inklusive Vertragsnummer angeben. Es gibt Alternativen zu Chemtrec, auch in Deutschland.
Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 28.01.202013:34.
Hallo zusammen, habe von Apple soeben das Dok im Anhang bekommen. Da sind alle Modelle aufgelistet. gruss..aw
Stimmt, aber ich würde es trotzdem nicht akzeptieren.
Physical Description: Battery
Sicher nicht. Der Rest stimmt soweit.
Man könnte jetzt zwar einhaken: päpstlicher als der Papst.... Gefahrgut, Lithium-Batterien -> JA
Aber es wird nichts bringen, sich mit dem angebissenen Apfel anzulegen.
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Das Papier ist so aussagekräftig wie Zewa Wisch und weg. Nicht zu gebrauchen. Irgendeine Mischung aus MSDS, Testreport und Blabla. Sehr krude.
Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Aber jetzt zur Frage. Ist unsere Firma, als Käufer der Produkte, dazu verpflichtet beim weiterversandt von Produkten mit verbautem Lithium Ionen Akku (Apple, Lenovo, Dell usw.) die Prüfungszusammenfassung in schriftlicher Form der Sendung beizulegen oder würde die Verpflichtung für uns nur bestehen, wenn wir das Produkt selber hergestellt hätten und dieses versenden würden?
Um zur ursprünglichen Frage nochmal zurückzukommen:
das LBA hat zum Prüfbericht eine Information ausgegeben, das sehr schön bestätigt: "Die Prüfzusammenfassung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie eine solche Sendung im Luftverkehr anbieten. Gemäß den Vorschriften des ADR / RID / ADN 2.2.9.1.7 g benötigen Sie diese Prüfzusammenfassung bereits im Vorlauf zum Luftverkehr. Als Anlage zur Versendererklärung (DGD) muss die Prüfzusammenfassung die Sendung nicht begleiten. Mit Unterzeichen der Versendererklärung bestätigt der Versender („I declare that all of the applicable air transport requirements have been met.“), dass ihm die Prüfzusammenfassung vorliegt. Diese ist jedoch auf Anfrage allen an der Lieferkette Beteiligten natürlichen oder juristischen Personen wie Regulierungsbehörden oder Verkehrsdienstleistern (hier: Luftverkehrsgesellschaften oder deren Abfertigungsagenten) auf Anfrage auszuhändigen. Bitte beachten Sie, dass die o.g. Anforderungen auch für die unter IATA DGR Teil II der Verpackungsanweisungen 965 - 970 aufgeführten Zellen und Batterien gelten: Die Prüf- zusammenfassung muss dem Versender vorliegen, die Sendung aber nicht begleiten."
Ich habe mir das Thema raus gesucht, da es am besten für mein Problem passt:
Habt Ihr Erfahrungen mit der Firma Dell? Mein Kunde kommt mal wieder nicht weiter. Dell präsentiert ihm das bekannte, mittlerweile auf Januar 2020 datierte, "Rund-Um-Sorglosblatt" im Anhang. Ist jemand bei Dell bezüglich UN-Prüfzusammenfassungen je Batterietyp weiter gekommen, wie bei der Firma Apple?
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: DJSMP]
#2838720.02.202008:31
Habt Ihr Erfahrungen mit der Firma Dell? Mein Kunde kommt mal wieder nicht weiter. Dell präsentiert ihm das bekannte, mittlerweile auf Januar 2020 datierte, "Rund-Um-Sorglosblatt" im Anhang. Ist jemand bei Dell bezüglich UN-Prüfzusammenfassungen je Batterietyp weiter gekommen, wie bei der Firma Apple?
Moin, ich hätte das da.. sind 6 Dokumente. Weiss nicht ob das hier geht. Am besten PN wer Interesse hat. gruss..aw
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Nico]
#2840421.02.202013:20
Hallo zusammen, ich habe mich ebenfalls bei DELL informiert und nach langem ringen diese Auskunft bekommen von Samsung habe ich z.B noch gar nichts gehört wie verhaltet ihr euch bei fest verbauten Akku bei denen der Akku nicht erkennbar ist reicht euch eine UN38.3 mit einer Erklärung, dass die zum AKKU passt ?
