Re: IATA DGR 2020 Wünsche/Korrekturen
[Re: Nico]
#27982
11.12.2019 16:04
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DJSMP
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Dass korrigierte Addendum ist raus und sogar als "1. Zusatz Revision 1" gekennzeichnet. Das wurde jetzt wirklich gut gelöst!
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Re: IATA DGR 2020 Wünsche/Korrekturen
[Re: Nico]
#28148
22.01.2020 15:16
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Nico
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Hallo Eva,
wir haben heute in der dt. IATA ein kleine Unstimmigkeit in der AC-02 entdeckt Hier wird angeführt dass eine 24-hrs nummer mit den voranstehenden Worten "24-hour number" verlangt wird und dann wird ein Beispiel angeführt (das wird in der englischen nicht angeführt) und hier wird aber "z.B. Emergency Contact " angegeben. lg NIcole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: IATA DGR 2020 Wünsche/Korrekturen
[Re: Nico]
#28152
23.01.2020 08:24
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DJSMP
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Die Eva dichtet gern mal Beispiele im deutschen Buch dazu, die in der englischen Originalausgabe nicht vorkommen. *Duckundweg* Bitte nicht krumm nehmen. War ein Joke auf Grund unserer jahrelangen "Keep Away from heat" Diskussion. Das Beispiel stammt sicher aus der alten Version der AC-02. Hier hatte ich jahrelang meinen Schmerz, weil die AC die Abweichungen ihres eigenen Zulassungsstaates Kanada nicht berücksichtigte. Wenn man mit AC befördert und die Notfallnummer nur mit "EMERGENCY CONTACT" in der DGD angibt, gibts zu 99,9% ne Ablehnung, da dann ein Verstoß gegen die CAG-09, 3. Punkt vorliegt.
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Re: IATA DGR 2020 Wünsche/Korrekturen
[Re: DJSMP]
#28176
25.01.2020 08:55
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Nico
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Gestern ist uns auf der dt. Checkliste was nettes aufgefallen. (die im Buch ist und jene die auf der IATA HP runtergeladen werden kann bzw in der elektronischen IATA als PDF zur Verfügung gestellt wird) Unten steht: "Verweigern Sie die Annahme der Sendung sofern ein Feld mit "N/Z" markiert wurde"
Das man da wirklcih so ein Faß aufmachen muss ob 24-hours-number oder EMERGENCY CONTACT steht ...naja aber ok, Vurschrift is Vurschrift und wir halten uns brav dran
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: IATA DGR 2020 Wünsche/Korrekturen
[Re: Nico]
#29518
01.09.2020 15:01
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Eva
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Werte Nico,
für 2021 wurde dieser Fehler korrigiert.
Und ich gebe Ihnen vollkommen Recht, dass manche Ablehnungen absolut nicht gerechtfertigt sind.
Das deutsche Luftfahrtbundesamt sagt hier eindeutig, dass Sendungen nur aus sicherheitsrelevanten Fehlern und aus groben formalen Fehlern abgelehnt werden sollen.
Vielen Dank fürs Finden.
Gute Zeit,
Eva Glimsche
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Re: IATA DGR 2020 Wünsche/Korrekturen
[Re: Nico]
#29519
01.09.2020 15:10
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Moin Nico,
herzlichen Dank.
Hab ich für die 2021 Fassung der IATA DGR geändert.
Gute Zeit,
Eva
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Re: IATA DGR 2020 Wünsche/Korrekturen
[Re: DJSMP]
#29520
01.09.2020 15:11
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Lieber Held der Gefahrgut-Unterwelt,
wie wahr.
Habe dies für die Fassung 2021 der IATA DGR korrigiert.
Gute Zeit,
Eva
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Re: IATA DGR 2020 Wünsche/Korrekturen
[Re: Nico]
#29521
01.09.2020 15:35
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LIebe Nico,
leider waren hier Hybrid-Batterien nicht gemeint.
Auch bei der IATA in Genf arbeiten nur Menschen. Auch wenn man immer will, dass ein zweiter Korrektur liest, scheint dass hier nicht passiert zu sein.
Viele Grüße
Eva
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Re: IATA DGR 2020 Wünsche/Korrekturen
[Re: Eva]
#29525
02.09.2020 10:47
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Nico
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Hallo Eva, eine kleine Anmerkung noch (ich glaube ich habs noch nicht geschrieben oder habs jetzt echt übersehen). Wir haben dieses Jahr einen kleinen Fehler in 1.0 gefunden
1.0 Definition gefährlicher Güter Gefährliche Güter sind Gegenstände oder Stoffe, welche in der Lage sind, ein Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, für Eigentum oder die Umwelt darzustellen und welche im Verzeichnis der gefährlichen Güter dieser Vorschriften zu sehen sind oder entsprechend dieser Vorschriften klassifiziert sind.
So oft schon gelesen und so oft drüber gelesen und nun kann ich es nicht mehr überlesen. Könntest du hier ein "e" einfügen?
lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: IATA DGR 2021 Wünsche/Korrekturen
[Re: Eva]
#30367
10.02.2021 09:21
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Anderl
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Servus Eva,
habe keinen eigenes Thema für 2021 entdeckt, deshalb einfach hier eine Antwort:
In Analogie zu den Stahlfässern (1A) wurden jetzt für Alu (1B) und Metall (1N) die Anforderungen hinsichtlich Materialverträglichkeit ergänzt. Die Texte lesen sich unterschiedlich gut. Deshalb die Anregung für 2022 diese zu vereinheitlichen - würde die neue Fassung bevorzugen.
Alt 6.2.1.8 Wenn das Material für die Wände, Deckel, Böden, Verschlüsse und anderer Zubehörteile sich nicht mit dem Inhalt, welcher befördert wird, verträgt, dann müssen die Innenseiten mit einer geeigneten Schutzauskleidung versehen sein oder einer Schutzbehandlung unterzogen werden. Diese Schutz-Überzüge müssen ihre schützenden Eigenschaften unter normalen Beförderungsbedingungen beibehalten.
Neu 6.2.2.7 & 6.2.7.7 Wenn die für Mantel, Böden, Verschlüsse und Ausrüstungsteile verwendeten Werkstoffe nicht mit dem zu befördernden Stoff verträglich sind, müssen innen geeignete Schutzauskleidungen aufgebracht oder geeignete Oberflächenbehandlungen durchgeführt werden. Diese Auskleidungen oder Oberflächenbehandlungen müssen ihre Schutzeigenschaften unter normalen Beförderungsbedingungen beibehalten.
LG Sepp
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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