Welche schriftliche Weisung benötigt ein Fahrer aus der Ukraine oder Kasachstan?
Im ADR Unterabschnitt 5.4.3.2 steht: [i"Diese Weisungen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache (in Sprachen) bereitzustellen, die jedes Mitglied lesen und verstehen kann. Der Beförderer hat darauf zu achten, dass jedes betreffende Mitglied der Fahrzeugbesatzung die Weisungen versteht und in der Lage ist, diese richtig anzuwenden."[/i]
Wobei die Betonung auf "die jedes Mitglied lesen und verstehen kann."Lesen kann man jede Sprache, welche man mal gelernt hat. Aber verstehen kann man nur seine Muttersprache!
In Deinem Fall in Ukrainisch bzw. Kasachisch, denn zu der russischen Sprache gibt es kleine Unterschiede.
Russisch, kasachisch und ukrainisch sind drei verschiedene Sprachen. Ähnlich wie deutsch, polnisch und spanisch.
Die '' älteren '' Ukrainer und Kasachen können dank der UdSSR noch russisch da russisch in der UdSSR die Hauptsache war. Jüngere Menschen unter ca. 30 Jahre können es zu 95 % nicht mehr.
Daher meinen Problem / Frage
P. S. Das gleiche gilt für Serben und Groaten, das sind auch zwei verschiedene Sprachen.
Hallo Obelix, ich wollte Dir nicht zu nahe treten.
Aber seit dem die schriftlichen Weisungen mit dem ADR 2009 neu eingeführt wurden, hat es zwar Verbesserungen für den Anwender/Nutzer gegeben. Aber sie haben auch ihre Tücken "die schriftlichen Weisungen".
Einigen Anwendern ist nicht bewusst, dass in dem Hinweis "die jedes Mitglied lesen und verstehen kann." ein Problem besteht, welches in erster Linie der Beförderer lösen muss. Denn gemäß 5.4.3.2 "Diese Weisungen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt..." muss er diese Bereitstellen und muss dafür sorgen, dass diese von den Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung gelesen und verstanden werden.
In meiner Ausbildung muss ich immer wieder feststellen, das Lehrgangsteilnehmer, welche russisch sprechen, die Bedeutung der Worte "Schleimhaut" bzw. "Ersticken" nicht kennen und dann natürlich bei der Prüfung Probleme haben. Klar steuer ich immer gegen, denn mir ist der Umstand ja bekannt.
Interessant ist dann noch, das die schriftlichen Weisungen 2011 geändert wurden, dass erkennt man an den Hinweis "gemäß ADR" welcher mit dem ADR 2011 neu aufgenommen wurde. Aber die schriftlichen Weisungen wurden 2015 und 2017 nochmals geändert, dafür füge ich eine Datei an. Und ich denke mal, dass es mit dem ADR 2021 die nächste Änderung geben wird, denn auf Seite 4 unter Fußnote b, wo steht "Nur für feste und flüssige Stoffe mit Gefahrzettel-Nummer 3, 4.1, 4.3, 8 oder 9 vorgeschrieben." fehlt leider der Gefahrzettel 9A!!!
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 12.06.201912:26. Bearbeitungsgrund: redaktionelle Änderung
Hallo, Obelix, die Lage hat Gerald ja schon geschildert, darum nur der Hinweis, daß für Ukrainisch die zuständige Behörde Ministry of Infrastructure of Ukraine Department of Safety and Security on Transport 14, Peremohy ave., 01135, Kyiv, Ukraine Tel: +380 44 3514058 Fax +380 44 3514199 E-mail: MGorbakha@mtu.gov.ua Web: http://www.mtu.gov.ua Tel: +380 44 3514063 Fax +380 44 3514843 E-mail: vkosko@mtu.gov.ua ist und Auskunft erteilen können sollte; bei der UNECE steht ja noch keine ukrainische Version ein. Kasachstan ist kein ADR-Staat und darum müßte der Beförderer selbst die Übersetzung der aktuellen Version für seinen Fahrer veranlassen. Die dt. IHK ist dafür übrigens nicht zuständig, aber kann vielleicht auch weiterhelfen. Gruß M.A.T.
Stimmt nicht ganz, Kasachstan ist dem ADR am 26.07.2001 beigetreten. Eine schriftliche Weisung ist noch nicht hinterlegt, aber unter Kasachstan findest Du die Länderinformation und leider ist unter ADR Card zuzeit kein Muster hinterlegt.
Falls es um die Verladerpflicht der Prüfung der Dokumente geht, so bin ich der Auffassung, dass es nicht die Sache des Verladers sein kann, darüber zu befinden, ob der Ukrainier Russisch versteht oder nicht. Wenn der ukrainische Fahrer eine schriftliche Weisung mit kyrillischen Zeichen und dem neuen Gefahrzettel 9A dabei hat, dann würde ich das als Verlader so akzeptieren. Wer bitte soll das denn prüfen, welche Sprache das ist?
Die Auswahl der richtigen Sprache für seine Fahrzeugbesatzung liegt beim Beförderer. Und wie wir festgestellt haben, hält man es in der Ukraine wohl nicht für nötig, eine Schriftliche Weisung zu erstellen. Zumindest ist bei der UNECE keine auf der Seite. Ich sehe für den Beförderer auch keine Pflicht, eine Übersetzung anzufertigen. Wie soll das denn qualifiziert erfolgen? Ein normales Übersetzungsbüro übersetzt dann die Augenspülflasche vielleicht mit Babyflasche.
Es wäre zunächst einmal zu prüfen, welche ADR-Version derzeit in der Ukraine anwendbar ist. Längst nicht alle ADR-Vertragsstaaten haben ADR 2019 oder ADR 2017 eingeführt. Teilweise hängt man Jahre hinterher. Und dann müsste es ja ein ukrainisches ADR geben, in dem die ukrainische Version (zumindest nach ADR 2015 ohne Gefahrzettel 9A) abgedruckt ist. Ich denke aber, wenn es eine ukrainische Version gäbe, wäre die auch auf der UNECE Seite.
Anders sehe ich die Sache übrigens bei ADR-Bescheinigungen (z.B. aus Bulgarien). Wenn diese nicht dem ADR entsprechen, wird der Fahrer ohne Ladung weggeschickt. Aus der Türkei werden gerade massenhaft Dokumente eines Vereins ausgegeben, die so aussehen aber nicht offiziell von der Behörde sind. Dass die Fahrer die Schulung nicht besucht haben, liegt auf der Hand.