Zuletzt bearbeitet von Achdorfer; 21.02.202013:44.
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Hallo, Achdorfer, meine Höflichkeit verbietet es mir zu sagen, was mir beim Lesen der Dell-Aussage einfiel. Darum die sachliche Fassung hier: Der Inhalt läßt nicht den Schluß zu, daß man sich dort an geltendes Recht zu halten gewillt ist. Gruß M.A.T.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: M.A.T.]
#2842425.02.202011:00
aw_ hat mir mittlerweile eine Kontakt bei Dell zugearbeitet und auch einige UN Prüfzusammenfassungen von in Dell Produkten verbauter Batterien. Der Standardbrief kann jetzt als Ergänzung angesehen werden.
Hallo zusammen, ich habe mich ebenfalls bei DELL informiert und nach langem ringen diese Auskunft bekommen von Samsung habe ich z.B noch gar nichts gehört wie verhaltet ihr euch bei fest verbauten Akku bei denen der Akku nicht erkennbar ist reicht euch eine UN38.3 mit einer Erklärung, dass die zum AKKU passt ?
Diesen Brief gibt es, wie von mir zwei Beiträge weiter oben verlinkt, bereits in einer 2019er Fassung. Das ist aber keine UN Prüfzusammenfassung für den einzelnen Batterietyp und somit allein für den Versand nicht zu akzeptieren!
Es geht bei Dell äußerst zäh aber es geht. Es gibt einen Ansprechpartner bei Dell, der die UN-Prüfzusammenfassungen zuarbeiten kann.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: DJSMP]
#2869006.04.202013:09
ich habe mit DELL auch große Probleme. Erst erhält man dieses allgemeine Papier aus 2018, dann auch Nachfrage eine große Liste (LGC im Anhang). Nachdem ich dann mal gefragt haben welche Batterie aus der Liste zu meiner Anfrage gehört wurde mir eine Zeile mit ganz anderen Werten als "meiner" markiert. Was aber den Wattstunden "meiner" Batterie nicht entsprach. Darauf hingewiesen erhielt ich erneut das allgemeine Papier (aus 2020). Mal gespannt ob ich noch etwas neueres erhalten werden.
Also falls jemand noch ein DELL Nachweis mit einer 2,8Wh Batterie hat... ich würde mich freuen
Gruß Lunaro
Zuletzt bearbeitet von Lunaro; 06.04.202013:19.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Lunaro]
#2869406.04.202017:40
Hallo, ich habe mit DELL auch große Probleme. Erst erhält man dieses allgemeine Papier aus 2018, dann auch Nachfrage eine große Liste (LGC im Anhang). Nachdem ich dann mal gefragt haben welche Batterie aus der Liste zu meiner Anfrage gehört wurde mir eine Zeile mit ganz anderen Werten als "meiner" markiert. Was aber den Wattstunden "meiner" Batterie nicht entsprach. Darauf hingewiesen erhielt ich erneut das allgemeine Papier (aus 2020). Mal gespannt ob ich noch etwas neueres erhalten werden.
Also falls jemand noch ein DELL Nachweis mit einer 2,8Wh Batterie hat... ich würde mich freuen
Gruß Lunaro
Zur Firma Dell: Ich kenne ein internes Schreiben, dessen Inhalt ihr hier gar nicht wissen wollt. Man versucht bewusst, die UN-Prüfzusammenfassungen nicht heraus zu geben. Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch allen empfehlen hartnäckig zu bleiben. Nach einigem Hin und Her wurde dann geliefert.
Du musst aber anders an die Sache ran gehen. Es bringt dir nichts, wenn du den Nachweis "irgendeiner" 2,8Wh Batterie der Firma LG hast. Du brauchst DEINE verbaute Batterie. In deiner geposteten Sammelzusammenfassung sind alle Batterietypen aufgeführt, für die die Prüfzusammenfassung gilt. Du brauchst also den Namen der verbauten Batterie.
Wenn du dein Gerät (Modellnummer) beschreibst, kann dir der Dell Support normalerweise relativ fix sagen, welche Batterien und Knopfzellen verbaut sind. Und für diese Batterie brauchst du dann die "Sammel-UN-Prüfzusammenfassung".
Ich habe mal noch eine Sammel-UN-Prüfzusammenfassung von DELL für Batterien der Firma BYD und eine Prüfzusammenfassung für Knopfzellen (keine Ahnung, ob es dann tatsächlich die sind, die verbaut werden) angehängt. Aber du brauchst den Namen der Batterien bzw. Zellen.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: Lunaro]
#2869506.04.202017:52
Nun hätte ich mal noch ein Anliegen: Hat jemand bei der Firma Samsung einen Kontakt für UN-Prüfzusammenfassungen? Konkret stehen beim Kunden Galaxy S10 und Note 10 bereit zum Versand und werden von mir schlimmen Bengel blockiert.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: DJSMP]
#2869706.04.202019:41
aber ich stimme 100% zu. Samsung blockt auch bei der Herausgabe und sendet nur eine Papier mit dem Inhalt: Alle unsere Akkus haben den UN 38.3 Test bestanden...... Dann müssen sie es über die Kunden lernen. Wir blockieren auch Sendungen ohne Prüfzusammenfassungen.
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: DJSMP]
#2870207.04.202010:30
Du musst aber anders an die Sache ran gehen. Es bringt dir nichts, wenn du den Nachweis "irgendeiner" 2,8Wh Batterie der Firma LG hast. Du brauchst DEINE verbaute Batterie. In deiner geposteten Sammelzusammenfassung sind alle Batterietypen aufgeführt, für die die Prüfzusammenfassung gilt. Du brauchst also den Namen der verbauten Batterie.
Wenn du dein Gerät (Modellnummer) beschreibst, kann dir der Dell Support normalerweise relativ fix sagen, welche Batterien und Knopfzellen verbaut sind. Und für diese Batterie brauchst du dann die "Sammel-UN-Prüfzusammenfassung".
Danke DJSMP, keine Sorge - ich wollte nicht dann einfach sagen "2,8Wh - passt schon irgendwie" sondern dann weiter prüfen ob es auf meine Batterie ist. Problem ist eben das DELL der Meinung ist das wir eine 1,8Wh Batterie montiert haben, was eben nicht zutrifft.
Ich habe gestern mal mit der Firma Jacob und mit Conrad telefoniert, da sie solche DELL Produkte vertreiben. Beide haben aber keine passenden Dokumente vorliegen sondern würden auf Anforderung versuchen diese zu organisieren.
Sollte ich mal ein neues Dokument finden halte ich euch auf dem Laufenden
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: DJSMP]
#2930905.08.202007:21
die bereits weiter oben genannte Adresse https://wago.sharefile.eu/share/view/s89e20db06114b819/fo8cddd8-7ba3-4253-9651-c0efacf9e6e8 enthält einige Prüfzusammenfassungen von Apple-Geräten. Bei den Prüflaboren wurden die Angaben ergänzt (Mail, Telefon,...). Was bei Battery Description die richtige Angabe ist, kann ich nicht bewerten. Aus meiner Sicht sind diese jetzt vollständig. Sieht das jemand anders?
die bereits weiter oben genannte Adresse https://wago.sharefile.eu/share/view/s89e20db06114b819/fo8cddd8-7ba3-4253-9651-c0efacf9e6e8 enthält einige Prüfzusammenfassungen von Apple-Geräten. Bei den Prüflaboren wurden die Angaben ergänzt (Mail, Telefon,...). Was bei Battery Description die richtige Angabe ist, kann ich nicht bewerten. Aus meiner Sicht sind diese jetzt vollständig. Sieht das jemand anders?
Hallo, ja ich sehe dies anders. Die Physical Description einfach mit "Pouch" anzugeben ist lt. Aussage der BAM nicht ausreichend, da hier eine identifikationsfähige Beschreibung der Batterie stehen sollte. Weiterhin sehe ich hier grundsätzliche Fehler. Der Hinweis auf UN 38.3.3.(f) und (g) fehlt.
Der gleiche Fehler wird bei HP gemacht. Dort wird sogar darauf hingewiesen, man sollte sich die Prüfvorschriften ansehen. Ein absolutes NoGo
Die kompletten Tests sind ein Zeichen von Bequemlichkeit. Es entspricht nicht den Anforderungen einer Prüfzusammenfassung, beinhaltet aber alle notwendigen Informationen. Wir lehnen Testreports grundsätzlich ab, da wir weder das Personal noch die Zeit haben, komplette Prüfberichte durchzugehen.
Wir müssen als Spediteur leider diese Tätigkeit übernehmen, denn 60% der Prüfzusammenfassungen sind falsch, nicht auf das Produkt zutreffend oder schlicht und einfach nicht vorhanden.
Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Die Physical Description einfach mit "Pouch" anzugeben ist lt. Aussage der BAM nicht ausreichend, da hier eine identifikationsfähige Beschreibung der Batterie stehen sollte. Weiterhin sehe ich hier grundsätzliche Fehler. Der Hinweis auf UN 38.3.3.(f) und (g) fehlt. Der gleiche Fehler wird bei HP gemacht. Dort wird sogar darauf hingewiesen, man sollte sich die Prüfvorschriften ansehen. Ein absolutes NoGo
Hat jemand eine Mailadresse vom HP-Support, wo ich die Prüfzusammenfassung anfordern kann?
Danke.
Wie ich die Dokumente von HP verstehe, wird auf Seite 1 für alle Akkus die Prüfung bescheinigt und die Beschreibung der Batterien mit Masse, Wh, etc. in die Tabelle der nächsten 10 Seiten gepackt. Das allgemeine Blabla wird quasi ausgeklammert. Wieder eine Form der Bequemlichkeit. Man muss sich seinen Akku quasi raussuchen. Dumm nur, dass das Modell, wonach ich suche, nicht dabei ist An dem Verweis auf UN 38.3.3 (f) und (g) hätte ich nichts auszusetzen. Die Anforderung ist doch "Verweis auf Prüfunganforderungen für zusammengesetzt Batterien, falls zutreffend ( d.h. 38.3.3 (f) und 38.3.3 (g))". Wie sähe es denn richtig aus? Wo ist ein gutes Beispiel zu finden, das allen Anforderungen entspricht?
An dem Verweis auf UN 38.3.3 (f) und (g) hätte ich nichts auszusetzen. Die Anforderung ist doch "Verweis auf Prüfunganforderungen für zusammengesetzt Batterien, falls zutreffend ( d.h. 38.3.3 (f) und 38.3.3 (g))". Wie sähe es denn richtig aus? Wo ist ein gutes Beispiel zu finden, das allen Anforderungen entspricht?
Um hier eine richtige Antwort geben zu können bzw. um die Anforderungen zu verstehen muss man sich mal die beiden Punkte ansehen:
UN 38.3.3 (f) Bei der Prüfung einer Batteriebaueinheit, deren Lithiumgesamtanteil aller Anoden, wenn vollständig geladen, höchstens 500 g oder, im Falle einer Lithium-Ionen-Batterie, deren Watt-Stunden-Rate höchstens 6200 Wh beträgt und die zusammengesetzt ist aus Batterien, die alle anzuwendenden Prüfungen bestanden haben, ist eine zusammengesetzte Batterie in vollständig geladenem Zustand gemäßden Prüfungen T.3, T.4, T.5 und zusätzlich T.7 im Falle einer wiederaufladbaren Batterie, zu prüfen.
Soll heißen, eine Batterie, die aus geprüften Zellen zusammengebaut wird und nicht mehr als 6200 Wh leistet, muß nochmals die Prüfungen T3,T4,T5 und T7 bestehen. (Beispiel Notebook oder Fahrradakku)
Insofern bringt dann ein Testreport für die einzelnen Zellen gar nichts. Ein Fehler, der immer wieder gerne gemacht wird. Und dazu muß in der Prüfzusammenfassung mit Ja oder Nein geantwortet werden, denn wer weiß denn ob die Batterie aus einzelnen geprüften Zellen zusammengebaut wurde oder nicht?
Eine Beispiel findest du bei dem geschätzten Kollegen Werny Prüfzusammenfassung
Meiner Meinung zwar nicht gerade zielführend da etwas überfrachtet und dadurch trotzdem 3 Seiten herauskommen, aber es sind alle möglichen Punkte angeführt und damit wäre eine solche komplett ausgefüllte Vorlage zu 100% konform zu den Vorschriften.
Gruß Skypainter
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter 25 Jahre Pyrotechniker 30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Danke für die Erläuterungen. Die Vorlage von Herrn Werny habe ich heute tatsächlich auch direkt an HP gesendet. Mal schauen, ob die das kurzfristig realisiert bekommen. Ich vermute eher nicht. Die Mailadresse ist wahrscheinlich auch nicht 100% korrekt gewesen.
Eine Frage an alle: Ich habe was ganz kurioses auf dem Tisch. Dort ist der Prüfbericht der UN-Tests und die Prüfzusammenfassung ein Dokument. Hattet ihr sowas schon mal und akzeptiert ihr das?
Das Dokument hat insgesamt 26 Seiten. Es beginnt mit einem Deckblatt page 1/26), in dem alle Angaben zur Batterie stehen. Dann schließen sich zwei Seiten (page 2/26 und page 3/26) an, die die Inhalte der UN-Prüfzusammenfassung beinhalten. Bei den Angaben zur Batterie steht "siehe Deckblatt". Die restlichen 23 Seiten (page 4/26 bis page 26/26 sind dann der usprüngliche Prüfbericht.
Vielen Dank für eure Meinungen.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: DJSMP]
#2956014.09.202008:54
genau genommen, ist das dann keine Prüfzusammenfassung, es ist der Prüfbericht. Da macht es sich jemand etwas arg leicht, auch wenn die geforderten Angaben angegeben sind. Aber ein Verweis auf den Testbericht ist schon mal ein Ausschlusskriterium, insofern ist die Prüfzusammenfassung nicht vollständig und damit zu beanstanden.
Ich würde dies nicht akzeptieren.
Gruß Skypainter
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Nur nochmal um Missverständnissen vorzubeugen: Es sind im Prinzip ein Deckblatt und zwei unabhängige Dokumente (1. Dokument Prüfzusammenfassung, 2. Dokument Prüfbericht). Nur hat man das alles kombiniert und durchnummeriert.
Ich muss mich jetzt mit dem Bureau Veritas als Prüflabor und Ersteller des Dokuments anlegen. Und da brauche ich schon ordentlich Kanonenfutter. Nirgends in den Vorschriften steht ja drin, dass man die Prüfzusammenfassung und den Prüfbericht nicht kombinieren darf. Und dass man bei einzelnen Inhalten nicht auf ein Deckblatt verweisen darf, steht leider auch nirgends.
Re: UN 38.3 bei Weiterversand
[Re: DJSMP]
#2956514.09.202011:03
Moin DJSMP, Solange sämtliche verlangte Informationen eindeutig vorhanden sind, sollte das langen. Ein 'Mehr als verlangt' ist ja nicht verboten! Wenn jemand die Summary haben will, dann verweise ich auf entsprechende Seite(n). Und wenn damit immer noch jemand Probleme hat, kann man auch die Seit(n) separat drucken. PDF kann das ja. Sollten verlangte Informationen auf der Summary selbst fehlen, und auf andere Stellen innerhalb des Prüfberichts lediglich verweisen, dann bin ich bei Skypainter.. gruss..aw